Zukunft für Millionen Ukrainer in der EU ungewiss
Der rechtliche Status von Millionen ukrainischer Geflüchteter in der Europäischen Union könnte gefährdet sein. Auf EU-Ebene gibt es noch gibt es keinen konkreten Plan, wie sie nach einem Waffenstillstand mit Russland bleiben können. Einige Länder arbeiten an nationalen Lösungen.
Der rechtliche Status von Millionen ukrainischer Geflüchteter in der Europäischen Union könnte gefährdet sein. Auf EU-Ebene gibt es noch gibt es keinen konkreten Plan, wie sie nach einem Waffenstillstand mit Russland bleiben können. Einige Länder arbeiten an nationalen Lösungen.
Seit der russischen Invasion der Ukraine im Februar 2022 ist die EU-Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes (TPD) eine rechtliche Lebensader für fast 4,3 Millionen Ukrainer. Polen, Deutschland, Tschechien und der Slowakei zählen zu den EU-Ländern, in denen sich die meisten Menschen niedergelassen haben.
Mitgliedsländern können durch die Richtlinie Ukrainerinnen und Ukrainern das Recht gewähren, in ihrem Land zu leben, zu arbeiten und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Sicherheitsnetz könnte aber im Zuge der laufenden Gespräche über einen Waffenstillstand wegfallen.
Aktuellen Umfragen zufolge sinkt die Zahl der Personen, die eine Rückkehr in die Ukraine planen. Daten des UN-Flüchtlingshilfswerks nach planten im letzten Jahr 65 Prozent eine Rückkehr – im Jahr 2023 waren es noch 77 Prozent.
Der Anteil der Unentschlossenen stieg von 18 Prozent im Jahr 2023 auf 24 Prozent im Jahr 2024. Die Zahl derer, die angaben, keine Hoffnung auf Rückkehr zu haben, hat sich mehr als verdoppelt – von fünf auf elf Prozent.
Ein Waffenstillstand könnte das Blatt über Nacht wenden und Aufnahmeländer vor die Entscheidung stellen, ob sie die Schutzmaßnahmen zurückfahren, Integration vorantreiben oder die Geflüchteten in ihre Heimat zurückschicken wollen.
In einer oft von Migrationsdebatten gelähmten Europäischen Union dürfte jede EU-Level-Maßnahme zur erneuten Verlängerung des vorübergehenden Schutzes von politischer Brisanz sein.
Die Richtlinie ist immer noch „vorübergehend“
Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2001, wurde die Richtlinie zur Gewährung vorübergehenden Schutzes, auch als „Dornröschen“ des EU-Asylsystems bezeichnet, nicht genutzt – bis die russische Invasion der Ukraine ihren ersten Einsatz auslöste.
Im vergangenen Jahr einigten sich die Regierungen der EU-Länder darauf, die Richtlinie bis März 2026 zu verlängern – weit über den ursprünglichen Rahmen hinaus. Der sieht eine zweijährige Schutzfrist mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr vor. Verlängerungen werden von Jahr zu Jahr vorgenommen.
Es könnte „in Zukunft wieder zu Verlängerungen kommen“, sagte Jasmijn Slootjes, stellvertretende Direktorin des Migration Policy Institute Europe.
Zwar hat die Richtlinie einen schnellen Schutz geboten, doch ihr vorübergehender Charakter bringt Nachteile für die Ukrainer mit sich.
„Wenn man nur einen einjährigen legalen Status hat, wird es sehr schwierig, einen langfristigen Mietvertrag abzuschließen“, sagte Slootjes. Außerdem sei es auch nicht so wahrscheinlich, dass Arbeitgeber unter den Umständen Verträge anbieten.
Auch die Schutzniveaus variieren von Land zu Land. Jedes EU-Land interpretiert eine Richtlinie in seinem nationalen Recht etwas anders – dadurch werden Ukrainer je nach ihrem Aufenthaltsort unterschiedlich behandelt.
Die EU-Kommission gab bekannt, dass sie begonnen habe, die nächsten Schritte zu prüfen. Darunter auch Frage, ob der vorübergehende Schutz verlängert werden sollte, ob Menschen dabei unterstützt werden sollen, für Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung den nationalen Status zu erlangen, und ob diejenigen unterstützt werden sollen, die in die Ukraine zurückkehren wollen.
Der tschechische Innenminister Vít Rakušan bestätigte, dass Tschechien zusammen mit Deutschland und der EU-Kommission aktiv an der Gestaltung einer gemeinsamen Reaktion unter der polnischen Präsidentschaft beteiligt ist. „Die konkreten Bedingungen müssen jedoch noch ausgehandelt werden“, sagte Rakušan.
Dies soll voraussichtlich auf der nächsten Sitzung des EU-Rates für Inneres im Juni thematisiert werden, wie Euractiv erfahren konnte.
Jede Entscheidung zur Beendigung des vorübergehenden Schutzes bedarf der Zustimmung aller Mitgliedstaaten, bestätigte die Sprecherin des tschechischen Innenministeriums, Hana Malá. Man gehe davon aus, dass in der ersten Jahreshälfte dieses Jahres eine gemeinsame EU-Position erreicht werde.
Auf nationaler Ebene
Einige Länder warten nicht auf Brüssel und haben Maßnahmen ergriffen, um einen „längerfristigeren regulären Status“ zu finden, sagte Slootjes.
Polen will Ukrainern, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen vorübergehenden Schutz genießen, in Kürze einen dreijährigen nationalen befristeten Aufenthaltsstatus anbieten.
In Tschechien soll es eine neue, spezielle fünfjährige Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer geben, die seit über zwei Jahren im Land leben und erwerbstätig sind. Kinder sollen die Schule besuchen müssen.
Prag, eines der größten Aufnahmeländer, hat klargestellt, dass es „nach Kriegsende“ keine neuen vorübergehenden Schutzmaßnahmen mehr gewähren wird, teilte der Innenminister im Social-Media-Netzwerk X mit.
Auch in anderen Ländern werden Pläne entworfen. Österreich, Italien, Estland und Lettland arbeiten an langfristigen Lösungen mit unterschiedlichen Schutzniveaus.
Das deutsche Bundesinnenministerium gab an, bereits Handlungsoptionen entwickelt zu haben. Allerdings sei es Entscheidung der nächsten Bundesregierung, welche Vorschläge tatsächlich vorgelegt werden. Auch die Notwendigkeit eines kohärenten europäischen Ansatzes wurde betont.
Das slowakische Innenministerium bestätigte, dass weitere Schritte in Bezug auf Vertriebene nach dem Ende der russischen Invasion „derzeit auf Ebene der Mitgliedsstaaten, einschließlich der Slowakei, sowie auf EU-Ebene diskutiert werden“.
Aneta Zachová, Aleksandra Krzysztoszek, Nick Alipour und Natália Silenská haben zur Berichterstattung beigetragen.
(mm/om)