EU will Rechtssicherheit von internationalen Paaren stärken
Den Bürgerinnen und Bürger der EU steht die Möglichkeit offen, in der gesamten Europäischen Union zu studieren und zu arbeiten. Jedes Jahr studieren dank des Erasmus-Programms 3 Millionen junger Europäer im Ausland.
Den Bürgerinnen und Bürger der EU steht die Möglichkeit offen, in der gesamten Europäischen Union zu studieren und zu arbeiten. Jedes Jahr studieren dank des Erasmus-Programms 3 Millionen junger Europäer im Ausland. Dabei kommt es vor, dass sich junge Paare aus unterschiedlichen Ländern bilden, von denen einige schließlich eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. In der EU gibt es inzwischen rund 16 Millionen solcher „internationalen“ Ehepaare. Sie besitzen in verschiedenen Ländern Kraftfahrzeuge und Häuser und verfügen über gemeinsame Bankkonten.
Was aber geschieht mit dem Haus oder dem Auto, wenn einer der beiden Partner verstirbt oder sich das Paar trennt? Welches Gericht urteilt über den gemeinsamen Besitz? Derzeit ist die Verwaltung des Eigentums im Alltag oder seine Aufteilung bei der Trennung oder im Todesfall noch mit einiger Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Kosten verbunden. In solchen Fällen können die Paare nur schwer in Erfahrung bringen, welche Gerichte in einschlägigen Eigentumsfragen zuständig sind und welches Recht auf ihr Eigentum anwendbar ist, da sich die Regeln von Land zu Land erheblich unterscheiden. Parallel anhängige Rechtsstreitigkeiten in mehreren Ländern und auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsordnungen können zu gegensätzlichen Urteilen führen und verursachen Rechtskosten von mehr als einer Milliarde Euro jährlich.
Die Kommission, das Europäische Parlament und 18 EU-Länder haben eine Einigung erzielt, mit der internationalen Paaren unabhängig von der Rechtsform ihrer Partnerschaft eine Klärung solcher Fragen erleichtert werden soll, damit sie nicht nur im Alltag, sondern auch in schwierigen Zeiten weniger Probleme haben. Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Italien, Malta, Luxemburg, Deutschland, die Tschechische Republik, die Niederlande, Österreich, Bulgarien, Finnland und Zypern haben diesen Rechtsvorschriften zugestimmt, die internationalen Paaren den Umgang mit eigentumsrechtlichen Problemen erleichtern sollen. Auch Estland hat angekündigt, sich dieser Initiative anzuschließen. Wir hoffen, dass weitere Länder bald diesem Beispiel folgen werden, damit noch mehr Paare in der EU von diesen Verbesserungen profitieren.
Was wird sich konkret ändern?
Durch die neuen Regeln wird festgelegt, welche nationale Gerichtsbarkeit für die Klärung rechtlicher Fragen betreffend das Eigentum solcher Paare zuständig ist. Gleichzeitig können die Paare aber unter bestimmten Voraussetzungen selbst entscheiden, welche Gerichtsbarkeit und welches Recht für ihr gemeinsames Eigentum maßgeblich sein soll. Dabei kann das Recht sowohl des Wohnsitzlandes als auch des Herkunftslandes gewählt werden. Dieses Recht gilt dann für das gesamte Eigentum des Paares vom Auto über Immobilien bis zum Bankkonto unabhängig davon, in welchem Land sich die betreffenden Gegenstände befinden. Vereinfacht wird auch die Anerkennung und Vollstreckung einschlägiger Urteile in anderen EU-Ländern, so dass Parallelverfahren mit möglicherweise konfligierenden Gerichtsentscheidungen vermieden werden.
Wichtig ist: die neuen Regeln gelten sowohl für Ehen als auch für eingetragene Partnerschaften. Die Rechtstraditionen in den verschiedenen Ländern werden dabei vollauf geachtet: was eine Ehe oder eingetragen Partnerschaft ist, welche Voraussetzungen für sie erfüllt sein müssen, und welche Rechte und Pflichten aus ihnen hervorgehen, wird weiterhin nach nationalem Recht bestimmt. Die neuen Regeln schreiben auch nicht vor, dass ein EU-Land eine in einem anderen Land geschlossene Ehe oder eingetragene Partnerschaft anerkennen muss.
Das gemeinsame Eigentum geht einer Scheidung oder einem Erbfall voraus, und die neuen Regeln sollen bereits bestehende familienrechtliche Instrumente auf EU-Ebene in den Feldern Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht ergänzen. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zweieinhalb Jahre Zeit, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit internationale Paare von dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit profitieren können.
Die neuen Regeln verschaffen internationalen Paaren Rechtssicherheit für ihre Vermögensplanung, und nicht zuletzt dank der freien Wahl des Gerichtsstands für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf ihr Eigentum können sie künftig auch Zeit und Geld sparen.
Unser Ziel ist es, das Leben für Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU leichter zu machen. Diese neuen Regeln sind dafür ein konkretes Beispiel.
Vera Jourová ist EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. Jean-Marie Cavada ist Mitglied des Europäischen Parlaments, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses.