EU-Kommissarin Vestager schlägt Änderung der Subventionsregeln vor
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, hat am Freitag (13. Januar) einen "Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen" für staatliche Beihilfen vorgeschlagen.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, hat am Freitag (13. Januar) einen „Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen“ für staatliche Beihilfen vorgeschlagen.
Wenn dieser Rahmen umgesetzt wird, können die Mitgliedstaaten erneuerbare Energietechnologien leichter subventionieren und Steuererleichterungen für Unternehmen in strategischen Sektoren einführen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihre Investitionen in Drittländer außerhalb Europas verlagern.
Vestager erläuterte ihren Vorschlag in einem Brief, den sie am Freitag (13. Januar) an die Finanzminister:innen der EU-Mitgliedstaaten schickte, bevor die Minister:innen am Montag und Dienstag in Brüssel zusammenkommen.
In dem Schreiben, das EURACTIV vorliegt, warnt Vestager, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie vor einer Reihe von Herausforderungen stehe und dass der US Inflation Reduction Act (IRA) „einige unserer EU-Unternehmen dazu verleiten könnte, Investitionen in die USA zu verlagern.“
Bei dem IRA handelt es sich um einen von der Regierung Biden vorangetriebenen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den ökologischen Wandel durch großzügige Subventionen zu finanzieren, beispielsweise für Elektrofahrzeuge und Batterien. Ein Teil der Subventionsregelung sieht vor, dass die Produkte in den USA zusammengebaut werden müssen, wodurch EU-Unternehmen benachteiligt werden.
Konkret schlug Vestager vor, den derzeitigen „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen“, der als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise verabschiedet wurde, in einen „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für Krisen- und Übergangshilfen“ umzuwandeln, und bat die Finanzminister:innen um ihre Meinung zu diesem Thema.
Laut ihrem Schreiben würden die Änderungen „die Berechnung des Beihilfebetrags vereinfachen und die Genehmigung beschleunigen“. Außerdem würde der Anwendungsbereich auf „alle Technologien für erneuerbare Energien“ ausgeweitet werden.
Nach dem geänderten Rahmen sollten die Mitgliedstaaten auch in der Lage sein, Unternehmen dazu zu bewegen, in der EU zu investieren, anstatt ihre Investitionen in andere Länder zu verlagern.
„Ich sehe spezielle Bestimmungen zur Unterstützung neuer Investitionen in Produktionsanlagen vor, auch durch Steuererleichterungen“, schreibt Vestager und fügt hinzu, dass dies „zeitlich begrenzt, auf die Sektoren ausgerichtet, in denen ein solches Risiko [der Verlagerung von Investitionen] tatsächlich besteht, und verhältnismäßig in Bezug auf die Höhe der Beihilfen sein sollte.“
Die liberale Kommissarin wies jedoch auch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der jüngsten Änderungen der Beihilfevorschriften und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bereits einen Großteil ihrer staatlichen Beihilfen an Unternehmen vergeben können, ohne die Kommission um Genehmigung zu bitten.
Die 2014 eingeführte allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung befreit bestimmte Kategorien staatlicher Beihilfen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Kommission, wenn die Vorteile die möglichen Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.
Darüber hinaus wurde bereits ein beträchtlicher Betrag an staatlichen Beihilfen im Rahmen des derzeitigen befristeten Krisenrahmens ausgezahlt.
„Die Kommission hat bisher auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen 672 Milliarden Euro an nationalen Mitteln mobilisiert“, schrieb Vestager.
Mehr als die Hälfte dieser Beihilfen wurde in Deutschland gewährt.
„53 Prozent der genehmigten staatlichen Beihilfen wurden von Deutschland angemeldet, während auf Frankreich rund 24 Prozent und auf Italien über 7 Prozent entfallen“, schrieb Vestager und wies auf die sehr ungleiche Verteilung der staatlichen Subventionen innerhalb der EU hin.
„Nicht alle Mitgliedstaaten haben den gleichen steuerlichen Spielraum für staatliche Beihilfen. Das ist eine Tatsache. Und ein Risiko für die Integrität Europas“, warnte Vestager. Sie sagte, dass die Kommission „nach Möglichkeiten sucht, den REPowerEU-Plan der EU weiter voranzutreiben“ und „einen kollektiven europäischen Fonds einzurichten, um Länder auf faire und gleiche Weise zu unterstützen.“
Ein neuer kollektiver europäischer Fonds ist jedoch unter den Mitgliedsstaaten höchst umstritten, wobei die deutsche Regierung zu den lautstärksten Gegnern des Vorschlags gehört.
Während die Sozialdemokraten und die Grünen in der deutschen Ampelregierung einer neuen gemeinsamen europäischen Finanzierung offen gegenüberstehen, ist die liberale FDP ein entschiedener Kritiker eines solchen Vorgehens.
Trotz ihrer eigenen Warnungen vor der Gefahr übermäßiger nationaler Subventionen für die Integrität des Binnenmarktes schrieb Vestager, dass „das Ausmaß der vor uns liegenden Herausforderungen uns dazu zwingen könnte, noch weiter zu gehen, um grüner zu werden.“
Vestager sagte, sie werde in den kommenden Wochen eine formelle Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen einleiten.
Luca Bertuzzi trug zur Berichterstattung bei.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]