Patentierung von Leben

Das Europäische Parlament hat den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen mit der Richtlinie 98/44/EG abgesichert. Diese Richtlinie etabliert harmonisierte Standards, um das Innovationspotential und die Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Industrie in der EU zu fördern. Sie legt fest, welche Erfindungen auf der Basis von Pflanzen, Tieren oder dem menschlichen Körper patentiert werden dürfen und welche nicht. Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedsstaaten die Patentierung von Erfindungen, die eine industrielle Anwendung finden können, unter bestimmten Bedingungen zulassen. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen neun Mitgliedsländer eingeleitet, die die Richtlinie innerhalb der festgelegten Frist vom 30. Juli 2000 nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben.

Das Europäische Parlament hat den
rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen mit der
Richtlinie 98/44/EG abgesichert. Diese Richtlinie etabliert
harmonisierte Standards, um das Innovationspotential und die
Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Industrie in der
EU zu fördern. Sie legt fest, welche Erfindungen auf der
Basis von Pflanzen, Tieren oder dem menschlichen Körper
patentiert werden dürfen und welche nicht. Der Richtlinie
zufolge müssen die Mitgliedsstaaten die Patentierung von
Erfindungen, die eine industrielle Anwendung finden
können, unter bestimmten Bedingungen zulassen. Die
Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen neun
Mitgliedsländer eingeleitet, die die Richtlinie innerhalb
der festgelegten Frist vom 30. Juli 2000 nicht in
innerstaatliches Recht umgesetzt haben.