AfD will Lebensläufe ihrer Kandidaten für EU-Wahl überprüfen lassen
Die Kandidaten der deutschen rechts-populistischen Alternative für Deutschland (AfD), die für das Europaparlament kandidieren, müssen der Parteiführung Nachweise zur Überprüfung ihrer Lebensläufe vorlegen. Untersuchungen haben ergeben, dass die Lebensläufe von zwei Kandidaten falsche oder irreführende Angaben enthalten.
Die Kandidaten der Alternative für Deutschland (AfD) für die EU-Wahl, müssen der Parteiführung Nachweise zur Überprüfung ihrer Lebensläufe vorlegen. Untersuchungen hatten zuvor ergeben, dass die Lebensläufe von zwei Kandidaten falsche oder irreführende Angaben enthalten.
In den letzten Wochen wurden bereits ernsthafte Zweifel an den Lebensläufen von zwei Spitzenkandidaten der AfD für das Europäische Parlament laut: Arno Bausemer und Mary Khan-Hohloch. Sie stehen auf den ersten 15 Plätzen der AfD-Liste für die anstehenden EU-Wahlen 2024. Beiden wurde vorgeworfen, ihre Lebensläufe geschönt zu haben.
Der Parteivorstand der AfD reagierte auf die Vorwürfe am Montag. Alles 35 Listenkandidaten sollen demnach Nachweise zur Überprüfung ihrer Lebensläufe vorlegen, wie t-online zuerst berichtete.
Der Vorstand wolle Transparenz, Vertrauen und Glaubwürdigkeit wahren, sagten Alice Weidel und Tino Chrupalla, die Co-Vorsitzenden der Partei, gegenüber dpa.
Bausemer hatte behauptet, zwei journalistische Volontariate absolviert zu haben, was die angegebenen Arbeitgeber öffentlich bestreiten, wie die Recherchen von t-online ergaben. Auch weitere Angaben über ein Stipendium und eine leitende Tätigkeit im „landwirtschaftlichen Betrieb“ seiner Eltern erwiesen sich als zweifelhaft.
Bausemer hat die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich werde meinen Lebenslauf so lassen, wie er ist. Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern“, sagte er dem MDR und wetterte auf Facebook gegen „Hassplattformen.“
In einem Antrag zur Geschäftsordnung auf dem Parteitag wurde Khan-Hohloch zudem „betrügerische Täuschung“ vorgeworfen.
Es bestünden „ernsthafte Zweifel an der Wahrhaftigkeit der von [Mary Khan-Hohloch] gemachten Pflichtangaben“, hieß es darin. Behauptungen über ihre umfangreiche Ausbildung und Berufserfahrung schienen miteinander unvereinbar und damit „unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich.“ Daher wure eine Wiederholung der Wahl für Position 14 und eine Abberufung der Kandidatin gefordert.
Dieser Antrag wurde jedoch nach einer Intervention von Weidel letztlich abgelehnt.
Doch der Druck der Parteibasis, auf die Vorwürfe zu reagieren, hatte sich seit Wochen aufgebaut.
Letztlich gab die Parteiführung nach und entschied sich für die Einholung von Referenzen von allen Kandidaten statt einer gründlichen Überprüfung der beiden Kandidaten.
Die Ergebnisse sollen am 18. September präsentiert werden. Die Partei hat sich noch nicht zu möglichen Konsequenzen geäußert, falls die Ermittlungen einen Kandidaten inkriminieren sollten.