Atom-Moratorium nur per Gesetzesänderung?

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat rechtliche Zweifel an den jüngsten Atom-Entscheidungen der Bundesregierung geäußert.

Hans-Jürgen Papier (M), ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusammen mit seinem Nachfolger Andreas Voßkuhle und Ferdinand Kirchhof (L), Vizepräsident des BVerfG. Papier hält den Regierungsbeschluss, die ältesten Atommeiler ohne Ges
Hans-Jürgen Papier (M), ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusammen mit seinem Nachfolger Andreas Voßkuhle und Ferdinand Kirchhof (L), Vizepräsident des BVerfG. Papier hält den Regierungsbeschluss, die ältesten Atommeiler ohne Ges

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat rechtliche Zweifel an den jüngsten Atom-Entscheidungen der Bundesregierung geäußert.

"Es ist verfassungsrechtlich selbstverständlich, dass die Bundesregierung nicht die vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes anordnen kann", sagte Hans-Jürgen Papier dem "Handelsblatt".

Damit bezog er sich auf das Moratorium für die erst kürzlich per Gesetz beschlossene Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken. Papier vertrat die Meinung, wolle die Regierung dies aussetzen, müsse auch das per Gesetzesänderung geschehen. "Man kann ein Gesetz wieder ändern. Aber nur durch einen Regierungsbeschluss geht es nicht", stellte der Verfassungsrechtler klar.

"Zu der ursprünglichen Verlautbarung der Regierung, dass das Gesetz vorläufig nicht gelte, kann ich nur sagen: Das geht nun nicht. Ein Moratorium ist denkbar, aber nur im Wege der Gesetzesänderung." Insofern sei das Vorgehen der Regierung verfassungswidrig. "Ja, so ist es", sagte er auf eine entsprechende Frage hin.

Ein Gesetz außer Kraft setzen könne im Übrigen nur das Bundesverfassungsgericht. "Die Regierung aber sicher nicht", bekräftigte er. Mit Blick auf den Paragrafen im Atomgesetz, auf den sich die Regierung beruft zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter, äußerte Papier: "Zumindest die bisherigen Einschätzungen der Atomaufsichtsbehörden widersprechen der Annahme einer konkreten Gefährdung."

Altmaier: vorbeugende Gefahrenabwehr möglich

Der Fraktions-Geschäftsführer der Union, Peter Altmaier, hält dagegen die geplante Abschaltung von sieben deutschen Kernkraftwerken durch das Atomgesetz für gedeckt.

Darin seien Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgesehen, sagte Altmaier am Donnerstag in der ARD. "Unsere Experten sagen uns, damit ist auch vorbeugende Gefahrenabwehr möglich." In den kommenden drei Monaten müsse dann über endgültige Maßnahmen gesprochen werden. Altmaier wies darauf hin, dass es eine Situation wie die nach den atomaren Zwischenfällen in Japan in Deutschland noch nie gegeben habe. Benötigt werde in den kommenden Wochen ein gesellschaftlicher Konsens zur Atomkraft.

Unter dem Eindruck der Katastrophe am japanischen Kernkraftwerk Fukushima werden in Deutschland eine Reihe älterer AKW abgeschaltet. Die Opposition hat die Regierung aufgefordert, dies per Gesetz zu verankern.

EURACTIV/rtr

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