EU-Düngevorschriften: Bundesregierung könnte EU um Ausnahme bitten
Das Bundeslandwirtschaftsministerium schließt nicht aus, in Brüssel eine teilweise Befreiung von den Düngevorschriften zu beantragen - drei Monate, nachdem die EU-Kommission ein Verfahren wegen hoher Nitratbelastung gegen Berlin eingestellt hatte.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium schließt nicht aus, in Brüssel eine teilweise Befreiung von den Düngevorschriften zu beantragen – drei Monate, nachdem die EU-Kommission ein Verfahren wegen hoher Nitratbelastung gegen Berlin eingestellt hatte.
Nach einem zehnjährigen Hin und Her zwischen Brüssel und Berlin hat die Europäische Kommission Anfang Juni entschieden, ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der EU-Nitratrichtlinie einzustellen. Der Entscheidung waren Verschärfungen im deutschen Düngerecht vorausgegangen.
Dies eröffnet laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit von Gesprächen über eine Ausnahmeregelung von den strengen EU-Düngevorschriften.
Düngemittel gehören zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, deren Einsatz sich erheblich auf die Erträge eines landwirtschaftlichen Betriebs sowie auf die Produktionskosten auswirkt. Daher sind die Beschränkungen für ihren Einsatz auch nach dem Ende des Vertragsverletzungsverfahrens ein heikles Thema.
Ausnahmeregelungen für Grünlandbetriebe?
Eine der Forderungen nach Lockerungen und Ausnahmen von den Vorschriften scheint der grüne Bundesagrarminister Cem Özdemir nun in Erwägung zu ziehen.
Seine bayerische Amtskollegin Michaela Kaniber (CSU) plädiert dafür, Grünlandbetrieben bestimmte Ausnahmeregelungen zu gewähren, um die Gülle ihrer eigenen Tiere zur Düngung verwenden zu können.
Am Freitag (1. September) teilte das bayerische Landwirtschaftsministerium in einer Erklärung mit, Özdemir habe gegenüber Kaniber bestätigt, dass die Bundesregierung „Verhandlungen für eine Derogationsregelung für Grünland“ mit der Europäischen Kommission aufnehmen werde.
Auf Nachfrage von EURACTIV bestätigte ein Sprecher des Bundesministeriums nicht, ob es eine solche Zusage an Bayern gegeben habe, erklärte aber, man prüfe derzeit „weitere Schritte.“
Bisher habe die Kommission „auf Grund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens die Gespräche mit Deutschland dazu abgelehnt.“
Nachdem das Verfahren eingestellt wurde, bestehe „die Möglichkeit, wieder eine Derogationsentscheidung im Nitratausschuss in Brüssel zu beantragen“, allerdings „nur für produktive Grünlandstandorte außerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete.“
Der Nitratausschuss ist Teil des Systems von Experten- und Verwaltungsausschüssen der Kommission, das als Komitologie bezeichnet wird, und ist mit der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie beauftragt. In dieser Funktion bewertet er auch die Anträge von Mitgliedstaaten auf Ausnahmeregelungen.
Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 14. September statt. Derzeit steht hierfür jedoch nur ein Antrag Dänemarks auf eine Ausnahmeregelung auf der Tagesordnung, von Deutschland ist bisher nicht die Rede.
Das Plädoyer Bayerns
Das bayerische Ministerium argumentiert, dass eine Ausnahmeregelung es Grünlandbauern ermöglichen müsse, die gesamte für ihre Flächen benötigte Düngermenge aus der Gülle ihrer eigenen Tiere zu gewinnen.
Die derzeitigen Beschränkungen für die maximale Ausbringung von organischen Düngemitteln führten dazu, dass Grünlandbetriebe einen Teil ihrer Gülle abgeben und stattdessen Mineraldünger kaufen müssten, so das Landesministerium in seiner Erklärung.
„Dies ist dauerhaft nicht vermittelbar“, so Kaniber.
Bayern ist das Bundesland mit den meisten landwirtschaftlichen Betrieben und der größten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Landwirtschaft und die ländlichen Räume sind daher auch große Wählergruppen, um die es bei den bevorstehenden Landtagswahlen Anfang Oktober geht.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium warnte derweil auch, dass Deutschland auch nach dem Ende des Vertragsverletzungsverfahrens „durchaus noch im Fokus der Kommission und anderer Mitgliedsstaaten“ stehe.
Es werde erwartet, dass „die Nitratgehalte hin zu einer umweltgerechteren Landwirtschaft in einem überschaubaren Zeitraum sinken“ werden.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]