Dänischer Premier wegen Lissabon-Ratifizierung verklagt
Das Verfassungsgericht in Dänemark hat eine Klage gegen den dänischen Premier Lars Loekke Rasmussen zugelassen. Der Regierung wird vorgeworfen, den Vertrag von Lissabon ohne ein vorhergehendes Referendum ratifiziert zu haben.
Das Verfassungsgericht in Dänemark hat eine Klage gegen den dänischen Premier Lars Loekke Rasmussen zugelassen. Der Regierung wird vorgeworfen, den Vertrag von Lissabon ohne ein vorhergehendes Referendum ratifiziert zu haben.
Das höchste dänische Gericht hat eine Klage von 35 Beschwerdeführern gegen den dänischen Premier Lars Loekke Rasmussen zugelassen. Die Klage habe eine "grundlegenden Bedeutung" begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Der Regierung wird vorgeworfen, dass sie dem Parlament 2008 gestattet hatte, den Lissabon-Vertrag ohne eine vorhergehende Volksbefragung zu ratifizieren. Die entsprechende Entscheidung hatte Rasmussens Amtsvorgänger Anders Fogh Rasmussen, seit 2009 NATO-Generalsekretär, getroffen. Nach Medienberichten erklärte der jetzige Regierungschef, dass sein Amtsvorgänger "nichts falsch gemacht" habe.
Die Entscheidung der dänischen Verfassungsrichter kommt überraschend, denn im Oktober 2009 war die Klage von einer untergeordneten Instanz zurückgewiesen worden. Bereits 1996 hatte eine Klägergruppe erfolglos den damaligen Ministerpräsidenten Poul Nyrup Rasmussen wegen Verfassungsbruchs im Zusammenhang mit der Ratifiztierung des Vertrags von Maastricht verklagt.
Hintergrund
Der Vertrag von Lissabon ist eine "Notlösung" für die gescheiterte EU-Verfassung. Die Bürger in Frankreich und den Niederlanden hatten 2005 die EU-Verfassung per Volksentscheid abgelehnt. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollten daraufhin den Inhalt der EU-Verfassung über eine Vertragsänderung retten. In Irland, wo auch EU-Vertragsänderungen per Referendum abgesegnet werden müssen, gaben die Bürger erst beim zweiten Anlauf ihre Zustimmung. EURACTIV.de hat den langen Weg zum Lissabon-Vertrag in einem Link-Dossier zusammengefasst.
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen den Vertrag von Lissabon abgewiesen. Allerdings vefügten die Karlsruher Richter, dass die Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates deutlich gestärkt werden müssten. Auch in Polen und in Tschechien verzögerten mehrere Verfasungsklagen die Ratifizierung. Der Vertrag von Lissabon trat daher erst am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag hat EURACTIV.de im Link-Dossier "Der Lissabon-Vertrag und die Verfassung der EU" eine Zwischenbilanz gezogen und bietet zugleich einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene.
mka
Links
Denmark.dk: Supreme Court: okay to sue PM over Lisbon Treaty ratification (11. Januar 2011)