Albanien gespalten über verpflichtende Erdbebenversicherung
Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, der verpflichtende Versicherungszahlungen von allen Bürgern vorsieht, um die Kosten für den Wiederaufbau im Falle eines weiteren großen Erdbebens wie desjenigen, das im Jahr 2019 51 Menschen tötete, zu decken.
Die albanische Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der verpflichtende Versicherungszahlungen von allen Bürgern vorsieht, um die Kosten für den Wiederaufbau im Falle eines erneuten großen Erdbebens zu decken.
Am 26. November 2018 hatte ein Erdbeben der Stärke 6,4 die Bezirke Durres und Tirana erschüttert, 51 Menschen getötet und Tausende verletzt. Etwa 14.000 Gebäude wurden beschädigt und viele weitere Tausend Menschen obdachlos.
Die Kosten für den Wiederaufbau wurden auf über eine Milliarde Euro geschätzt, und aus der ganzen Welt strömten Hilfsgelder ein, darunter 1,5 Milliarden Euro von der EU und ihren Mitgliedstaaten.
Vier Jahre später hat die Regierung nun ein Gesetz vorgeschlagen, welches eine Pflichtversicherung von Wohngebäuden gegen Erdbeben und die Einzahlung von Bürgern in einen Nationalen Erdbebenfonds vorsieht.
Der Fonds soll als Versicherungsgesellschaft fungieren und für die Prämien, die Rückversicherung, die Finanzierung und die Bearbeitung von Schadensfällen zuständig sein.
Die Höhe der Prämie soll vom Ministerrat unter Berücksichtigung von Faktoren wie Risiko und Wirtschaftslage festgelegt werden. Der Fonds soll unter der Aufsicht des Finanzministeriums stehen, von einem Vorstand überwacht werden und als Aktiengesellschaft fungieren.
Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass der Fonds von einem privaten Unternehmen, beispielsweise einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft aus OECD- oder EU-Ländern mit einer hohen Kreditwürdigkeit, verwaltet wird.
Alle Einwohner müssen die Prämie zahlen, auch wenn sie bereits Versicherungspolicen bei privaten Unternehmen haben. Der Entwurf sieht jedoch vor, dass die Prämie bei Personen mit geringem Einkommen vom Staat übernommen wird.
Die Regierung argumentiert, das Gesetz sei notwendig, da Albanien im Katastrophenrisikoindex der Weltbank den ersten Platz in Europa einnehme.
Doch nicht alle sind davon überzeugt, und vor allem der private Versicherungssektor hat Bedenken.
Venera Xhillari, stellvertretende Generaldirektorin von Atlantik Insurance, einer albanischen Versicherungsgesellschaft, erklärte gegenüber Monitor, dass Versicherungen gegen andere Risiken damit noch mehr vernachlässigt würden, da die Menschen sie sich nicht leisten können. Dies wäre problematisch, da Albanien auch anderen Katastrophen, einschließlich Überschwemmungen, ausgesetzt sei, gegen welche die Menschen im Land versichert sein sollten.
„Alle Kunden, die einen Kredit erhalten, sind von der Bank verpflichtet, ihr Eigentum gegen Feuer und Erdbeben zu versichern, wobei die Bank der Begünstigte ist. Nach dem Gesetzesentwurf wird der Bürger somit für zwei Versicherungspolicen zahlen, sowohl für die Bank als auch für den Staat“, erklärte Xhillari mit dem Hinweis, dass die größten Kunden der Versicherungsgesellschaften aus diesem Grund mittlerweile die Banken seien, die Sachversicherungen als Sicherheiten für Kredite anbieten.
„Der Gesetzentwurf löst nicht die aktuellen Probleme des hohen Risikos von Naturkatastrophen und der globalen Erwärmung, bei denen unser Land zu den am meisten gefährdeten in der Region gehört“, sagte Xhillari weiter.
Xhillari fügte hinzu, dass Albanien besonders anfällig für Erdbeben, Überschwemmungen, Waldbrände, Stürme, Erdrutsche, Dürren und Temperaturextreme sei.
„Die derzeitige Gefährdung durch Naturkatastrophen wirkt sich bereits auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes aus, sowohl auf die öffentliche als auch auf die private, und betrifft auch die wichtigsten Sektoren der nationalen Wirtschaft, wie etwa die landwirtschaftliche Produktion. Es handelt sich also um eine Frage der Entwicklung und der nationalen Sicherheit“, fügte sie hinzu.
Sie wies auch darauf hin, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form viele technische Fragen aufwerfe, einschließlich der Risikobewertung im Falle von Gebäuden, die die technischen Kriterien für eine Versicherung nicht erfüllen.
„Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmen vor, die nicht unter das Gesetz fallen, aber der Entwurf enthält keine Grundlage für die Bewertung von Immobilien“, so Xhillari.