Was bedeutet ACER für nationale Regulierer?
Die neue Energieregulierungsbehörde ACER wird die Koordination und Kooperation der nationalen Stellen und der EU-Kommission erheblich erleichtern, so Johannes Kindler in einem Gastbeitrag für EURACTIV.de. Eine Kompetenzverlagerung sieht der Vize-Präsident der Bundesnetzagentur nicht.
Die neue Energieregulierungsbehörde ACER wird die Koordination und Kooperation der nationalen Stellen und der EU-Kommission erheblich erleichtern, so Johannes Kindler in einem Gastbeitrag für EURACTIV.de. Eine Kompetenzverlagerung sieht der Vize-Präsident der Bundesnetzagentur nicht.
Im Rahmen der Umsetzung des Dritten Energie-binnenmarktpakets wird in diesem Sommer eine EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energie-regulierungsbehörden gegründet: ACER. Sie hat zum Ziel, die Regulierungsaufgaben, die gemäß der Strom- und Gasrichtlinien 2009/72/EG und 2009/73 von den nationalen Regulierungsbehörden wahrgenommen werden, optimal zu koordinieren und auf Gemeinschaftsebene zu ergänzen.
Die Struktur der Agentur ist dabei an die besonderen Bedürfnisse der Regulierung im Energiebereich angepasst, insbesondere ist der spezifischen Rolle der nationalen Regulierungsbehörden Rechnung getragen, indem der Regulierungsrat innerhalb der Agentur der Hauptentscheidungsträger ist.
Durch dieses Gremium werden Konsultation, Koordination und Kooperation der nationalen Regulierungsbehörden untereinander sowie zwischen den Regulierungsbehörden und der Kommission erheblich intensiviert und erleichtert, so dass es sich hier nicht um eine Verlagerung der Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden an ACER handelt.
EU-Ebene für
grenzüberschreitende Netze
Diese verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist insbesondere für die Überwachung der Koordinierung zwischen den Übertragungs-Fernleitungsnetzbetreibern erforderlich, um EU-Netzkodizes für die Bereitstellung und die Handhabung des konkreten und transparenten Zugangs zu den Netzen über die Grenzen hinweg zu schaffen.
Auch die geplante zukunftsorientierte Planung und solide technische Entwicklung der Übertragungs- und Fernleitungsnetze, einschließlich der Schaffung von Verbindungskapazitäten, unter gebührender Berücksichtigung der Umwelt, ist künftig auf EU-Ebene besser sicherzustellen. Dies gilt ebenso zum Beispiel für die Einrichtung eines Ausgleichmechanismus zwischen Netzbetreibern oder für eine bessere Berücksichtigung der besonderen regionalen Merkmale.
Dennoch wird die Agentur die Funktion der nationalen Regulierungsbehörden auf EU-Ebene ergänzen, das heißt, dass die Agentur primär für grenzüberschreitende Angelegenheiten zuständig sein wird. Auch EU-Netzkodizes gelten nur für Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Netze und der Marktintegration. Das Recht der Mitgliedstaaten, für Angelegenheiten, die nicht den grenzüberschreitenden Handel betreffen, und nationale Netzkodizes aufzustellen, bleibt unberührt.
Die nationalen Regulierungsbehörden haben aber weiterhin mit der Sicherheit der Energieversorgung als Kernelement der öffentlichen Sicherheit zu tun, das mit allen Netzzugangsfragen (z.B. Netzentgelte – Anreize schaffen) sowie mit der neuen Gestaltung der Energieversorgungsunternehmen (EVU) – Stichwort "Unbundling" – verbunden ist.
Zukünftig könnte ein maßgeschneidertes Marktintegritäts- und Transparenzregime die Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden um Aufgaben und Aufsichtsbefugnisse im Bereich der Marktintegrität und Transparenz ergänzen, wobei gegebenenfalls ACER auch Aufgaben für die europaweite Koordination und grenzüberschreitende Themen wahrnehmen könnte.
Johannes Kindler ist Vize-Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Die Regulierungsbehörde soll den Wettbewerb in den so genannten Netzmärkten sicherstellen und förden.
Links
Bundesnetzagentur (BNetzA): Homepage
EU-Kommission: Überblick und Dokumente zum dritten Energiebinnenmarktpaket
EU: Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (13. Juli 2009)
EU: Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (13. Juli 2009)