EU-Länder streben Ausnahmen von Obergrenze für Stromeinnahmen an

Eine vorgeschlagene EU-weite Obergrenze für die Einnahmen von Stromerzeugern könnte am Ende nicht für Kohlekraftwerke und erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan gelten, um Alternativen zu russischem Gas nicht zu untergraben, wie ein von EURACTIV eingesehenes Dokument zeigt.

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Um Anreize zur Senkung des Gasverbrauchs aufrechtzuerhalten, heißt es in dem Dokument, dass die Einnahmeobergrenze von 180 Euro/MWh außerdem nicht für Technologien für das Lastmanagement noch für die Speicherung gelten dürfe, die dem Stromsystem Flexibilität verleihen und in direktem Wettbewerb mit Gaskraftwerken stünden. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/power-line-support-insulators-wires-appearance-416862904" target="_blank" rel="noopener">eleonimages / shutterstock</a>]

Eine vorgeschlagene EU-weite Obergrenze für die Einnahmen von Stromerzeugern könnte am Ende nicht für Kohlekraftwerke und erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan gelten, um Alternativen zu russischem Gas nicht zu untergraben, wie ein von EURACTIV eingesehenes Dokument zeigt.

Letzte Woche schlug die Europäische Kommission vor, den Preis für kostengünstige Stromerzeuger – wie Wind-, Solar- und Atomkraftwerke – auf 180 Euro pro Megawattstunde (MWh) zu begrenzen und die daraus erzielten Einnahmen zu verwenden, um sozial schwache Verbraucher zu unterstützen, die mit steigenden Energiekosten zu kämpfen haben.

„Diese Unternehmen erzielen Einnahmen, die sie nie einkalkuliert haben, von denen sie nicht einmal geträumt hätten“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die diese außergewöhnliche Maßnahme in ihrer jährlichen Rede zur Lage der Union am vergangenen Mittwoch (14. September) ankündigte.

Brüssel schätzt, dass die EU-Länder 117 Milliarden Euro aus der Einnahmeobergrenze kassieren könnten, während den Stromerzeugern aus erneuerbaren Energien und Kernkraft, deren Kraftstoffkosten in der anhaltenden Gaskrise unverändert geblieben sind, ansehnliche Gewinnmargen erhalten bleiben.

Die EU-Länder bemühen sich nun jedoch um Ausnahmen von der vorgeschlagenen Maßnahme. Dies geht aus einem Dokument hervor, das von der Tschechischen Republik vorbereitet wurde, die derzeit die sechsmonatige rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat.

„Die Obergrenze für die Einnahmen sollte für Technologien gelten, deren Grenzkosten unter der Obergrenze liegen, wie etwa Wind- und Solarenergie, Atomkraft oder Steinkohle“, heißt es in dem Dokument, das der erste Versuch der Tschech:innen ist, einen Kompromiss zum Kommissionsvorschlag auszuhandeln.

In dem Dokument heißt es, dass die EU-Länder immer noch beschließen sollen, „eine spezifische Obergrenze für die Markterlöse aus dem Verkauf von Strom aus Steinkohle beizubehalten oder festzulegen“, dessen Kosten über der Schwelle von 180 Euro/MWh liegen.

Die spezifische Erlösobergrenze für Steinkohle „muss es ermöglichen, diese Kosten und eine angemessene Gewinnmarge zu decken“, heißt es weiter. Die Ausnahmeregelung soll „sicherstellen, dass die höheren Kosten dieser Erzeuger vollständig berücksichtigt werden.“

Um Anreize zur Senkung des Gasverbrauchs aufrechtzuerhalten, heißt es in dem Dokument, dass die Einnahmeobergrenze von 180 Euro/MWh außerdem nicht für Technologien für das Lastmanagement noch für die Speicherung gelten dürfe, die dem Stromsystem Flexibilität verleihen und in direktem Wettbewerb mit Gaskraftwerken stünden.

Alternativen zu Erdgas, wie Biomethan, sollten ebenfalls nicht unter die Obergrenze fallen, „um die Umstellung bestehender Gaskraftwerke nicht zu gefährden“, heißt es weiter.

Stromerzeuger, deren Kosten bereits durch Maßnahmen wie Einspeisetarife und zweiseitige Differenzverträge gedeckelt sind, wären ebenfalls ausgenommen.

Die hohe Zahl der von der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen lässt Beobachter:innen aufhorchen.

„Die Komplexität des Mechanismus zur Erfassung der Einnahmen (Abschnitt 2) wird immer schwindelerregender“, kommentierte Bram Claeys vom Regulatory Assistance Project (RAP), einer Energie- und Klima-NGO.

„Vor allem die Anzahl der möglichen Ausnahmen“, fügt er hinzu und verweist auf Ausnahmen für Kohle- und Hybridkraftwerke und andere marginale Stromerzeuger. „Ganz zu schweigen von der Arbeit, die nötig wäre, um die Einnahmen aus dem Day-Ahead-Geschäft und dem längerfristigen Handel zu entflechten.“

„Es stellt sich die Frage, ob dies den unterschiedlichen Ansatz zwischen Stromunternehmen und dem ‚Solidaritätsbeitrag‘ auf die steuerpflichtigen Gewinne von Öl-, Gas- und Kohleunternehmen rechtfertigt“, sagte Claeys gegenüber EURACTIV.

> Das vollständige Dokument können Sie unten lesen oder hier herunterladen:

[Bearbeitet von Alice Taylor]