Slowenien erleichtert Einstellung ausländischer Arbeitnehmer
Das slowenische Parlament hat zwei Gesetzentwürfe zur Vereinfachung der Verfahren verabschiedet, um Arbeitgebern die Einstellung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern, und auch für Drittstaatsangehörige wird es weniger Bürokratie geben.
Das slowenische Parlament hat zwei neue Gesetzentwürfe verabschiedet. Damit soll Arbeitgebern die Einstellung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern erleichtert werden. Aber auch für Drittstaatsangehörige wird Bürokratie abgebaut.
Das Parlament verabschiedete die Änderungen des Ausländergesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung, Selbständigkeit und Arbeit von Ausländern am Dienstag. Die Änderungen waren von der Regierung ausgearbeitet und im Eilverfahren durch das Parlament gebracht worden waren, um den akuten Personalmangel zu beheben.
Mit den Änderungen des Ausländergesetzes wird allerdings eine umstrittene Bestimmung der Vorgängerregierung beibehalten, die vorsieht, dass erwachsene Familienangehörige von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern einen grundlegenden Test der slowenischen Sprache bestehen müssen, um ihren Aufenthalt in Slowenien zu verlängern, nachdem sie sich ein ganzes Jahr lang im Land aufgehalten haben.
Die Umsetzung dieser Bestimmung verzögert sich jedoch um 18 Monate. Statt am 27. April dieses Jahres wird die Bestimmung, wonach Familienangehörige über 18 Jahren den A1-Sprachtest für Slowenisch ablegen müssen, erst am 1. November 2024 in Kraft treten.
Die Bestimmung stand im Mittelpunkt der Debatten und wurde von Aktivisten heftig kritisiert, von der Regierung jedoch als notwendige Maßnahme zur Integration von Migranten in die Gesellschaft verteidigt.
Noch wichtiger ist jedoch eine Überarbeitung des Arbeitserlaubnissystems, wonach Drittstaatsangehörige ihren Arbeitgeber oder Arbeitsplatz wechseln oder bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sein können, wenn die Arbeitsverwaltung zustimmt. Sie benötigen nicht mehr die schriftliche Zustimmung einer Verwaltungsstelle.
Die Änderungen werden die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer kombinierten Erlaubnis für Stellen im öffentlichen Sektor beschleunigen, da die Regierung den Personalmangel, der besonders im Gesundheits- und Sozialwesen akut ist, beheben will.
Darüber hinaus wird die Zeit, die Asylbewerber warten müssen, um ihr Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt nach Erlangung des Asylbewerberstatus wahrzunehmen, von neun auf drei Monate verkürzt.