EU-Förderung für Abfallwirtschaft?
In der EU fallen jährlich 118 bis 138 Millionen Tonnen Bioabfall an. Zwar gilt ein gemeinsames Abfallrecht, doch die Realität in den Mitgliedsstaaten unterscheidet sich teilweise stark. Einige Länder sollen für die Abfallbewirtschaftung eine finanzielle EU-Förderung erhalten. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hält das für "nicht nachvollziehbar"- insbesondere dann nicht, wenn sie ihren bisherigen Verpflichtungen nicht nachkommen.
In der EU fallen jährlich 118 bis 138 Millionen Tonnen Bioabfall an. Zwar gilt ein gemeinsames Abfallrecht, doch die Realität in den Mitgliedsstaaten unterscheidet sich teilweise stark. Einige Länder sollen für die Abfallbewirtschaftung eine finanzielle EU-Förderung erhalten. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hält das für „nicht nachvollziehbar“- insbesondere dann nicht, wenn sie ihren bisherigen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Die Autoren:
Dr. Jan S. Voßwinkel und Dr. Götz Reichert sind wissenschaftliche Referenten am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie hier.
Die Kommission will in Zukunft "wesentlich stärker" auf eine "bessere Umsetzung" des EU-Abfallrechts durch die Mitgliedsstaaten achten. Nach der Abfallrahmenrichtlinie muss sie die Bewirtschaftung von Bioabfall bewerten und nötigenfalls Maßnahmenvorschläge machen.
Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedsstaaten mangelhaft umgesetzt. Diese Mitgliedsstaaten sollen durch die EU im Rahmen der EU-Regionalpolitik finanziell unterstützt werden.
Abfall in Zukunft vermeiden
Bis Ende 2010 will die Kommission zudem Vorschläge für Leitlinien für die Vermeidung von Bioabfall vorlegen, um die Verbreitung bewährter Praktiken zu fördern. Außerdem will sie Indikatoren entwickeln, um zu beurteilen, ob Abfallvermeidungsziele auf EU-Ebene festgesetzt werden sollten.
Die Kommission fordert die Mitgliedsstaaten auf, die getrennte Sammlung von unvermeidbaren Bioabfällen "mit Nachdruck" zu verfolgen, um Recycling und biologische Behandlung (u.a. Kompostierung, anaerobe Vergärung, Biogaserzeugung) von hoher Qualität zu ermöglichen.
Sammlung und Behandlung von Bioabfällen
Obwohl Materialien aus Bioabfällen (z.B. Kompost, Gärrückstände) zur Verbesserung kohlenstoffarmer Böden beitragen können, werden sie mangels Vertrauen in ihre Qualität nicht nachgefragt. Die Kommission will daher prüfen, ob sie 2011 verbindliche EU-Mindestanforderungen für die Verwendung biologisch behandelter Bioabfälle in der Landwirtschaft im Rahmen der laufenden Überprüfung der Klärschlamm-Richtlinie 86/278/EG vorschlagen wird.
Zudem könnte sie verbindliche Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände vorschlagen, damit diese als Ware im EU-Binnenmarkt frei zirkulieren und ohne weitere Kontrolle verwendet werden können. Die Kriterien sollen im "Ausschussverfahren für das Ende der Abfalleigenschaft" beschlossen werden.
Große Unterschiede in der EU
Die Abfallpolitiken der Mitgliedsstaaten divergieren deutlich. Dies liegt einerseits an unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, andererseits an unterschiedlich starkem Engagement in der Abfallpolitik. Einige Mitgliedsstaaten erfüllen noch immer nicht die Mindestanforderungen der Abfallrahmenrichtlinie, während andere weit darüber hinaus gehen.
Beispielsweise ist in Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Lettland und Rumänien derzeit nicht einmal eine Sammlung aller Abfälle gewährleistet. Dies wird voraussichtlich erst zwischen 2011 (Bulgarien) und nach 2020 (Lettland) der Fall sein.
Einhaltung geltender Regeln vorrangiges Ziel
Vorrangiges Ziel der Abfallpolitik in der EU muss daher, wie von der Kommission gefordert, die Einhaltung der bereits geltenden Regelungen in allen Mitgliedsstaaten sein. Eine zusätzliche neue Regulierung kann – so auch die zutreffende Auffassung der Kommission – "die mangelhafte Umsetzung oder zu laxe Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften" nicht ausgleichen.
Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) gibt auch für die Abfallbewirtschaftung das Verursacherprinzip als verbindlichen "Leitsatz" auf europäischer und internationaler Ebene vor. Dies ist ökonomisch sinnvoll, da nur so Fehlanreize zur Erzeugung übermäßig vieler und bzw. oder schwer zu entsorgender Abfälle vermieden werden können.
EU-Förderung "nicht nachvollziehbar"
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass Mitgliedsstaaten für die Abfallbewirtschaftung eine finanzielle EU-Förderung erhalten sollen – insbesondere dann nicht, wenn sie bislang ihren Verpflichtungen aus dem EU-Abfallrecht nicht nachkommen.
EU-weite Qualitätskriterien für Kompost sind zu begrüßen, denn sie erhöhen die Markttransparenz, erleichtern die Vermarktung von Kompost im Binnenmarkt und setzen zusätzliche Anreize für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Bioabfällen.
Zusammenfassende Bewertung
Vorrangiges Ziel der Abfallpolitik in der EU muss, wie von der Kommission gefordert, die Einhaltung der bereits geltenden EU-Regelungen in allen Mitgliedsstaaten sein. Eine zusätzliche neue Regulierung kann auch die mangelhafte Umsetzung oder zu laxe Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften richtigerweise nicht ausgleichen.
Da in der Abfallrahmenrichtlinie das Verursacherprinzip als verbindlicher Leitsatz gilt, ist nicht nachvollziehbar, dass einige Mitgliedsstaaten für die Abfallbewirtschaftung eine finanzielle EU-Förderung erhalten sollen – insbesondere dann nicht, wenn sie bislang ihren Verpflichtungen aus dem EU-Abfallrecht nicht nachkommen. EU-weite Standards für Kompost erhöhen die Markttransparenz, erleichtern die Vermarktung von Kompost im Binnenmarkt und setzen zusätzliche Anreize für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Bioabfällen.
Links / Dokumente
CEP: Analyse Bioabfall (4. Oktober 2010)
CEP: Website
EU-Kommission: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über künftige Schritte bei der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der Europäischen Union (18. Mai 2010)
EU-Kommission: Accompanying the Communication from the Commission on future steps in bio-waste management in the European Union (18. Mai 2010)
EURACTIV.de: Zäher Zugriff auf EU-Regionalfonds (11. Februar 2010)