Debatte über EU-Ausgaben

Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) fordert: Die europäische Finanzpolitik muss von den Mitgliedsstaaten und ihren Parlamenten strenger kontrolliert werden.

Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) will eine Kostenbremse für die EU. Foto: Presse
Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) will eine Kostenbremse für die EU. Foto: Presse

Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) fordert: Die europäische Finanzpolitik muss von den Mitgliedsstaaten und ihren Parlamenten strenger kontrolliert werden.

Die Europäische Union (EU) muss nach Ansicht von Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) kräftig auf die Kostenbremse treten. Nötig sei ein Abbau der Subventionen, sagte Stächele am Sonntag in Stuttgart der Deutschen Presse-Agentur dpa. Finanzhilfen dürften nur noch dann gewährt werden, wenn sie europaweit existenziell seien. Am 30. Juli berät der Landtag in Stuttgart über die zukünftige Europapolitik. Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag.

"Die EU zeigt eine inflationäre Tendenz zu finanzwirksamen Programmen und produziert nicht zuletzt deshalb immer höhere Ausgaben. Dem muss Einhalt geboten werden", sagte Stächele. Die europäische Finanzpolitik müsse von den Mitgliedsstaaten und ihren Parlamenten strenger kontrolliert werden. "Es besteht die Gefahr einer ausufernden Ausgabenpolitik auf europäischer Ebene, da der kritische Steuerzahler sehr weit weg ist", sagte der Minister.

Die EU müsse den Mitgliedsstaaten ermöglichen, dass sie in Kernbereichen eigenständig und unabhängig entscheiden können. Dies gelte vor allem für die Finanz- und Steuerpolitik.

Ausgabenkontrolle soll in nationaler Hand bleiben

"Auch in Zukunft kann nur der Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates über den Umfang der Abgaben- und Steuerlast für unsere Bürger entscheiden", sagte Stächele. "Dieses Recht ist Teil der Verfassungsidentität unseres Landes und darf nicht auf die EU übertragen werden." Eine eigene EU-Steuer dürfe es nicht geben.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 30. Juni das sogenannte Begleitgesetz zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon beanstandet und eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat verlangt.