Bürger sollen wegen Umweltverstößen klagen dürfen

Drei neue Vorschläge der Kommission sollen die EU-Gesetzgebung mit der Konvention von Aarhus von 1998 in Einklang bringen. Sie werden der Öffentlichkeit besseren Zugang zu Umweltinformationen verschaffen und ihr das Recht geben, bei Umweltverstößen ein Gericht anzurufen.

Drei neue Vorschläge der Kommission sollen die EU-Gesetzgebung mit der Konvention von Aarhus von 1998 in Einklang bringen. Sie werden der Öffentlichkeit besseren Zugang zu Umweltinformationen verschaffen und ihr das Recht geben, bei Umweltverstößen ein Gericht anzurufen.