ESM und Fiskalpakt: Ex-Justizministerin kündigt Verfassungsklage an

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin kündigt eine Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt an. Für die SPD-Politikerin schränken diese das Haushaltsrecht des Bundestags zu sehr ein.

„Es kann nicht sein, dass Europa die Rechte der nationalen Parlamente wegnimmt, ohne das Europa-Parlament und die Beteiligungsrechte der Bürger entsprechend zu stärken“, sagt Herta Däubler-Gmelin. Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel/photothek.net
"Es kann nicht sein, dass Europa die Rechte der nationalen Parlamente wegnimmt, ohne das Europa-Parlament und die Beteiligungsrechte der Bürger entsprechend zu stärken", sagt Herta Däubler-Gmelin. Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel/photothek.net

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin kündigt eine Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt an. Für die SPD-Politikerin schränken diese das Haushaltsrecht des Bundestags zu sehr ein.

"Hier wird eine rote Linie überschritten“, sagte Herta Däubler-Gmelin gegenüber der Frankfurter Rundschau. Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt in seinem Urteil am 7. September 2011 bestätigt, dass der Bundestag seine Budgethoheit nicht an Brüssel abgeben oder substanziell einschränken lassen darf.

Gemeinsam mit der Organisation "Mehr Demokratie e.V." will Däubler-Gmelin die Beschwerden am Donnerstag in Berlin vorstellen. "Ich bin überzeugt, dass wir mit unserer Beschwerde eine sehr gute Chance haben." Die Beschwerden sollen eingereicht werden, sobald ESM und Fiskalpakt ratifiziert sind. Beide werden derzeit vom Bundestag behandelt und sollen bis Mitte Juni ratifiziert werden.

"Ich bin sehr für Europa, aber nicht für ein Europa, das nur von den Regierungseliten bestimmt wird", sagte Däubler-Gmelin. "Es kann nicht sein, dass Europa die Rechte der nationalen Parlamente wegnimmt, ohne das Europa-Parlament und die Beteiligungsrechte der Bürger entsprechend zu stärken. Europa muss demokratisch sein."

Beim Fiskalpakt gebe es zwei "springende Punkte", erklärte die SPD-Politikerin. "Der eine ist, dass er nicht gekündigt werden kann. Der andere ist, dass EU-Kommission und -Ministerrat weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte erlangen, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken." Dies gefährde die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Entscheidungen, zumal wenn sie Einschnitte in so sensiblen Bereichen wie der Sozialpolitik bedeuteten.

Zum ESM heißt es in der Presse-Information zur Verfassungsbeschwerde: "Mit dem dauerhaften Eurorettungsschirm ESM wird eine internationale Finanzorganisation geschaffen, die dem Einfluss der Mitgliedstaaten nahezu entzogen ist. Hier werden nicht veröffentlichungspflichtige Investitionsentscheidungen getroffen und über die Milliarden des Rettungsschirms verfügt. Diese Finanzorganisation ist nur in Teilen demokratisch legitimiert, ist keiner anderen Organisation rechenschaftspflichtig, und genießt weitgehende gerichtliche Immunität."

Däubler-Gmelin fordert, dass in allen betroffenen Mitgliedsländern über ESM- und Fiskalvertrag Referenden stattfinden. Wie im Lissabon-Vertrag festgeschrieben, müssen an maßgeblichen Änderungen der europäischen Verträge die nationalen Parlamente und das EU-Parlament beteiligt werden. Verbindliche Lösungen für die Schuldenkrise sollten daher auf einem europäischen Konvent erarbeitet werden: "Wenn man eine solche Vereinheitlichung und Zentralisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik wünscht, hätte man einen Europäischen Konvent einsetzen müssen, um einen neuen EU-Vertrag auszuarbeiten", sagte die ehemalige Justizministerin. "Aber den Weg ist man nicht gegangen. Stattdessen haben die Regierungen untereinander Sonderverträge abgeschlossen, die die EU-Verträge ändern. Und dazu noch hat man es versäumt, dem Europäischen Parlament Kontrollrechte einzuräumen."

dto

Leserreaktion


Klaus D. Lubjuhn, Aachen:

Angefangen hat es mit den Folgen der Immobilienkrise in den USA, die eine Bankenkrise nach sich zog. […] ESM und Fiskalvertrag sind jetzt die Themen, die sich niemand vorher ausgesucht hat. Die Finanzmärkte haben diese Themen den Euro-Staaten auf die Agenda gesetzt. Nun droht der EU, insbes. den Euroländern, aber nicht nur  eine Wirtschafts- und Wachstumskrise wg ihrer als notwendig erachteten Austerity-Politik, sondern zugleich, quasi als Folge dieser Folgen, eine Demokratiekrise in den Mitgliedsstaaten  der EU.

Diese hat Herta Däubler-Gmelin (HDG) im Visier, wenn sie zu Recht aufmerksam macht auf diesen Missstand  und auf die  Eingriffe in die Parlamentshoheit , die über eine Verquickung von ESM und Fiskalvertrag  – an den nationalen Parlamenten vorbei  – exekutiert werden sollen. Eine Kompensation für die kassierten Rechte der nationalen Parlamente auf europäischer Ebene bleibt ein weiteres Desiderat.

Der Gang zum Bundesverfassungsgericht, wie HDG vorschlägt, scheint jetzt als letzter Versuch in Deutschland, die politischen Fehlentwicklungen in der EU mit der Verfassung, unserem Grundgesetz, zu heilen. Dem Bundestag muss parlamentarische Souveränität zurückgegeben werden. Wenn das Budgetrecht nicht einmal mehr Angelegenheit des Parlaments ist, wenn die Abgeordneten nicht ihr Recht als legitime Volksvertreter im Interesse des Volkes für das Volk, das sie gewählt hat, ausüben können, welche Institution steht dann für die Bürger ein? 16 Verfassungsrichter sitzen im 1. und 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Einen 17. Verfassungsrichter, wie Heribert Prantl in der SZ schreibt, brauchen wir in der Person des Bundespräsidenten Gauck NICHT, wenn er Freibriefe verteilt, die nur das Parlament verteilen kann. Wir brauchen mehr Demokratie. Wenn das Parlament nicht mehr seine Funktion erfüllt, werden Plebiszite nötig.

Links

Homepage zur Verfassungsbeschwerde mit allen Hintergründen und Unterstützern: www.verfassungsbeschwerde.eu

Mehr Demokratie e.V.: Bürger klagen gegen undemokratische Ratifizierung von ESM- und Fiskalvertrag (12. April 2012)

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

Euro-Urteil: Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen (7. September 2011)