Corona-Zertifikat für Reisen nur noch neun Monate gültig

Am Dienstag (1. Februar) tritt eine neue EU-weite Regelung in Kraft, nach der das digitale COVID-Zertifikat der EU für die erste Impfstoffserie bei grenzüberschreitenden Reisen für maximal 270 Tage, sprich neun Monate, gültig ist.

EURACTIV.com
Covid-19 pandemic in Italy
Die neue Regelung gilt für diejenigen, die die Bescheinigung für Reisen innerhalb der EU verwenden, und schließt keine Booster-Impfungen ein. [[EPA-EFE/TINO ROMANO]]

Ab Dienstag (1. Februar) tritt eine neue EU-weite Regelung in Kraft, der zufolge das digitale COVID-Zertifikat der EU für die erste Impfstoffserie bei grenzüberschreitenden Reisen für maximal 270 Tage, sprich neun Monate, gültig ist.

Die neue Regelung gilt für diejenigen, die die Bescheinigung für Reisen innerhalb der EU verwenden, und schließt keine Booster-Impfungen ein.

In einer Pressemitteilung vom Montag (31. Januar) erklärte Justizkommissar Didier Reynders, dass diese Regelung „den nachlassenden Schutz des Impfstoffs widerspiegelt und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischungsimpfung ist“.

Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Impfbescheinigungen für 270 Tage (neun Monate) nach Abschluss der Erstimpfungsserie akzeptieren müssen.

Bei einer Einfach-Impfung sind dies 270 Tage nach der ersten und einzigen Impfung. Bei einem Zweifach-Impfstoff sind es 270 Tage nach der zweiten Impfung oder, entsprechend der Impfstrategie des Mitgliedstaats, in dem geimpft wird, nach der ersten und einzigen Impfung nach der Genesung vom Virus.

Die Entscheidung war bereits im Dezember letzten Jahres angekündigt worden. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte damals, dass „eine harmonisierte Gültigkeitsdauer für das digitale COVID-Zertifikat der EU eine Notwendigkeit für sicheres Reisen und die Koordinierung auf EU-Ebene“ sei.

Sie fügte hinzu, dass „die kohärente Verwendung in der gesamten EU“ der Grund für den Erfolg des Zertifikats sei.

Warum neun Monate?

Die Gültigkeitsdauer steht im Zusammenhang mit der Booster-Impfung. Nach den Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) werden Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss des ersten Impfzyklus empfohlen.

Die Bescheinigung bleibt nach diesen sechs Monaten noch drei Monate lang gültig, damit die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürger:innen Zugang zu einer Auffrischungsimpfung haben.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung nach der Auffrischungsimpfung wurde nicht festgelegt.

Reynders sagte, dass „die Kommission mit Unterstützung der Expert:innen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur genau beobachten wird, ob künftige Anpassungen dieser Regel erforderlich sind.“

Auch wenn für Reisezwecke neue Vorschriften gelten, sind die Mitgliedstaaten, die die Bescheinigungen auf nationaler Ebene verwenden, aufgefordert, sie an diese neuen Vorschriften anzupassen, um den Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu vermeiden.

Die Kommission hat auch die Regeln für die Eintragung der Auffrischungsimpfungen in die Bescheinigung angenommen. Eine Auffrischungsimpfung nach einer Erstimpfung mit zwei Dosen wird als „3/3“ eingetragen, während eine Auffrischungsimpfung nach einer Einzeldosis sowie für eine Dosis eines Zweidosenimpfstoffs, der einer genesenen Person verabreicht wurde, als „2/1“ eingetragen wird.

„Bescheinigungen, die vor dieser Klarstellung anders ausgestellt wurden, müssen korrigiert und neu ausgestellt werden, um sicherzustellen, dass Auffrischungsimpfungen vom Status der vollständigen Impfung unterschieden werden können“, heißt es in der Pressemitteilung.

[Bearbeitet von Alice Taylor]