Streit um Vorrang von EU-Recht: Kommission verklagt Polen

Die Europäische Kommission will Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen, weil das Verfassungsgericht des Landes in zwei Urteilen im Jahr 2021 den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht infrage gestellt hat.

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Constitutional Tribunal (TK) conflict
Die beiden Urteile "stellten den Vorrang des EU-Rechts und die Bestimmungen der EU-Verträge direkt in Frage", erklärte die Kommission am Mittwoch (15. Februar) in einer Stellungnahme. [EPA/PAWEL SUPERNAK ]

Die Europäische Kommission will Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen, weil das Verfassungsgericht des Landes in zwei Urteilen im Jahr 2021 den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht infrage gestellt hat.

Die beiden Urteile „stellten den Vorrang des EU-Rechts und die Bestimmungen der EU-Verträge direkt infrage“, erklärte die Kommission am Mittwoch (15. Februar) in einer Stellungnahme.

Trotz aller Bemühungen um Dialog gehe Polen seit Dezember 2021 nicht auf die Bedenken der Kommission ein. Dies sei der Grund, warum man den Fall vor den EuGH bringe, heißt es in der Erklärung.

Die Kommission erklärte außerdem, dass „das Verfassungsgericht aufgrund der Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei Richtern und der Auswahl seines Präsidenten nicht mehr den Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht entspricht, die zuvor per Gesetz festgelegt wurden.“

Die Klage ist der Höhepunkt eines seit langem andauernden Streits zur Rechtsstaatlichkeit Polens zwischen Brüssel und Warschau und bezieht sich insbesondere auf zwei Urteile des polnischen Verfassungstribunals vom Juli und Oktober 2021, die den Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Recht infrage stellten.

Das Verfassungsgericht entschied damals, dass Teile der Europäischen Verträge nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Damit wurde eines der Grundprinzipien des EU-Rechts infrage gestellt, das besagt, dass Europäisches Recht Vorrang ihm widersprechenden nationalen Gesetzen hat.

„Der EU-Vertrag ist im polnischen Rechtssystem der Verfassung untergeordnet und muss, wie jeder Teil des polnischen Rechtssystems, mit der Verfassung übereinstimmen“, erklärte Richter Bartlomiej Sochanski.

„In Polen ist der höchste Rechtsakt die Verfassung und alle europäischen Regelungen, die in Polen in Kraft sind müssen mit der Verfassung übereinstimmen“, fügte PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski hinzu.

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, das der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki als „politisiert“ zurückwies.

Brüssel hat in dem Streit 35,4 Milliarden Euro an COVID-19-Rettungsgeldern einbehalten und Meilensteine in Bereichen wie der Unabhängigkeit der Justiz und der grünen Energie festgelegt, die Warschau erfüllen muss, um das Geld zu erhalten.

Letzte Woche verabschiedeten die polnischen Abgeordneten neue Gesetze zur Reform der Vorschriften für Windkraftanlagen. Als umstrittener gilt jedoch, dass dem Obersten Verwaltungsgericht des Landes die Befugnis erteilen wurde, sich mit Disziplinarfällen von Richtern zu befassen, anstatt einer umstrittenen Kammer des Obersten Gerichtshofs, die nach Ansicht von Kritikern dazu benutzt wurde, Richter zu bestrafen, die die Justizreformen der Regierung kritisierten.

Die PiS-Regierung steht in diesem Herbst vor Wahlen und hat in den letzten Monaten einen knappen Vorsprung in den Umfragen gegenüber einem breiten liberalen Oppositionslager.

„Jeder in der EU sollte die Grundprinzipien und Rechte der EU-Rechtsordnung genießen, einschließlich des Rechts auf ein nach EU-Recht unabhängiges Gericht“, twitterte der EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Der EuGH mit Sitz in Luxemburg hat die Möglichkeit, Geldstrafen gegen Warschau zu verhängen, sollte er der Argumentation der Europäischen Kommission folgen. Polen wurde bereits in zwei anderen Fällen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeitsstreitigkeiten tägliche Geldbußen auferlegt, die sich auf 1,5 Millionen Euro pro Tag beliefen.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]