Spanien beklagt Eindringen britischer Schiffe in Hoheitsgewässer
Das spanische Außenministerium hat bei der britischen Botschaft in Madrid eine formelle Beschwerde wegen des mutmaßlichen Eindringens mehrerer Schiffe in spanische Gewässer bei Gibraltar eingelegt.
Das spanische Außenministerium hat bei der britischen Botschaft in Madrid eine formelle Beschwerde wegen des mutmaßlichen Eindringens mehrerer Schiffe in spanische Gewässer bei Gibraltar eingelegt.
In einer am Montag veröffentlichten Verbalnote sei der „schärfste Protest“ des Außenministeriums bezüglich der „schwerwiegenden Vorfälle“ im August zum Ausdruck gebracht worden, so eine Quelle des Ministeriums, welchem der Sozialist José Manuel Albares (PS/S&D) vorsteht, gegenüber EFE, Partnermedium von EURACTIV.
Dabei gehe es um die Aktivitäten mehrerer Schiffe, die mutmaßlich in spanische Gewässer eingedrungen waren. Es sei betont worden, dass Spanien den britisch-gibraltarischen Seeraum nicht anerkenne, außer in den Gewässern innerhalb des Hafens.
Zu den drei Vorfällen, die diese diplomatischen Proteste auslösten, erklärte das spanische Außenministerium, dass der Methantanker Gas Venus am 1. August in der Bucht von Algeciras beim Auftanken eines anderen Schiffes, Kraftstoff ins Meer gelassen habe.
Der zweite Vorfall ereignete sich am 14. August, als das Schiff Colombo II des Zollüberwachungsdienstes (SVA) laut der Verbalnote von drei Schiffen des britischen Zolls und der Royal Navy in seiner Arbeit „behindert“ wurde, was zu einer „riskanten Situation“ geführt habe.
Der dritte Vorfall, der zu einem Protest führte, ereignete sich am 21. August und betraf die Belästigung des Fischerboots Mi Daniela durch „britische Staatsschiffe.“
In der Verbalnote heißt es, dass diese Schiffe in spanischen Gewässern in der Nähe des Felsens operierten und damit die spanische Souveränität „eindeutig verletzten“ und ihre Zuständigkeit überschritten.
Der Felsen von Gibraltar, ein kleines Stück Land am südlichen Ende der spanischen Küste, befindet sich seit 1713 unter britischer Kontrolle.
Der spanische Protest betonte, dass die Haltung des Landes zu Gibraltar nach der Überprüfung der Vorfälle „unverändert“ bleibe.
In der Beschwerde wird darauf hingewiesen, dass Spanien keine Rechte oder Situationen anerkennt, die das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Meeresgebiete um Gibraltar geltend macht, die nicht durch Artikel X des Vertrags von Utrecht aus dem Jahr 1713 abgedeckt sind.
Darüber hinaus wird in der Mitteilung bekräftigt, dass Spanien weiterhin „seine Souveränität“ in spanischen Gewässern ausüben wird, wie es dies „seit undenklichen Zeiten“ getan hat.