Tschechien und Frankreich öffnen bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern die Tür [DE]
Frankreich und die Tschechische Republik haben beschlossen, ihre Grenzen für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien zu öffnen. In Frankreich gilt dies jedoch nur für die Branchen, die bereits für Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen Staaten geöffnet wurden.
Frankreich und die Tschechische Republik haben beschlossen, ihre Grenzen für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien zu öffnen. In Frankreich gilt dies jedoch nur für die Branchen, die bereits für Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen Staaten geöffnet wurden.
Die französische Regierung hat am 30. November 2006 beschlossen, die gleichen Vorschriften auf Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien anzuwenden, wie auf Arbeitnehmer aus den acht 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten. Die Regelung umfasst nur gewisse Branchen, wie die Baubranche, die Landwirtschaft, den Tourismus und das Hotel- und Gaststättengewerbe, in denen in Frankreich Arbeitskräftemangel herrscht. Die Regelung soll im Laufe der Zeit auf andere Branchen ausgeweitet werden.
Bei einem Besuch in Bukarest betonte die französische Europaminister Catherine Colonna, dass Arbeiter, die ohne eine Arbeitserlaubnis nach Frankreich kämen, auch weiterhin als illegale Einwanderer behandelt würden und ausgewiesen werden könnten. Diese Regeln würden sich nicht ändern, so Colonna.
Die rumänische Europaministerin Anca Boagiu begrüßte die französische Entscheidung. Frankreich zeige, dass es Rumänien als stabilen Partner einschätze, sagte Boagiu in einer ersten Reaktion nach der Bekanntmachung Colonnas. Die beiden Regierungen pflegen eine enge Beziehung, die durch das erste Gipfeltreffen der Internationalen Organisation der Frankophonie in einem neuen Mitgliedstaat am 28. und 29. September 2006 manifestiert wurde.
Die tschechische Regierung hat am 30. November 2006 beschlossen, keine Restriktionen für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer einzuführen, die in der Tschechischen Republik Arbeit suchen. Jan Vytopil, Sprecher der Ständigen Vertretung Tschechiens in Brüssel, sagte, die Arbeitnehmermobilität sei eine der vier Grundfreiheiten. Sie sei des Weiteren Bestandteil einer EU-Vollmitgliedschaft und ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Er fügte hinzu, dass sich Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Januar 2007 regulär auf Arbeitssuche in der Tschechischen Republik begeben können. Nur im Falle einer ernsthaften Bedrohung des tschechischen Arbeitsmarktes würde das Land Übergangsbestimmungen erwägen.