Bundestag debattiert Kürzung der Solarförderung
Trotz des geballten Widerstandes aus Industrie, Forschung, Gewerkschaft und Umweltaktivisten: Die Vergütung von Strom aus Solaranlagen wird ab April kräftig gekürzt. Im Bundestag haben die Abgeordneten die erste Lesung des umstrittenen Gesetzentwurfs für eine Grundsatzdebatte zur Energiewende genutzt.
Trotz des geballten Widerstandes aus Industrie, Forschung, Gewerkschaft und Umweltaktivisten: Die Vergütung von Strom aus Solaranlagen wird ab April kräftig gekürzt. Im Bundestag haben die Abgeordneten die erste Lesung des umstrittenen Gesetzentwurfs für eine Grundsatzdebatte zur Energiewende genutzt.
Der Bundestag hat am Freitag (9. März) den umstrittenen Gesetzentwurf zur Kürzung der Photovoltaik-Subventionen in erster Lesung diskutiert. Nach einem heftigen Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition wurde der Gesetzestext zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Der endgültige Beschluss ist für Ende März geplant.
Mit dem neuen Gesetz will die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP den Rechtsrahmen für "Strom aus solarer Strahlungsenergie" sowie für weitere erneuerbare Energien ändern. Die Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll am 1. April in Kraft treten.
Laut dem ursprünglichen Röttgen-Rösler-Kompromiss sollte die Kürzung der Photovoltaiksubvention bereits zum 9. März erfolgen.
Pro und Contra
Die Bundesregierung verteidigt die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung und erklärte, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse zum "Marktertüchtigungsmodell" werden. Katherina Reiche (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerin erklärte, ein Massenmarkt wie die Photovoltaik könne nicht dauerhaft durch Subventionen gespeist werden.
Der CDU-Energiepolitiker Thomas Bareiß sagte, die Bezahlbarkeit von Strom sei die Achillesferse der Energiewende. Schon heute müsse eine vierköpfige Familie jährlich 180 Euro für die EEG-Umlage bezahlen.
Die Opposition bezeichnete die Neuregelungen dagegen als einen "durchsichtigen Angriff auf das EEG" und die gesamte Energiewende. Die Förderung des Solarstroms dürfe nur soweit abgesenkt werden, wie der Strom zu einem "angemessenen Preis" verkauft werden könne, sagte Ulrich Kelber (SPD).
Bündnis 90/Die Grünen gaben der Regierung die Schuld für die vergangenen Insolvenzen von Firmen der Solarindustrie. "Statt die Industrie zu stützen, legen Sie ein Konzept vor, die Solarindustrie weiter unter Druck zu setzen", sagte Hans-Josef Fell.
Proteste vor Bundestagsdebatte
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte im Vorfeld der Bundestagsdebatte mehrfach erklärt, dass die geplanten Einsparungen unverhältnismäßig seien und fatale Folgen hätten: "eine Insolvenzwelle, die Gefährdung zehntausender Arbeitsplätze sowie das Scheitern der Energiewende", so Körnig in einer Mitteilung des BSW-Solar.
Etwa 10.000 Menschen hatten am Montag (5. März) in Berlin vor dem Brandenburger Tor gegen den "Solar-Ausstieg" protestiert. Zu der Kundgebung am Brandenburger Tor hatten der BSW-Solar, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall, die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und die Deutschen Umwelthilfe (DUH) aufgerufen.
Begründung der Kürzungen
Zur Begründung des Gesetzes schreibt die Koalition in ihrem Gesetzentwurf (17/8877), dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken sei. Dadurch sei es vor allem 2010 und 2011 durch zu einem starken Zuwachs neuer Anlagen gekommen. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine Überforderung darstellen, müsse hier nachgesteuert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen.
Neuregelung der Förderkategorien
Künftig würde es nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten.
Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.
Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbracht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.
Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen, um diese neuen technischen Anforderungen zur Erhöhung der Systemstabilität zur Hälfte über die EEG-Umlage umgelegt werden können.
Red.
Links
Dokumente
Bundestag: Regierung verteidigt Einschnitte bei der Solarförderung (9. März 2012)
Bundestag: Koalition legt Gesetzentwurf zur Kürzung der Solarstromförderung vor (9. März 2012)
CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (17/8877) (6. März 2012)
Positionen
BSW-Solar: Galgenfrist für Solarstromförderung (7. März 2012)
BSW-Solar: Massenprotest gegen Solarausstiegsgesetz (23. Februar 2012)
BSW-Solar: Solarunternehmen protestieren bundesweit gegen geplanten Kahlschlag bei der Solarförderung (23. Februar 2012)
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