Eine neue Zahlungskultur in Europa
Unternehmen und die öffentliche Hand in der EU müssen künftig pünktlicher zahlen. Das EU-Parlament verabschiedete heute die neue Richtlinie zum Zahlungsverzug. Generell soll niemand mehr länger als 30 Tage auf sein Geld warten müssen. Abgeordnete sprechen davon, dass dem "Pleitegeier Zahlungsausfall endlich der Kragen umgedreht" wird.
Unternehmen und die öffentliche Hand in der EU müssen künftig pünktlicher zahlen. Das EU-Parlament verabschiedete heute die neue Richtlinie zum Zahlungsverzug. Generell soll niemand mehr länger als 30 Tage auf sein Geld warten müssen. Abgeordnete sprechen davon, dass dem „Pleitegeier Zahlungsausfall endlich der Kragen umgedreht“ wird.
Am Mittwoch (20. Oktober) hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs angenommen. Kleine und mittlere Unternehmen geraten oft unverschuldet in Liquiditätsprobleme, weil ihre Rechnungen zu spät bezahlt werden. Mit der überarbeiteten Richtlinie soll sich das nun in Zukunft ändern. Ein Jahr hat das Parlament mit Rat und Kommission für striktere Regeln verhandelt – inklusive einer generellen Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die Berichterstatterin des Parlamentes, Barbara Weiler (SPD, Deutschland) stellte dem Parlament die Vereinbarung als "konsolidierten Änderungsantrag" vor. Die Vereinbarung erfuhr breite politische Unterstützung quer durch alle politischen Lager.
Weiler sagte in der Debatte: "Unser Ziel war von Anfang an, sicherzustellen, dass die Rechte der kleineren Unternehmen gestärkt werden, um die Liquidität zu verbessern und ein besseres Klima für Investitionen in neue Jobs zu schaffen". Weiler betonte: "Wir erwarten, dass es nicht erst zwei Jahre dauert, bis die Umsetzung erfolgt, sondern dass die Mitgliedstaaten bereits im Januar nächsten Jahres mit der nationalen Umsetzung beginnen".
Kapital wird für Innovationen und Arbeitsplätze frei
"Dieses Gesetz wird für eine neue Zahlungskultur in Europa sorgen und somit letztendlich die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen stärken. So wird Kapital für Innovationen und neue Arbeitsplätze frei", zeigte sich die SPD-Parlamentarierin überzeugt. "Niemand soll generell länger als 30 Tage auf sein Geld warten müssen."
"Diese Neufassung der alten Richtlinie aus dem Jahr 2000 war insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden Auswirkungen von Zahlungsverzug auf KMU unerlässlich", betonte Weiler. "Sicherlich hätte ich mir an einigen Stellen noch härtere Regeln gewünscht, aber wir haben den besten Kompromiss gefunden, der mit 27 EU-Ländern ausgehandelt werden konnte – einigen Regierungen gingen unsere Forderungen schon zu weit." Nun komme es auf eine rasche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an.
Kleinere Betriebe können Rechte besser durchsetzen
"Endlich wird dem Pleitegeier Zahlungsausfall der Kragen umgedreht. Oft nämlich stehen kleinere Betriebe vor dem Bankrott, wenn ein größerer Auftrag nicht pünktlich bezahlt wird. Künftig können diese ihre Rechte besser durchsetzen", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).
"Die neue Richtlinie ist ein echter Fortschritt für alle Unternehmen, die auch grenzüberschreitend tätig sind. Endlich gilt, dass die vertragswidrige ‚Freiheit‘, nicht zu zahlen, dort endet, wo die Existenz des anderen gefährdet wird", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit in der EU etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten Rechnungen. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf Unternehmen.
Betriebe fürchten um ihre Geschäftsbeziehungen
"Viele mittelständische Betriebe schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten. Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung der Zahlungsmoral. Jetzt muss es darum gehen, dass für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen überall in Europa ähnliche Fristen gelten", sagte der EVP-Politiker.
In Transaktionen zwischen Unternehmen gilt die allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung besteht. Wenn beide Seiten zustimmen, ist es möglich, die Frist auf 60 Tage auszuweiten. Die Zahlungsfrist kann nur dann über 60 Tage hinaus verschoben werden, wenn dies von Gläubiger und Schuldner im Vertrag "explizit vereinbart" ist und unter der Voraussetzung, dass es keine "grobe Benachteiligung" des Gläubigers darstellt.
Verlängerung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
In Transaktionen zwischen öffentlichem Sektor und Unternehmen beträgt die allgemeine Frist 30 Tage. Wenn beide Seiten die Zahlungsfrist verlängern wollen, muss dies "ausdrücklich vereinbart" sowie "im Hinblick auf die besondere Natur oder Merkmale des Vertrages objektiv gerechtfertigt" sein. Das Parlament setzte sich vehement dafür ein, dass die Frist für öffentliche Auftraggeber unter keinen Umständen 60 Tage überschreiten darf.
Mitgliedsstaaten dürfen eine Frist von bis zu 60 Tagen für öffentliche Einrichtungen des Gesundheitssektors wählen. Dies liegt an der spezifischen Situation von Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, die zum großen Teil durch Erstattungen der Sozialversicherungssysteme finanziert werden.
Mindestens 40 Euro als Entschädigung
Das Parlament drängte den Rat darauf, einem "gesetzlichen Zinssatz, dessen Höhe sich aus dem Bezugszinssatz zuzüglich mindestens acht Prozentpunkten ergibt", zuzustimmen. Der Gläubiger ist berechtigt, vom Schuldner mindestens die festgelegte Summe von 40 Euro als Entschädigung für Beitreibungskosten zu erhalten.
Die Überprüfungsfrist, innerhalb derer festgestellt werden soll, ob die Güter oder Dienstleistungen mit den vertraglichen Regeln übereinstimmen, ist auf 30 Tage festgelegt. Im Falle besonders komplexer Verträge kann diese Frist verlängert werden, aber nur wenn dies ausdrücklich vereinbart und nicht grob nachteilig gegenüber dem Gläubiger ist. Das Parlament vereinbarte, dass der Überprüfungszeitraum nicht als Schlupfloch für unnötigen Zahlungsverzug dienen darf.
Nächste Schritte
Die Vereinbarung muss nun vom Rat formell verabschiedet werden. Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen einzuführen. In Deutschland besteht durch die Richtlinie kein Änderungsbedarf. Neu ist lediglich, dass Zahlungszielvereinbarungen nicht mehr über 60 Tage hinausgehen dürfen.
dto
Links / Dokumente
EU-Parlament: Zahlungsverzug: Parlament stimmt allgemeiner Zahlungsfrist von 30 Tagen für Rechnungen zu (20. Oktober 2010)
EURACTIV.de: "Glatter Etikettenschwindel" (5. Oktober 2010)
EURACTIV.de: EU zwingt öffentliche Hand und Unternehmen zu besserer Zahlungsmoral (14. September 2010)
EURACTIV.de: Neue EU-Regeln zum Zahlungsverzug (29. April 2010)
EURACTIV.de: Zahlungsverzug: Kritik an Richtlinie (23. März 2010)