REACH: Parteiübergreifende Einigung im Europäischen Parlament [DE]
Die Verhandlungsführer der Fraktionen der Sozialdemokraten und der Konservativen sind zu einer Einigung über REACH gekommen, die geeignet scheint, die Zustimmung der Ende dieses Monats zusammenkommenden EU-Minister zu erhalten.
Die Verhandlungsführer der Fraktionen der Sozialdemokraten und der Konservativen sind zu einer Einigung über REACH gekommen, die geeignet scheint, die Zustimmung der Ende dieses Monats zusammenkommenden EU-Minister zu erhalten.
Der Abgeordnete Guido Sacconi (SPE, Italien) ist der Hauptberichterstatter des Europäischen Parlaments zu REACH. Am 9. September legte er die Kernelemente des Kompromisses vor, auf den sich die zwei größten EP-Fraktionen geeinigt in der Nacht haben.
Sacconi äußerte sich überzeugt, dass die Einigung, sofern sie am 17. November die Zustimmung im Europäischen Parlament erhält, am 28. und 29. November die Unterstützung der EU-Minister des EU-Rates Wettbewerbsfähigkeit finden dürfte. „Die Entfernung zwischen [den Positionen von] Parlament und Rat ist nun sehr klein“, so Sacconi.
Sacconi hat gesagt, er habe sich mit Hartmut Nassauer (EVP-ED, Deutschland) über die Registrierungsaspekte von REACH – eines der umstrittensten Themen – geeinigt. Sacconi deutete an, dass auch die liberale Fraktion, ALDE, bereit sei, der Einigung zuzustimmen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Kompromiss am 17. November von „einer großen Mehrheit“ unterstützt werden würde.
„Es ist uns gelungen zu identifizieren, wo es Konvergenz gibt“, sagte Sacconi auf einer Pressekonferenz am 9. November.
Einige Kernelemente des Kompromisses seien laut Sacconi „Zugeständnisse“ an die Industrie und EVP-ED-Fraktion, was Gesundheits- und Umweltaspekte des Entwurfs angeht:
- Eine vereinfachte 18-monatige „Vorregistrierungsphase“, wobei nachgelagerten Nutzer von Chemikalien weitere sechs Monate gewährt werden können
- Die Einführung von auf Risikoeinschätzungen beruhenden Verwendungs- und Expositionskategorien, die für den Umfang der Sicherheitsangaben, die Unternehmen bei der zukünftigen EU-Chemikalienagentur einreichen müssen, ausschlaggebend sein wird
- In der Kategorie der Chemikalien, von denen 10 bis 100 Tonnen pro Jahr produziert werden, können die Anforderungen an Sicherheitsangaben in gewissen Umständen (abhängig von Risikobeurteilungen, die von der Agentur untersucht werden) fallengelassen werden („Waiver“). Die Kommission wird die genauen Bedingungen für diese Befreiungen innerhalb der ersten 18 Monate nach Inkrafttreten von REACH noch bestimmen müssen (im Rahmen des so genannten „Komitologie-Verfahrens“).
- Der obligatorische Datenaustausch unter dem Vorschlag “Eine Substanz, eine Registrierung“ („One Substance, One Registration“, OSOR) soll flexibler gemacht werden, indem die Möglichkeit eines „Opt-Out“ es Unternehmen erlauben wird, eine Substanz allein zu registrieren. Hiermit wird einer wesentlichen Forderung der Industrie nach Vertraulichkeit entgegengekommen. Die Gewährung von „Opt-Outs“ wird von der Chemikalienagentur anhand von drei Kriterien geprüft.
Im Gegenzug seien laut Sacconi die Sicherheitstests, die im Anhang 5 des Vorschlags beschrieben werden und die eines der Hauptanliegen des EP-Umweltausschusses sind, beibehalten worden. Dies bedeutet, dass die etwa 17.500 Substanzen, die in die Kategorie 1 bis 10 Tonnen fallen, zumindest einige Tests durchlaufen müssen, ohne dass es die Möglichkeit eines „Waiver“ gibt.
Sacconi versicherte, dass die gefährlichsten Stoffe innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Jahren registriert würden. In Bezug auf die vorgeschlagene obligatorische Ersetzung gefährlicher Substanzen sei jedoch keine Einigung erzielt worden.