Bundestag-Geheimgremium zu Euro-Hilfen überwiegend verfassungswidrig

Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Gesamtparlaments und darf auch nicht bei besonderer Eilbedürftigkeit an ein geheim tagendes Sondergremium delegiert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nur in einem Fall darf das Neuner-Gremium die Entscheidungskompetenz des Bundestages ersetzen. Das Gesetz zur Bundestagsbeteiligung muss nun nachgebessert werden.

Das geheim tagende Sondergremium, das über die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm entscheiden soll, darf nur in einem Fall die Haushaltskompetenz des Bundestages ersetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa
Das geheim tagende Sondergremium, das über die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm entscheiden soll, darf nur in einem Fall die Haushaltskompetenz des Bundestages ersetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa

Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Gesamtparlaments und darf auch nicht bei besonderer Eilbedürftigkeit an ein geheim tagendes Sondergremium delegiert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nur in einem Fall darf das Neuner-Gremium die Entscheidungskompetenz des Bundestages ersetzen. Das Gesetz zur Bundestagsbeteiligung muss nun nachgebessert werden.

Die Bundestagsabgeordneten dürfen über die deutsche Beteiligung an Rettungsaktionen in der Euro-Zone nicht in einem exklusiven Geheimgremium entscheiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Lediglich über den Kauf von Staatsanleihen an den Börsen durch den Euro-Rettungsschirm EFSF dürfe in einem neunköpfigen Sondergremium befunden werden. "Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Regelung des § 3 Abs. 3 StabMechG nur insoweit, als sie dem Sondergremium Entscheidungskompetenzen für den Fall des Ankaufs von Staatsanleihen  durch die EFSF am sog. Sekundärmarkt verleiht, heißt es in der Mitteilung der Verfassungsrichter.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, in dem Fall sei ausnahmsweise die Übertragung von Entscheidungsrechten des Bundestages auf das Gremium wegen besonderen Vertraulichkeit gerechtfertigt. Denn ein Bekanntwerden auch nur der Planung einer solchen Notmaßnahme wäre geeignet, ihren Erfolg zu vereiteln. Die Koalition kündigte an, das Gesetz zur Bundestagsbeteiligung nun zügig anzupassen. (Az.: 2 BvE 8/11)

Erklärung von Lammert

Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärte nach der Urteilsverkündung, dass die einschlägige Regelung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus zum sogenannten Neuner-Sondergremium des Haushaltsausschusses (Paragraf 3 Absatz 3) nachjustiert wird.

Lammert wies darauf hin, dass die Richter nicht das gesetzliche Verfahren der abgestuften parlamentarischen Beteiligung an europäischen Stabilitätsregimen kritisiert hätten, sondern lediglich die besondere Regelung der Delegation von Verantwortung an ein Gremium von neun gewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Er finde diese Entscheidung "persönlich plausibel", nachvollziehbar und in der Sache überzeugen. Der Bundestag werde das Gesetz "in vernünftiger Zeit" neu justieren, sagte Lammert.

Der Bundestagspräsident erinnerte daran, dass dieses Gremium in seinem Entwurf nicht vorgesehen gewesen sei. Es sei während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes aufgenommen worden, um in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit die Handlungsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Es habe intensive Diskussionen gegeben, ob es eines solchen zusätzlichen Gremiums bedarf und welche Zuständigkeiten es haben dürfte.

Klage der SPD-Abgeordneten

Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil zum Großteil den beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert recht. Sie sahen durch das Geheimgremium ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Das Sondergremium sollte vertrauliche oder eilige Entscheidungen über die deutsche Beteiligung an Finanzhilfen des vorläufigen Rettungsschirms für notleidende Euro-Staaten treffen. Die neun Abgeordneten aus allen Fraktionen werden durch das Bundestagsplenum gewählt.

Der Euro-Rettungsschirm EFSF

Deutschland garantiert mit bis zu 211 Milliarden Euro für die EFSF, der Euro-Ländern mit bis zu 440 Milliarden Euro beispringen kann. Unter anderem kann er gegen strenge Auflagen Rettungskredite vergeben, bei der Bankenrekapitalisierung helfen oder durch den Kauf von Staatsanleihen deren Kurse an den Börsen stabilisieren. Die EFSF stützt bereits Irland und Portugal. Auch das zweite Hilfspaket für Griechenland, das der Bundestag am Montag gebilligt hatte, soll von der EFSF finanziert werden.

Begründung der Verfassungsrichter

Die Verfassungsbeschwerde sei weitgehend begründet, entschieden die Richter. Der Bundestag erfülle seine Repräsentationspflichten grundsätzlich durch alle seine Mitglieder und nicht durch einzelne Abgeordnete. Ausnahmen müssten durch einen Grund von erheblichem Gewicht gerechtfertigt werden. Die Richter hatten sich schon in der Verhandlung im November äußerst kritisch gezeigt. Im Oktober hatten sie mit einer Einstweiligen Verfügung das Gremium vorläufig gestoppt (EURACTIV.de vom 28. Oktober 2011).

Voßkuhle sagte, dem Gericht stehe deutlich vor Augen, wie wichtig die Funktionsfähigkeit des Bundestages bei der Stabilisierung der Eurozone sei. "Funktionsfähigkeit ist aber kein Selbstzweck", betonte er. Sie bleibe bezogen auf das Ziel, möglichst viel parlamentarische Legitimation zu ermöglichen: "Deshalb dürfen allgemeine Funktionserwägungen nicht dazu führen, verfassungsrechtlich verbürgte demokratische Spielregeln außer acht zu lassen, wo dies nicht zwingend erforderlich erscheint." Anderenfalls würde der Funktionsfähigkeit des Parlamentes insgesamt Schaden zugefügt.

Der Kauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten durch den EFSF gilt als besonders sensibel, weil sich Spekulanten beim Bekanntwerden darauf einstellen könnten. Der EFSF wird im Juli vom dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM abgelöst. Dort sollen die gleichen Regeln für die Beteiligung des Bundestages gelten.

Reaktionen im Bundestag

Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Norbert Barthle, sagte, er sei erleichtert, dass das Gremium zumindest bei Sekundärmarktkäufen verfassungsgemäß sei. Nach der Prüfung der Urteilsgründe würde das Gesetz selbstverständlich geändert. Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider sagte dagegen, es habe schon während der Gesetzgebung erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gegeben, die die Koalition aber beiseite gewischt habe: "Heute steht die Koalition deshalb vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik."

Die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Priska Hinz, sagte: "Es ist eine gute Nachricht, dass das Vertrauensgremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungskonform ist." Damit könne dieses Instrument zur Bekämpfung der Euro-Krise im Notfall tatsächlich eingesetzt werden: "Dies war auch der wichtigste Grund für die Einsetzung dieses Gremiums." Nun müsse das Urteil gründlich ausgewertet und das Gesetz entsprechend angepasst werden.

EURACTIVrtr/mka

Links


Bundesverfassungsgericht:
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich (28. Februar 2012)

Bundestag: Lammert: Neunergremium-Regelung wird nachjustiert (28. Februar 2012)

Zum Thema auf EURACTIV.de

Griechenland: Schuldenschnitt, Kredite, EU-Aufsicht (21. Februar 2012)

Reaktionen auf Stopp des EFSF-Geheimgremiums (28. Oktober 2011)

Verfassungsrichter stoppen Euro-Sondergremium (28. Oktober 2011)