Chemikalien: Minister streben Einigung für November an [DE]
Die EU-Umweltminister werden am 17. Oktober über die wichtigsten Fragen bezüglich des REACH-Vorschlags beraten. Bereits vor einer Woche hat der Wettbewerbsrat Umrisse eines möglichen Kompromisses zur Registrierung von Chemikalien ausgearbeitet.
Die EU-Umweltminister werden am 17. Oktober über die wichtigsten Fragen bezüglich des REACH-Vorschlags beraten. Bereits vor einer Woche hat der Wettbewerbsrat Umrisse eines möglichen Kompromisses zur Registrierung von Chemikalien ausgearbeitet.
Die EU-Umweltminister kommen am heutigen Tag in Luxemburg zusammen (17. Oktober), um sich mit den wichtigsten Fragen hinsichtlich der Registrierung und Zulassung von Chemikalien zu befassen.
Der britische EU-Ratsvorsitz wird die Minister zu ihren Positionen befragen. Vor allem soll es um die Frage gehen, wie mit Chemikalien gehandhabt werden soll, die in anderen Produkten, etwa Flaschen, enthalten sind („Substanzen in Artikeln“). In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, in welchen Fällen aus Drittländern importierte Chemikalien nicht das im Rahmen von REACH vorgesehene Registrierungs- und Bewertungsverfahren durchlaufen müssen. Unterschieden wird hierbei zwischen:
-
Substanzen, die freigesetzt werden sollen
(beispielsweise Düfte von Räucherstäbchen oder Tinte von Druckern) - Substanzen, die wahrscheinlich freigesetzt werden (beispielsweise die Farbe eines T-Shirts oder der Flammenhemmer in einem Teppich)
Der britische Ratsvorsitz schlägt vor, dass REACH lediglich für diejenigen Substanzen gilt, deren Freisetzung beabsichtigt ist und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt einen sehr großen Anlass zur Sorge geben. Der Geltungsbereich von REACH wurde von der britischen Regierung jedoch gleichzeitig ausgedehnt, indem sie sich dafür einsetzt, dass Unternehmen verpflichtet sein sollen, die EU-Chemikalienagentur zu informieren, wenn ihre Produkte mindestens 0,1 % einer Substanz enthalten, die großen Anlass zur Sorge geben, ungeachtet dessen, ob ihre Freisetzung beabsichtigt ist oder nicht.
– Wettbewerbsrat, 11. Oktober
Anfang voriger Woche (11. Oktober) umriss der Wettbewerbsrat in einer hinter verschlossenen Türen stattfindenden Sitzung die Elemente eines möglichen Kompromisses zu den Registrierungsaspekten von REACH.
Die britische Ratspräsidentschaft ließ verlauten, es gebe breite Unterstützung dafür, dass Chemikalien, von denen zwischen einer und zehn Tonnen jährlich produziert werden, weniger sicherheitstechnische Angaben gefordert sind. Die Verwendungs- und Expositionskategorien sollen dafür ausschlaggebend sein, wann von Unternehmen zusätzliche Informationen gefordert würden.
Mit dieser Maßnahme soll den Sorgen mittelständischer Unternehmen Rechnung getragen werden. Diese befürchten durch REACH einen Wettbewerbsnachteil und einen zu hohen Verwaltungsaufwand, der sie letztlich aus dem Markt drängen könnte.
Die britische Ratspräsidentschaft hat angedeutet, dass sich ein breiter Konsens herausgebildet habe und dass ebenfalls Einigkeit darüber herrsche, für die Kategorie 10 bis 100 Tonnen weniger umfangreiche Sicherheitsangaben zu fordern:
- Der Agentur müssten lediglich ‚Kerndaten’ übermittelt werden (Substanzen, welche die Fortpflanzung beeinträchtigen könnten, wäre ein einziger Test Pflicht)
- Auch die Idee, dass für Substanzen, bei denen keine großen Gesundheits- und Umweltbedenken vorliegen, Ausnahmen (das so genannte „Waiving-Verfahren“) gelten sollen, findet immer größere Unterstützung. Ausnahmen würden entlang der Expositionskategorien gewährt werden. Je höher die Exposition, desto niedriger die Toleranzschwelle. Nach Einschätzung französischer Diplomaten unterstützt die Hälfte der Mitgliedstaaten ‚expositionsgesteuertes Waiving’.
Die britische Ratspräsidentschaft hat ebenfalls angedeutet, dass es unter den Ministern einen Konsens darüber gebe, dass Unternehmen gemeinsam Registrierungsanträge für die gleiche Substanz stellen können („Eine Substanz, eine Registrierung“ oder OSOR).
Diese Ansicht wird von den Franzosen jedoch nicht geteilt. Diplomaten sagten bei einem Briefing am Donnerstag (13. Oktober), dass noch immer Bedenken bestünden, ob mittelständische Unternehmen mit den rechtlichen Implikationen der Aushandlung von Vertraulichkeitsvereinbarungen mit großen Firmen im Rahmen von Konsortien zurechtkommen würden.
Die britische Ratspräsidentschaft räumte denn auch ein, dass mehr unternommen werden müsse, um Unternehmen davon abzuhalten, bei gemeinsamen Registrierungen Informationen preiszugeben, die von geistigen Eigentumsrechten geschützt sind.