Schwierige Verhandlungen über Umweltgebühren für Straßennutzung [DE]

Tschechien hat die Erzielung eines Abkommens über ‚Umweltgebühren’ für Lastkraftwagen zu einer der Prioritäten seiner Ratspräsidentschaft in den kommenden Monaten erklärt. Die Mitgliedstaaten sind unterdessen geteilter Meinung über das Thema und Interessenvertreter der Wirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um gegen die „fälschliche“ Annahme vorzugehen, dass das Verkehrswesen umweltfreundlicher werde, wenn nur die Gebühren erhöht würden.

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Tschechien hat die Erzielung eines Abkommens über ‚Umweltgebühren’ für Lastkraftwagen zu einer der Prioritäten seiner Ratspräsidentschaft in den kommenden Monaten erklärt. Die Mitgliedstaaten sind unterdessen geteilter Meinung über das Thema und Interessenvertreter der Wirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um gegen die „fälschliche“ Annahme vorzugehen, dass das Verkehrswesen umweltfreundlicher werde, wenn nur die Gebühren erhöht würden.

Im Programm für die Ratspräsidentschaft, das am 6. Januar 2009 veröffentlicht wurde, steht, dass Prag sich intensiv mit der Diskussion und der Erzielung einer Vereinbarung zwischen Mitgliedstaaten bezüglich der vorgeschlagenen ‚Eurovignetten’-Richtlinie beschäftigen will. Sollte diese angenommen werden, könnten die Regierungen die Kosten von Verkehrsstaus, Unfällen, Lärm und Luftverschmutzung in die Straßennutzungsgebühren für Lastkraftfahrzeuge integrieren.

Da die Kraftstoffpreise die Kosten für die Beförderung über die Straße nicht mehr in die Höhe treiben, wie dies im letzten Sommer der Fall war, als die Europäische Kommission ihren Vorschlag erstmals veröffentlichte, kann mit der Kritik, die EU verabschiede die ‚Eurovignetten’-Richtlinie in Zeiten explodierender Ölpreise, nicht mehr argumentiert werden. Eine Einigung des Europäischen Rats zu den Plänen scheint nichtsdestotrotz weiterhin in weiter Ferne. Der letzte Versuch Frankreichs, im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft eine Einigung zu dem Thema zu erzielen, scheiterte im letzten Jahr. Dies zeigte, dass noch eine ganze Reihe von Fragen offen steht, die zunächst geklärt werden müssen, bevor ein Abkommen abgeschlossen werden kann (EURACTIV vom 10. Dezember 2008). 

Zudem befürchten neben Finnland und Portugal mehrere osteuropäische Länder, dass die Pläne ihrer Wirtschaft schaden könnten, da diese beim Handel mit dem Rest der EU stark auf die Beförderung ihrer Güter über die Straße angewiesen sei.

In einer gemeinsamen Erklärung, die am 5. Januar 2009 veröffentlicht wurde, brachten europäische Spediteure, Logistikdienstleister, Zollbeamte und der Straßengüterverkehrssektor ihre „große Besorgnis“ über den Vorschlag zum Ausdruck und betonten, dieser stütze sich auf die falsche Annahme, dass einzig die Erhöhung der Gebühren für den Straßengüterverkehr die Art der Straßennutzung ändere und somit ein nachhaltigeres Verkehrswesen geschaffen werde.

Obgleich die Interessenvertreter dem Ziel der EU, nachhaltigen Straßengüterverkehr durch die Senkung der durch den Verkehr entstehenden externen Kosten zu fördern, zustimmen, äußerten sie „ernsthafte Zweifel“ daran, dass dieses Ziel mit den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich erreicht werden könne. Sie geben an, die vorgeschlagenen Straßennutzungsgebühren würden im Gegenteil sogar die Kapitalkraft der Straßengüterverkehrsunternehmen so mindern, dass diese nicht mehr in neue und saubere Fahrzeuge, intelligente Transportsysteme und Fortbildungsmaßnahmen (beispielsweise zu umweltfreundlicher Fahrweise) investieren könnten. Damit erreiche man genau das Gegenteil von einem umweltfreundlicheren Verkehrswesen.

Der Bahnfrachtsektor hingegen befürwortet die Einführung von Umweltgebühren für die Straßennutzung von Lastkraftwagen und den Straßengüterverkehr allgemein ausdrücklich. Denn sollten Transportunternehmen die zusätzlichen Umweltgebühren an ihre Kunden weitergeben, würden die Menschen möglicherweise die Möglichkeit, ihre Güter auf Schienen zu befördern, häufiger in Betracht ziehen, wodurch die Schienennetzbetreiber zu mehr Aufträgen kämen.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird seinen ersten Bericht zu diesem Vorschlag wahrscheinlich im Januar annehmen. Die Abstimmung im Plenum ist für März vorgesehen. Ratspräsident Tschechien erwartet vom Rat, dass er bis zum März – oder allerspätestens bis zum Juni – seine grundsätzliche Vorgehensweise ausgearbeitet und eine Einigung über das Dossier erzielt hat.