Ein Jahr Lissabon-Urteil: "Bundestag nutzt neue Rechte"

Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schockte vor einem Jahr Deutschlands Europarechtler. Das Gericht stellte erhebliche Demokratiemängel fest und pochte auf mehr Mitsprache des Bundestages in EU-Fragen. Mit Erfolg, meint die Europa-Union Deutschland.

Die Verfassungsrichter haben mit dem Lissabon-Urteil der europäischen Integration Grenzen gesetzt. Der Bundestag muss stärker europäisiert werden, fordert nun die Europa-Union Deutschland. Fotos: dpa.
Die Verfassungsrichter haben mit dem Lissabon-Urteil der europäischen Integration Grenzen gesetzt. Der Bundestag muss stärker europäisiert werden, fordert nun die Europa-Union Deutschland. Fotos: dpa.

Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schockte vor einem Jahr Deutschlands Europarechtler. Das Gericht stellte erhebliche Demokratiemängel fest und pochte auf mehr Mitsprache des Bundestages in EU-Fragen. Mit Erfolg, meint die Europa-Union Deutschland.

Die Europa-Union ist eine deutschlandweit tätige Nichtregierungsorganisation, die seit 1946 für eine weitreichende europäische Integration eintritt – unabhängig und überparteilich. Die Europa-Union ist lokal, regional und national aktiv und vereint unter ihren 17.000 Mitgliedern Vertreterinnen und Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen. Als Mittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen auf allen Ebenen der europäischen Politik engagiert sie sich für ein "Europa der Bürger", das von einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird.
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Morgen vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Vertrag von Lissabon gesprochen. Mit dem Jahrestag des Urteils vom 30. Juni 2009 können wir feststellen:

Der Vertrag von Lissabon (VvL) hat die Rechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in der EU gestärkt. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte mit seinem Urteil vom 30. Juni 2009 den VvL als grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Gleichzeitig hat das Gericht mehr Verantwortung des Bundestages im Prozess der Europäischen Integration und eine Stärkung seiner Rolle in der Europapolitik gefordert.

Deutlich mehr Stellungnahmen zu europapolitischen Fragen

Der Deutsche Bundestag hat mit seinen Beschlüssen zur Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon in einem von allen Fraktionen des Hauses getragenen Prozess die Vorgaben des BVerfG zügig umgesetzt. Diese neuen Rechte zur Information und zur Stellungnahme sowie die Regelungen einer gesonderten Zustimmung des Parlaments bei Kompetenzübertragungen haben die Abgeordneten des Bundestags seit Beginn der neuen Legislaturperiode verstärkt genutzt. Ausdruck dieses neuen Engagements für eine verbesserte Europafähigkeit des Parlaments ist die deutlich gestiegene Anzahl von beschlossenen Stellungnahmen zu europapolitischen Fragen nach Artikel 23 des Grundgesetzes.

Der Bundestag muss noch besser werden

Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Parlaments ist entscheidend für die Bundestagsabgeordneten und die Fraktionen. Die neuen Rechte des Bundestags sind für die Mitglieder des Europäischen Parlaments genauso eine Chance wie die neuen Rechte des Europäischen Parlaments für die Bundestagsabgeordneten. Starke und selbstbewusste Parlamente, die an europapolitischen Debatten und Entscheidungsfindungsprozessen in Brüssel teilnehmen, sind der einzige Weg, um die EU den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich näher zu bringen.

Dennoch kann und muss der Bundestag noch besser werden. Deswegen setzen sich die Parlamentariergruppen der Europa-Union Deutschland im Bundestag und im Europäischen Parlament dafür ein, dass sich der Bundestag stärker europäisiert und sich die Bundestagsfraktionen in die Konsultationsprozesse der Europäischen Union einbringen. Alle Ausschüsse des Hauses müssen sich mit den Vorhaben der europäischen Gesetzgebung befassen und an der Willensbildung teilhaben. Ferner sollte der Bundestag auch auf nationaler Ebene aktiv die Vorgabe des EU-Vertrages unterstützen, die einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog der EU-Organe mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft einfordert. Dies ist der notwendige Beitrag des Deutschen Bundestages an der Parlamentarisierung und somit der demokratischen Legitimation der Europäischen Union.

Links

Bundesverfassungsgericht: "Lissabon"-Urteil (30. Juni 2009)

Bundestag: Begleitgesetze zum Vertrag von lissabon. Übersicht. (8. September 2009)

Bundestag: Gesetze zum Vertrag von Lissabon: Ausfertigung, Verkündung, Inkrafttreten 

Bundestag: Kompetenzverteilung und verfahrenstechnische Änderungen im Vertrag von Lissabon 

Analyse

FES: Politikanalysen zu Europäischer Rechtspolitik und sozialer Demokratie: Das sogenannte Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 hat die Diskussion… (28. April 2010)

Experten-Interviews und Standpunkte zum Lissabon-Urteil:


Peter-Christian Müller-Graff:
Europa kann mit dem Lissabon-Urteil leben ( 24. September 2009)

Ingolf Pernice: BVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)

Andreas Maurer: Lissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)

Andreas Geiger: "Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)

Eckart Stratenschulte:
Mehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)

Günther Unser: "Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)

Gerd Langguth: Lissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)

José Ignacio Torreblanca: "Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)