EU-Kommission will bessere Instrumente um Umsetzung des DSA zu überwachen
Die EU-Kommission drängt in zwei am Montag (29. Juli) veröffentlichten Dokumenten auf bessere Instrumente zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Dazu gehören Bestimmungen zum Jugendschutz, zur Regulierung von Influencern und zur Gestaltung von Inhalten mit Suchtpotenzial.
Die EU-Kommission drängt auf bessere Instrumente zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Dazu gehören Bestimmungen zum Jugendschutz, zur Regulierung von Influencern und zur Gestaltung von Inhalten mit Suchtpotenzial.
Die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CNECT) sucht im Rahmen einer am Montag veröffentlichten Ausschreibung in Höhe von zwölf Millionen Euro nach Unternehmen, die Durchsetzungs- und Überwachungsinstrumente entwickeln.
Unabhängig davon hat die Generaldirektion einen Bericht über die Desinformation während der Europawahlen im Juni veröffentlicht. Darin wird gefordert, dass der freiwillige Verfahrenskodex für Desinformation zu einem offiziellen Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, dem wegweisenden Gesetz der EU zur Moderation von Inhalten, wird.
Der Bericht wurde vom European Board for Digital Services verfasst. Dies ist ein Gremium der nationalen Behörden zur Regulierung von Inhalten, das von der EU-Kommission geleitet wird.
Die Ausschreibung
Im Rahmen des 36-monatigen Vertrags wird das Unternehmen, das die Ausschreibung gewinnt, ein Frühwarnsystem einrichten. Dieses soll technologische Entwicklungen und das Auftreten neuer systemischer Risiken oder digitaler Bedrohungen, die von Plattformen ausgehen, in Echtzeit überwachen.
Der Auftragnehmer soll außerdem Instrumente zur Überwachung und Vorbeugung wiederkehrender Risiken schaffen, die nicht unter das erste Los fallen. Zudem soll er die Einhaltung durch Online-Marktplätze und „Online-Werbevorschriften“ überwachen.
„Der Auftragnehmer wird […] [eine Analyse] des Risikos der Abhängigkeit oder zwanghaften Nutzung dieser sozialen Mediendienste durchführen müssen“, heißt es in den technischen Spezifikationen der Ausschreibung der Kommission.
Der Auftragnehmer soll auch „die Rolle von Influencern beim Verkauf und der Werbung für illegale Produkte“ analysieren und „verschiedene Komponenten der Erfahrungen, die Minderjährige online machen“ untersuchen.
Der Schutz von Minderjährigen im Internet und süchtig machendes Design stehen bei Regulierungsbehörden und EU-Politikern im Vordergrund. Im Rahmen einer Eignungsprüfung der Digitalen Fairness, die noch 2024 stattfinden soll, werden drei Verbraucherschutzrichtlinien überprüft, um festzustellen, ob neue Regelungen erforderlich sind.
Es wird erwartet, dass der Jugendschutz und süchtig machendes Design, die beide in den Prioritäten der wiedergewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwähnt wurden, Teil der Eignungsprüfung sein werden.
Der Bericht der Kommission
In den Schlussfolgerungen des Berichts nach den Wahlen heißt es: „Die Kommission und der [European] Board [for Digital Services] fordern die Unterzeichner auf, die Umwandlung des Verfahrenskodex für Desinformation in einen Verhaltenskodex im Rahmen des [Gesetzes über digitale Dienste] zügig zu beantragen.“
Der 2018 eingeführte Verfahrenskodex für Desinformation ist ein Instrument zur Selbstregulierung. Darin werden Branchenstandards in der EU festgelegt, die von der Kommission überwacht werden.
Zu den Unterzeichnern des Kodex gehören Meta, Microsoft, Google, TikTok und Twitch sowie Organisationen wie die Weltvereinigung der Werbetreibenden oder Faktenprüfer wie Les Surligneurs.
Die Kommission erörtert seit März die Integration der überarbeiteten Fassung des Verfahrenskodexes in den breiteren Rechtsrahmen für die Moderation von Inhalten.
Im Moment ist der Verfahrenskodex eine unverbindliche freiwillige Vereinbarung. Sobald er jedoch in einen Verhaltenskodex umgewandelt ist, könnten die im Kodex festgelegten Maßnahmen zu Plattformprüfungen führen, um festzustellen, wie die Unternehmen den Kodex umsetzen.
Darüber hinaus könnte die Tatsache, dass ein Unternehmen nicht Mitglied des Kodex ist oder sich nicht an die Leitlinien des Kodex hält, im Falle einer Sanktionierung durch die Kommission als erschwerender Faktor gelten.
Das Unternehmen X von Elon Musk trat im Mai 2023 aus dem Verfahrenskodex aus. Die Kommission stellte in vorläufigen Ergebnissen, die Anfang Juli veröffentlicht wurden, fest, dass das Unternehmen gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste verstoßen habe.
[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Zoran Radosavljevic]