Startup-Kommissarin: 28. Regime soll für alle Unternehmen offenstehen
Das 28. Regime ist eine geplante einheitliche EU-Gesellschaftsform, die Unternehmensgründungen und -expansion über Ländergrenzen hinweg erleichtern soll.
Das 28. Regime – eine geplante EU-weite Gesellschaftsform, die Hürden für Start-ups abbauen soll – sollte nach dem Willen von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva allen Unternehmen offenstehen und nicht nur „innovativen“ Firmen vorbehalten sein. Das sagte sie am Dienstag in Brüssel.
Bisher hat die Kommission das Vorhaben als Erleichterung speziell für „innovative Unternehmen“ positioniert – unter anderem im Wettbewerbs-Kompass vom Januar. Befürworter warnen jedoch, dass die geplanten Kriterien kaum praktikabel seien: Es sei schwer zu definieren, welche Unternehmen tatsächlich darunterfallen.
Auf dem European Angel Investment Summit betonte Zaharieva, der politische Versuch, den Begriff „innovativ“ festzuzurren, könne die Reform „um Jahre“ verzögern. „Ich glaube, es sollte offen sein“, sagte sie.
Zugleich bekräftigte die Kommissarin, dass sie das 28. Regime lieber über eine Verordnung als über eine Richtlinie umsetzen möchte. Allerdings gebe es innerhalb der EU-Kommission und ihrer Unterstützungsstrukturen unterschiedliche Auffassungen über die rechtliche Ausgestaltung: „Es gibt Debatten in der Kommission, in den Diensten“, so Zaharieva.
Nach Informationen aus Verhandlungskreisen agiert die Generaldirektion Justiz (DG Justice) zurückhaltender als die Generaldirektion Forschung (DG Research), zu der auch Zaharievas Ressort gehört. Beide Einheiten arbeiten über eine bereichsübergreifende Taskforce zu Start-ups und Scale-ups an der Ausgestaltung mit.
Zaharieva deutete an, dass eine Verordnung für das 28. Regime keine Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erfordert – genau das möchten die Befürworter einer Richtlinie vermeiden.
„Es handelt sich nur um Gesellschaftsrecht – für Verordnungen brauchen wir keine Einstimmigkeit“, sagte sie.
(nl, jl)