Deutschland und Frankreich einigen sich auf doppelte EU-Präsidentschaft
Am 14. Januar verständigten sich Deutschland und Frankreich auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Machtverteilung im erweiterten Europa. Demnach soll die EU künftig zwei gewählte Präsidenten haben, den der Kommission und den des Rates.
Am 14. Januar verständigten sich Deutschland und Frankreich auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Machtverteilung im erweiterten Europa. Demnach soll die EU künftig zwei gewählte Präsidenten haben, den der Kommission und den des Rates.