Abtreibungsaktivistin steht in Polen vor Gericht

Die zweite Anhörung von Justyna Wydrzyńska, einer polnischen Abtreibungs- und Menschenrechtsaktivistin, die wegen "Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch" angeklagt ist, findet am Donnerstag statt.

EURACTIV.pl
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Polen ist eines von zwei EU-Ländern mit sehr restriktiven Abtreibungsgesetzen, zusammen mit Malta, das die Abtreibung unter allen Umständen verbietet. [Shutterstock/Gorodenkoff]

Die zweite Anhörung von Justyna Wydrzyńska, einer polnischen Abtreibungs- und Menschenrechtsaktivistin, die wegen „Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch“ angeklagt ist, findet am Donnerstag statt.

Polen ist eines von zwei EU-Ländern mit sehr restriktiven Abtreibungsgesetzen, neben Malta, das die Abtreibung unter allen Umständen verbietet.

Bis 2020 hatte das polnische Gesetz Abtreibungen in Fällen erheblicher fötaler Defekte, einer Bedrohung für das Leben der Mutter oder in Situationen erlaubt, in denen die Schwangerschaft aufgrund einer rechtswidrigen Tat stattfand.

Im Oktober hatte das polnische Verfassungsgericht diese Bestimmungen jedoch eingeschränkt und das Gesetz, das Abtreibungen bei angeborenen Fehlbildungen des Fötus erlaubt, für verfassungswidrig erklärt. Nach diesem Gerichtsurteil kam es in Polen zu einer Welle von Protesten und Streiks.

In Polen gibt es mehrere Organisationen, die sich auf die Unterstützung von Frauen mit ungewollten Schwangerschaften konzentrieren. Eine dieser Organisationen ist das Abortion Dream Team (ADT), dem auch die Angeklagte Justyna Wydrzyńska angehört.

Die Organisation konzentriert sich darauf, Menschen in Not darüber zu informieren, wie sie einen Schwangerschaftsabbruch organisieren oder durchführen lassen können. Das polnische Gesetz stellt Menschen, die sich einer Abtreibung unterziehen, nicht unter Strafe, kann aber Personen bestrafen, die ihnen dabei helfen.

Im Jahr 2021 suchte eine Frau mit einer ungewollten Schwangerschaft Hilfe bei ADT, die von Wydrzynska unterstützt wurde. Ihr Partner entdeckte die Situation und zeigte die Frau bei der Polizei an. Wydrzyńska drohen drei Jahre Gefängnis wegen „Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch“ – der erste Fall dieser Art in Europa.

Die Anhörung begann am 8. April. Der Richter erlaubte Ordo Iuris (OI), einer fundamentalistischen katholischen Stiftung mit engen Verbindungen zur polnischen Regierung, als amicus curiae die Anklage zu unterstützen, um „die Interessen des Fötus und seiner Nachkommen zu vertreten.“

Die OI ist mit der internationalen fundamentalistischen Organisation Tradition, Familie und Eigentum (TFP) verbunden.

„Ich bedauere nichts. Ich hoffe, dass dieser Prozess etwas verändern wird. Ich wünsche mir sehr, dass die Menschen sich gegenseitig unterstützen können, dass sie ihre Bürden teilen können, dass sie miteinander sein können“, sagte die Angeklagte im April gegenüber Reportern. „Schwestern muss geholfen werden“, fügte sie hinzu.

Vierundneunzig EU-Abgeordnete unterzeichneten am 11. Juli einen Brief an die polnische Regierung, in dem sie forderten, die ADT-Aktivistin von den Vorwürfen freizusprechen. Das EU-Parlament hatte kürzlich dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen.

Auch die UN hat die polnischen Behörden aufgefordert, die Aktivistin feizulassen, aber die zuständigen Ministerien haben sich geweigert, in den Fall einzugreifen.

„Alles andere als die Einstellung aller Anklagen wäre ein gefährlicher Präzedenzfall in Polen“, twitterte Amnesty International.

Unter Aktivist:innen, die sich für den Zugang zur Abtreibung einsetzen, besteht die Sorge, dass im Falle einer Verurteilung Wydrzyńskas zu einer Haftstrafe andere Aktivist:innen ein ähnliches Schicksal erwarten könnte.