DSA-Gebühren: EU-Gericht bemängelt Formfehler der Kommission
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission gekippt, mit der 2023 Aufsichtsgebühren für Meta und TikTok nach dem Digital Services Act eingeführt wurden. Die Richter bemängelten, dass Brüssel das Verfahren formell falsch aufgesetzt hatte.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission gekippt, mit der 2023 Aufsichtsgebühren für Meta und TikTok nach dem Digital Services Act eingeführt wurden. Die Richter bemängelten, dass Brüssel das Verfahren formell falsch aufgesetzt hatte.
Die Luxemburger Richter monierten am Mittwoch, dass die Kommission die Gebührenregelung nicht per delegiertem Rechtsakt, sondern durch einen Durchführungsbeschluss umgesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte Brüssel für die Festlegung der Aufsichtsgebühren zwingend den Weg über einen delegierten Rechtsakt wählen müssen.
Die Kommission erhebt die Gebühren – Bestandteil des Digital Services Act (DSA) – jährlich von besonders großen Plattformen, den sogenannten Very Large Online Platforms (VLOPs). Mit den Einnahmen werden die Kosten für die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber diesen Anbietern gedeckt.
Im März 2024 hatten Meta und TikTok die Methodik angefochten, nach der die Kommission die Aufsichtsgebühren für 2023 berechnet hatte. Grundlage war eine „gemeinsame Methodik“, bei der die Zahl der durchschnittlichen monatlichen Nutzer in der EU anhand von Daten Dritter ermittelt wurde.
Das Gericht urteilte nun, dass diese Berechnungsmethode ein „wesentliches und unverzichtbares Element“ für die Gebührenfestsetzung sei. Deshalb hätte die Kommission die Entscheidungen über die Aufsichtsgebühren nur über einen delegierten Rechtsakt treffen dürfen, der den DSA ergänzt oder abändert.
Allerdings stellte das Gericht der Europäischen Union (EuG) keine Fehler fest, die die Zahlungsverpflichtung von Meta und TikTok für 2023 berühren würden. Daher bleiben die Kommissionsentscheidungen übergangsweise – für bis zu zwölf Monate – in Kraft.
Damit soll die EU-Exekutive Zeit bekommen, die Gebührenvorschriften ordnungsgemäß umzusetzen.
„Das Urteil des Gerichts verlangt lediglich eine formale Korrektur des Verfahrens: Wir haben nun zwölf Monate Zeit, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um die Gebührenberechnung zu formalisieren und neue Durchführungsbeschlüsse zu fassen“, erklärte die Kommission. „Die betroffenen Unternehmen müssen die Aufsichtsgebühr für 2023 zahlen.“
(nl, jl)