EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen deutschen LKW-Mindestlohn ein
Die EU-Kommission hat im Streit um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch wenn Brüssel grundsätzlich die Einführung von Mindestlöhnen in der EU unterstütze, bewirke die deutsche Regelung "eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs".
Die EU-Kommission hat im Streit um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch wenn Brüssel grundsätzlich die Einführung von Mindestlöhnen in der EU unterstütze, bewirke die deutsche Regelung „eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs“.
Der Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer im Transitverkehr durch Deutschland wird zum Streitfall zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission.
Die Brüsseler Behörde leitete am Dienstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Anwendung des Mindestlohns von 8,50 Euro auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berührten, sei eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs, erklärte die EU-Kommission. Eine Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, die Bundesregierung werde das weitere Vorgehen prüfen. Unterstützung bekam die Kommission vom CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber.
Der seit Jahresanfang 2015 bundesweit geltende Mindestlohn hatte schon im Januar für Ärger mit EU-Nachbarstaaten gesorgt. Nach Beschwerden mehrerer Staaten leitete die EU-Kommission ein sogenanntes Pilotverfahren ein. Als Konsequenz verfügte Nahles Ende Januar, dass der Mindestlohn im Transitverkehr vorerst nicht überprüft werde – und damit faktisch nicht gezahlt werden muss.
„Aus dem Schreiben der Kommission erfährt die Bundesregierung erstmals konkret, welche Regelungen des Mindestlohngesetzes die Kommission in welchen Fallkonstellationen und in welchem Umfang für unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union erachtet“, sagte eine Sprecherin von Nahles. Die Bundesregierung werde das Schreiben auswerten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der CSU-Europaabgeordnete Ferber stellte sich auf die Seite der Kommission. Das Mindestlohngesetz sei an dieser Stelle überzogen. „Das heutige Signal der Kommission sollte Anlass genug sein, mit der Überarbeitung des Mindestlohngesetzes auch an dieser Stelle Korrekturen vorzunehmen“, forderte Ferber. Die CSU hatte in Deutschland bereits Änderungen an den Mindestlohnvorschriften gefordert, sich damit bei einem Koalitionsspitzentreffen aber nicht durchgesetzt.
Die EU-Kommission gab der Bundesregierung zwei Monate Zeit für eine Antwort. Die Behörde „unterstützt zwar voll und ganz die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland“, erklärte die Kommission. Die Anwendung der Mindestlohnvorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen lasse sich aber nicht rechtfertigen. Dadurch würden unangemessene Verwaltungshürden geschaffen, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behinderten.
Das deutsche Transportgewerbe und die Gewerkschaften hatten sich indes hinter Nahles gestellt und gefordert, dass auch für Fahrer ausländischer Lkw in Deutschland der Mindestlohn gelten müsse, wenn der Lkw-Verkehr in Deutschland beginne oder ende.
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