EU-Datenschutz: Stolperstein für internationale Ermittlungen?
Die neuen EU-Datenschutzrichtlinien sind streng, Verbraucherdaten dürfen nur noch mit deren OK verwendet werden. Ausländische Aufsichtsbehörden sehen sich jedoch in ihren Ermittlunge eingeschränkt.
Ausländische Aufsichtsbehörden sehen sich durch die DSGVO in ihrer Arbeit behindert. Sie fordern Ausnahmeregeln für internationale Ermittlungen.
Sie hat viel Umstellung erfordert und Unternehmen europaweit verunsichert: seit dem 25. Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie soll einen flächendeckenden Schutz für Online-Verbraucher garantieren: denn gespeichert werden darf nur noch, was wirklich gebraucht wird – und die Nutzer müssen zustimmen. Doch der umfassende Schutz könne bei grenzüberschreitenden Untersuchungen etwa zu Marktmanipulationen oder Betrug mit Kryptowährungen im Weg stehen, warnen nun Vertreter ausländischer Aufsichtsbehörden, die Reuters gegenüber anonym bleiben wollen.
Die neue Verordnung sieht zwar Ausnahmen für die grenzüberschreitende Datenweitergabe “im öffentlichen Interesse” vor – doch nur unter Vorbehalten. Ausländische Aufseher fordern laut Insidern klare Ausnahmeregeln, um Ermittlungen einleiten zu können ohne in eine rechtliche Grauzone zu geraten.
Bei den dafür zuständigen Brüsseler Datenschützern des im Fachjargon EDPB genannten Gremiums dringen die ausländischen Regulierer demnach auf ein Verwaltungsabkommen. An den Diskussion darüber seien unter anderem die US-Börsenaufsicht SEC sowie Regulierer aus Japan, Kanada, Hongkong und dem EU-Austrittskandidaten Großbritannien beteiligt.
Von deren Seite wird der Vorbehalt vorgebracht, dass sie sich nicht auf den im Vergleich zu ihren Heimatländern wesentlich strengeren EU-Datenschutz einlassen könnten, ohne Souveränitätsrechte preiszugeben. Die EU will den Insidern zufolge jedoch vermeiden, dass Ausnahmeregeln als Schlupflöcher dienen, um den erst jüngst verschärften Datenschutz zu umgehen. Die Diskussion darüber gewinnt vor dem Hintergrund an Brisanz, dass Kritiker mangelnde internationale Zusammenarbeit der Aufseher als einen der Gründe für deren langsame Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise vor rund zehn Jahren ansehen.