EU erleichtert Unternehmen das Eintreiben von Schulden
Unternehmen und Privatleute sollen künftig leichter Schulden in anderen EU-Staaten eintreiben können. Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine EU-weite Regelung für eine vorläufige Kontenpfändung vorsieht.
Unternehmen und Privatleute sollen künftig leichter Schulden in anderen EU-Staaten eintreiben können. Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine EU-weite Regelung für eine vorläufige Kontenpfändung vorsieht.
"Wir müssen dafür sorgen, dass Forderungen im Ausland genauso einfach eingetrieben werden können wie im Inland", erklärte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Wegen uneinbringlicher Forderungen gehen Unternehmen ca. 2,6 Prozent ihres Jahresumsatzes verloren. Das ist eine Schwachstelle unseres Binnenmarktes, bei der dringend Abhilfe geboten ist. Die Unternehmen brauchen eine einfache Lösung – einen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, der europaweit wirksam ist –, damit Gelder gesperrt werden können, bis ein Gericht über die entsprechenden Forderungen entschieden hat. Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage ist rasches Handeln vonnöten. Jeder Euro zählt, vor allem für kleinere Unternehmen.“
Mit dem am Montag vorgelegten Vorschlag würde ein Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung eingeführt, der Gläubigern ermöglichen soll, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren zu lassen.
Der vorläufige Pfändungsbeschluss verhindert, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache Geld von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseite schaffen können. Damit erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung von Forderungen im Ausland. Die nationalen Systeme zur vorläufigen Pfändung von Guthaben blieben dabei unverändert bestehen. Der Kommissionsvorschlag sieht lediglich vor, dass parallel dazu ein europäisches Verfahren eingeführt wird, auf das Gläubiger zurückgreifen können, um Forderungen in anderen EU-Ländern einzutreiben.
Derzeit können Betrüger problemlos Geld von einem Mitgliedsstaat in einen anderen verschieben und Guthaben auf verschiedenen Konten in mehreren Ländern deponieren. Problematisch wird es auch, wenn über das Internet erworbene Waren nie eintreffen oder ein im Ausland lebender Elternteil keine Unterhaltszahlungen leistet.
600 Millionen Euro an Außenständen
Ob und inwieweit Banken angehalten werden können, Geld von Kundenkonten an Gläubiger auszuzahlen, ist derzeit im innerstaatlichen Recht geregelt. Die aktuelle Rechtslage in den 27 Mitgliedsstaaten ist kompliziert und hat langwierige und kostenaufwändige Verfahren zur Folge. Rund eine Million kleinerer Unternehmen haben Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. "So werden Forderungen in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro jährlich unnötigerweise abgeschrieben, weil sich die Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollen", heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im EU-Parlament, Klaus-Heiner Lehne (CDU), erklärte: "Das Europäische Parlament wird nach der Sommerpause die Arbeit an dem Vorschlag aufnehmen. Hierbei wird es nicht nur darum gehen, den berechtigten Interessen von Gläubigern Rechnung zu tragen, sondern auch Missbrauchsmöglichkeiten ausschließen. Der Vorschlag der Kommission sieht Rechtsmittel gegen ein Einfrieren vor. Dies werden wir eingehend prüfen müssen, denn eins ist klar: Ein Bankkonto ist heute Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und ein unbegründetes Einfrieren kann die wirtschaftliche Existenz von Bürgern und Unternehmen bedrohen."
dto
Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com.
Ein französischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com/fr.
Links
Dokumente
EU-Kommission: Kommission hilft Unternehmen beim Schuldeneintreiben (25. Juli 2011)
EU-Kommission: European Commission to help businesses and consumers recover cross-border debts – Frequently Asked Questions (25. Juli 2011)
EU-Kommission: Europäische Kommission hilft Unternehmen, weitere 600 Millionen Euro an Außenständen grenzüberschreitend einzutreiben (25. Juli 2011)