EU: GoogleBooks unter der Lupe
Nach dem Appell deutscher Autoren gegen Google Books macht sich die Bundesregierung stark für deren Urheberrechte. Nach den Kulturexperten der EU-Mitglieder schalten sich in dieser Woche auch die Wettbewerbsrechtler ein: Schafft Google mit Google Books ein virtuelles Monopol?
Nach dem Appell deutscher Autoren gegen Google Books macht sich die Bundesregierung stark für deren Urheberrechte. Nach den Kulturexperten der EU-Mitglieder schalten sich in dieser Woche auch die Wettbewerbsrechtler ein: Schafft Google mit Google Books ein virtuelles Monopol?
Während der Suchmaschinen-Gigant Google Inc. auch in Deutschland bereits die Suche in "weltweit Millionen von Büchern von Bibliotheken und Verlagen" anpreist, rührt sich unter deutschen Autoren und in der Europäischen Union Widerstand. Auf Bestreben Berlins hat sich jüngst der EU-Rat für Bildung, Jugend und Kultur mit der Büchersuche von Google befasst. Das Thema – eigentlich von Berlin nur unter "Verschiedenes" eingebracht – entzündete eine spannede Debatte. Diese Woche kommt es in den Wettbewerbsrat der EU.
Tun Google Books keinem etwas Böses?
Google Deutschland – von EURACTIV nach einer Stellungnahme befragt – hüllt sich bisher in Schweigen. Denn bisher nahm die EU kaum Notiz von einer Gefährdung der Urheberrechte durch Google Books. Im "GRÜNBUCH Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft" aus 2008 wurde Google Books nur am Rande erwähnt. Erst der Protest deutscher Autoren rüttelte die Verantwrotlichen wach. Googles Devise: "Do No Evil" (Tu nichts Böses) – einmal mehr auf dem Prüfstand?
In Europa hatte Google die Buchsuche 2004 auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt. Das Ziel klang zunächst viel versprechend: das Wissen der Bücher und Bibliotheken der Welt auf Abruf aus dem Internet – für jeden zu jeder Zeit verfügbar.
Google preschte weit vor – und klärte Rechtsfragen erst später. In den USA zeichnete sich zeitweise ein Vergleich ab, der inzwischen allerdings wieder angezweifelt wird. Das europäische Urheberrecht dürfte Google einen Deal weit schwerer machen. Denn neben Urheber- und Verwertungsrechten kommen hier auch Persönlichkeitsrechte der Autoren hinzu. So wollen selbst entscheiden, wer sie wo veröffentlicht.
Wie weit reicht die "Angemessene Verwendung"
Google beruft sich bei seiner Buchsuche auf die "Fair use"-Regelungen des US-Urheberrechts. Diese "angemessene Verwendung" steht in bestimmten Fällen die nicht autoristierte Nutzung von geschützten Texten oder Materialien zu, sofern sie der "öffentlichen Bildung" und der "Anregung geistiger Herstellungen" dient (US Copyright Act, 17 U.S.C.).
Auch in Europa gibt es Schranken des Urheberrechts
In Europa gibt es ähnliche Regelungen im Rahmen der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts. Die "Schranken des Urheberrechts" umfassen jene Vorschriften, die einem Interessenausgleich zwischen dem Urheber, der im Prinzip als ausschließliche Nutzungsrecht genießt, und dritten Parteien dienen sollen. In Deutschland regeln die Paragrafen §§ 44a–63a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) die Einschränkungen der Verwertungsrechte. Darin werden Nutzer, Kulturwirtschaft und Allgemeinheit unterschieden. Darunter fällt die Vervielfältigung zum eigenen Verbrauch oder zur Lehrtätigkeit sowie die Entlehnung von Zitaten.
Google gibt an, die Buchsuche umfasse bereits weltweit "den kompletten Corpus von etwa sieben Millionen Büchern", die Nutzer durchsuchen könnten. Bei jeder Suche in Google werden die eingescannten und digitalisierten Bücher mitdurchsucht und aufgelistet. Ein Klick auf den Buchlink führt zur Seite innerhalb der Buchsuchplattform. Dort finden die Nutzer weitere Seiten (aber nicht immer alle) sowie Kauf- und Leihadressen. Daneben kann Google AdWords einspielen – und somit Kontextanzeigen-Erlöse generieren, die mit dem Partner geteilt werden können.
Dabei verfolgt Google einen Mehrstufenplan: Zunächst bedeutet die Partnerschaft mit renommierten Bibliotheken auf der ganzen Welt, dass deren Bestände in die Google Buchsuche aufgenommen werden. Bei Büchern, die urheberrechtlich geschützt sind, werden die Ergebnisse in einer Kartenkatalog-Ansicht angezeigt. Sie sehen Informationen über das Buch und normalerweise einige Textauszüge mit Ihrem Suchbegriff im Kontext. Nur bei Büchern, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, können Nutzer den gesamten Text lesen und herunterladen.
Dreierlei Bücher
Google unterscheidet dreierlei Kategorien von Büchern.
Erstens: Urheberrechtlich geschützte und im Druck befindliche Bücher
Diese Bücher werden noch aktiv verkauft und liegen in den meisten Buchhandlungen aus. Hier bitetet Google an, den Absatzmarkt um einen Online-Marktplatz zu erweitern, da Autoren und Verlage die "Vorschau"- und "Kauf"-Modelle aktivieren können, durch die ihre Titel über die Google Buchsuche einfacher erhältlich werden.
Zweitens: Urheberrechtlich geschützte, aber vergriffene Bücher
Da vergriffene Bücher nicht mehr aktiv herausgegeben oder verkauft werden, bleibt Interessenten bisher nur der Weg in die Bibliothek oder ein Antiquariat. Google will diese Bücher online wieder verfügbar machen – sei es als Vorschau oder käufliche Vollversion. Autor oder Verlag können indes diesen Titel sperren ("deaktivieren").
Drittens: Nicht urheberrechtlich geschützte Bücher
Diese Bücher macht die Google-Buchsuche voll zugänglich, herunterladbar und druckbar. Wie lange dies kostenfrei möglich ist, lässt Google offen.
Deutsche Autoren fordern ihre Rechte ein
Die Gegner des offenen Zugang zu Büchern – darunter auch Google’s Buchsuche – hegen Zweifel daran, ob Google sich auf diese Felder beschränkt. In dem "Heidelberger Appell" kritisieren Autoren und Verleger: Das "verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation" sei "derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht". International werde durch die nach deutschem Recht illegale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke auf Plattformen wie GoogleBooks und YouTube seinen Produzenten geistiges Eigentum in ungeahntem Umfang und ohne strafrechtliche Konsequenzen entwendet. National propagiere die "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen" (Mitglieder: Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Leibniz-Gesellschaft, Max Planck-Institute u. a.) "weitreichende Eingriffe in die Presse- und Publikationsfreiheit, deren Folgen grundgesetzwidrig wären".
Dem Appell zufolge lehnen die Unterzeichner alle Versuche und Praktiken ab, "das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben". Es müsse auch künftig "der Entscheidung von Schriftstellern, Künstlern, Wissenschaftlern, kurz: allen Kreativen freigestellt bleiben, ob und wo ihre Werke veröffentlicht werden sollen". Jeder Zwang, jede Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form sei ebenso inakzeptabel wie die politische Toleranz gegenüber Raubkopien, "wie sie Google derzeit massenhaft herstellt".
Die Unterzeichner appellieren nachdrücklich an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, das bestehende Urheberrecht, die Publikationsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen. Die Politik stehe "in der Pflicht, den individualrechtlichen Ansprüchen, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen, auf nationaler wie internationaler Ebene Geltung zu verschaffen. Die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft ist ein zentrales Verfassungsgut. Verlieren wir sie, verlieren wir unsere Zukunft."
Was wird aus Google-Büchern in 10 Jahren?
Wie aufgeladen das Thema ist, zeigt sich auf europäischer Ebene: Während der Punkt im EU-Kulturrat auf Vorschlag Deutschlands wenigstens unter Verschiedenes auf die Tagesordnung kam, meldeten sich gleich mehrere Länder zu Wort: Deutschland, Frankreich, Österreich und die Niederlande. Noch im ersten Halbjahr kommt das Thema auf die Tagesordnung des EU-Wettbewerbsrats – und gerät somit in die Hände von Juristen. Deren Entscheidung dürfte über ein Wachrütteln der Kulturschaffenden hinausgehen. Das Misstrauen gilt denn auch weniger der Digitalisierung an sich – sondern der Marktmacht Googles: Was wird in 10 Jahren sein, wenn Google alle Bücher af seiner Plattform versammelt hat – und plötzlich mitteilt, dass das Angebot fortan kostenpflichtig sei? Gibt es dann ein virtuelles Monopol?
Weiterführende Links auf einen Blick:
Die Partner von Google: Auch Bayern ist mit dabei
Das deutsche Urheber- und Verwertungsrecht