CEP: Euro-Rettungsschirm verletzt auch Grundgesetz
Das Centrum für Europäische Politik (CEP) legt nach: Der Euro-Rettungsschirm verstoße nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Grundgesetz. Die Mitwirkung des Bundestages sei "unzureichend" gewesen. Die FDP will derweil das Parlament überzeugen, der Bundesregierung einen "Europäischen Währungsfonds" auszureden.
Das Centrum für Europäische Politik (CEP) legt nach: Der Euro-Rettungsschirm verstoße nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Grundgesetz. Die Mitwirkung des Bundestages sei „unzureichend“ gewesen. Die FDP will derweil das Parlament überzeugen, der Bundesregierung einen „Europäischen Währungsfonds“ auszureden.
Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm verstößt einer Studie zufolge gegen das deutsche Grundgesetz und EU-Recht.
Zudem sei die Öffentlichkeit über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden, heißt es in der vom Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP) angefertigten Studie, wie die Tageszeitung "Die Welt" am Montag berichtete. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern "zeitlich unbefristet installiert", zitiert die Zeitung aus der Studie.
"In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht", heißt es in der Studie weiter. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen. "Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen." Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Auch die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat sei unzureichend gewesen.
Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen gegen den Rettungsschirm anhängig (EURACTIV.de vom 7. Juni 2010). Einen Eilantrag gegen das Paket lehnten die Karlsruher Richter ab (EURACTIV.de vom 10. Juni 2010). Auf EURACTIV.de hatten CEP-Experten bereits dargelegt, warum das Rettungs-Paket gegen Art. 125 des EU-Vertrages (No Bail-Out-Klausel) verstößt.
Revolte gegen Europäischen Währungsfonds
Die FDP hat sich unterdessen gegen einen Europäischen Währungsfonds (EWF) zur Rettung hochverschuldeter Euro-Länder gewandt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte ein entsprechendes Modell vorgeschlagen.
"Ein Europäischer Währungsfonds könnte auch Euro-Mitgliedsstaaten Liquiditätsnothilfen gewähren, um die Gefahr von Zahlungsausfällen einzudämmen. Zugleich müssten hierfür strikte Auflagen und eine prohibitive Bepreisung durchgesetzt werden. So lässt sich die Inanspruchnahme der Hilfen auf unvermeidbare Notfälle begrenzen, die eine Gefahr für die Finanzstabilität des gesamten Euro-Raums darstellen", so Schäuble in einem Gastbeitrag in der Financial Times Deutschland.
Daniel Gros, der Direktor des Centre for European Policy Studies (CEPS), und Thomas Mayer, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, hatten die Idee zuvor ins Spiel gebracht. Auch die SWP-Europaexpertin Daniela Schwarzer forderte im EURACTIV-Interview: "Für das Krisenmanagement braucht die Eurozone einen eigenen Fonds, einen Euro-Währungsfonds (EWF), der intern die Stützungsinstrumente und die politische Unabhängigkeit hat, um wirksam einzugreifen." Der Europarechtler Ulrich Häde (Viadrina) machte allledings auf EURACTIV.de deutlich, Elemente der Vorschläge für den EWF wären ohne eine Vertragsänderung nicht umsetzbar.
Das gegenwärtige Rettungspaket für den Euro dürfe nicht zu einer dauerhaften Einrichtung werden, sagte nun der europapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Link, dem "Spiegel". "Damit würden wir das Grundproblem nicht lösen, sondern verlängern."
Die Liberalen plädieren für eine Regelung, die eine geordnete Insolvenz von Pleitestaaten ermöglicht. Auch die CSU setzt sich hierfür ein. Die Parlamentarier der FDP wollen gemeinsam mit den Unions-Kollegen im Herbst eine Stellungnahme des Bundestages verabschieden, die die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen in Brüssel berücksichtigen müsste. "Wir dürfen nicht länger nur reagieren, während andere agieren", sagt Link. Die Koalition will sich darum bemühen, SPD und Grüne für einen gemeinsamen Vorstoß zu gewinnen
EZB-Chef Jean-Claude Trichet und IWF-Präsident Dominique Strass-Kahn hatten sich im EU-Parlament eher skeptisch zum Plan eines Europäischen Währungsfonds geäußert.
rtr/awr
Presse
FTD: Gastbeitrag in der FTD. Schäuble droht Sparverweigerern mit Ausschluss aus der Eurozone (12. März 2010)
Die Welt: Brisantes Gutachten. Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz (5. Juli 2010)
Link
CEP: Euro-Rettungsschirm bricht EU-Recht und deutsches Verfassungsrecht (5. Juli 2010)
EU-Parlament: Europäischer Währungsfonds in Sicht? (23. März 2010)