Spanische Staatsanwaltschaft ebnet Weg für Puigdemonts Rückkehr
Die spanische Staatsanwaltschaft hat sich am Mittwoch knapp für die Aufnahme von Veruntreuungsdelikten in das kürzlich verabschiedete und höchst umstrittene Amnestiegesetz ausgesprochen. Damit kann der ehemalige katalanische Separatistenpräsident Carles Puigdemont nach Spanien zurückkehren, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.
Die spanische Staatsanwaltschaft hat sich in einem knappen Votum dafür entschieden, das umstrittene Amnestiegesetz auch auf Veruntreuungsdelikte anzuwenden. Damit kann der ehemalige katalanische Separatistenpräsident Carles Puigdemont nach Spanien zurückkehren, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.
Das kürzlich in Kraft getretene Amnestiegesetz begnadigt fast 400 katalanische Separatistenführer, darunter auch Puigdemont selbst, für zahlreiche – zum Teil gewaltsame – Taten, die zwischen 2011 und 2023 begangen wurden. Dazu gehört auch der schwerwiegende Sezessionsversuch Kataloniens im Jahr 2017.
Es gab heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz und den konservativeren Mitgliedern der Staatsanwaltschaft. Letztendlich setzte sich jedoch mit einer knappen Mehrheit von zwei Stimmen die Auffassung durch, das Amnestiegesetz auf alle von den katalanischen Separatisten in diesen Jahren begangenen Straftaten anzuwenden.
Damit wird die Staatsanwaltschaft am Mittwoch beim Obersten Gerichtshof beantragen, Puigdemont und andere katalanische Separatistenanführer für alle in dem genannten Zeitraum begangenen Straftaten zu begnadigen und die nationalen Haftbefehle gegen sie aufzuheben.
Spaniens größte Oppositionskraft, die Partido Popular (PP/EVP), reagierte am Dienstag mit scharfer Kritik. Sie forderte den Rücktritt von García Ortiz, dessen Unparteilichkeit die konservative Partei infrage stellt.
Der Schritt der Staatsanwaltschaft vom Dienstag dehnt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf vier Separatistenanführer aus.
Dabei handelt es sich um den ehemaligen Vizepräsidenten der katalanischen Regionalregierung, Oriol Junqueras, und die ehemaligen regionalen „Minister“ Raül Romeva, Jordi Turull und Dolors Bassa. Diese wurden wegen Veruntreuung verurteilt und verbüßen derzeit Disqualifikationsstrafen.
Die Amnestie gilt auch für die drei Separatistenanführer, die nach den Ereignissen von 2017 aus Spanien geflohen sind und nicht vor Gericht gestellt wurden. Dabei handelt es sich neben Puigdemont selbst, der nach Belgien geflohen ist, um die ehemaligen „Minister“ der katalanischen Regierung, Toni Comín und Lluis Puig. Letztere wurden ebenfalls wegen Veruntreuung angeklagt.
Die Entscheidung über die Anwendung des Amnestiegesetzes auf die Personen, die wegen der schwerwiegenden Ereignisse in Katalonien zwischen 2011 und 2023 verurteilt und strafrechtlich verfolgt wurden, liegt nun beim Obersten Gerichtshof. Dies betrifft auch den Straftatbestand der Veruntreuung öffentlicher Gelder für die Abzweigung von Mitteln des spanischen Staates, um unter anderem Wahlpropaganda für die Unabhängigkeit Kataloniens zu betreiben.