EU-Länder beschließen 'zentrale Säulen' der Gesundheitsunion
Vertreter:innen der Mitgliedstaaten haben am Montag (24. Oktober) drei letzte Verordnungen zur Fertigstellung der Europäischen Gesundheitsunion verabschiedet, die im November in Kraft treten sollen und als "zentrale Bausteine" gesehen werden.
Vertreter:innen der Mitgliedstaaten haben am Montag (24. Oktober) drei letzte Verordnungen zur Fertigstellung der Europäischen Gesundheitsunion verabschiedet, die im November in Kraft treten sollen und als „zentrale Bausteine“ gesehen werden.
Die letzten Bausteine der Europäischen Gesundheitsunion, die am Montag verabschiedet wurden, sind die Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen, die Verordnung zur Ausweitung des Mandats des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Rahmenverordnung für Notfälle, die der EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) zusätzliche Befugnisse verleiht.
„Die zentralen Säulen unserer Europäischen Gesundheitsunion sind nun vorhanden“, erklärte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides in einer Mitteilung und fügte hinzu, dies seien „zusätzliche Instrumente, um schnell zu handeln und auf entstehende Gesundheitskrisen entschlossen und geeint zu reagieren.“
Zusätzlich zu den drei neuen Verordnungen ist seit März dieses Jahres die Verordnung zur Erweiterung des Mandats der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in Kraft.
Die vier Verordnungen bilden das Paket der Europäischen Gesundheitsunion, das erstmals am 11. November 2020 von der Europäischen Kommission als Reaktion auf die Corona-Pandemie und künftige Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgelegt worden war.
Vlastimil Válek, stellvertretender Premierminister und Gesundheitsminister der Tschechischen Republik, sagte in einer Mitteilung, dass „die heute verabschiedeten Verordnungen uns dabei helfen werden, Informationen zu teilen, zusammenzuarbeiten und effektiver zu reagieren.“
Umgang mit grenzüberschreitenden Bedrohungen
Eine Überarbeitung des Gesetzes über grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen bringt die nationalen Meldepflichten in Bezug auf Indikatoren für das öffentliche Gesundheitswesen auf den neuesten Stand und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und den EU-Agenturen.
Válek betonte, dass eine gute Zusammenarbeit auf europäischer Ebene „der Schlüssel ist, um uns besser auf [grenzüberschreitende Bedrohungen] vorzubereiten.“
Die neue Gesetzgebung in Bezug auf grenzüberschreitende Bedrohungen ermächtigt die Kommission, einen gesundheitlichen Notfall auf EU-Ebene formell zu erklären, was eine stärkere innergemeinschaftliche Kooperation auslösen und die rechtzeitige Entwicklung und Bereitstellung medizinischer Gegenmitteln ermöglichen würde.
Die Kommission würde sich bei ihrer Entscheidung auf Expertenmeinungen stützen, beispielsweise auf die eines speziellen beratenden Ausschusses, der sich aus einschlägigen unabhängigen Expert:innen zusammensetzt.
Der EU-Gesundheitskrisen- und Pandemieplan wurde ebenfalls in die Wege geleitet und wird Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen der EU und den Mitgliedstaaten enthalten.
„Die Mitgliedstaaten werden sich bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne untereinander und mit der Kommission abstimmen, um die Kohärenz mit diesem EU-weiten ‚Präventions-, Bereitschafts- und Reaktionsplan‘ zu gewährleisten“, heißt es in der Pressemitteilung.
Der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss, der 2001 auf Ersuchen der EU-Gesundheitsminister:innen als informelles Beratungsgremium zur Gesundheitssicherheit auf europäischer Ebene eingerichtet wurde, soll koordinierte Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Verordnung über grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen unterstützen.
Stärkung der EU-Gesundheitsbehörden
Die erste Erweiterung des ECDC-Mandats seit der Gründung des Zentrums im Jahr 2004 umfasst die Einrichtung einer EU-Gesundheits-Taskforce zur Unterstützung lokaler Reaktionsmaßnahmen auf Krankheitsausbrüche, die Bereitstellung von Fachwissen für EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sowie die Entwicklung digitaler Plattformen für die epidemiologische Überwachung.
Das ECDC wird auch ein neues Exzellenznetzwerk von EU-Referenzlaboratorien beherbergen.
Darüber hinaus verabschiedeten die nationalen Vertreter:innen die Rahmenverordnung für Notfälle, die HERA – die vor über einem Jahr ins Leben gerufen wurde – in die Lage versetzen soll, einen schnelleren Zugang zu Medikamenten und anderen medizinischen Gütern zu gewährleisten.
„Eine schnelle Verfügbarkeit von Medikamenten, Impfstoffen und anderen medizinischen Mitteln ist in Zeiten einer medizinischen Krise von entscheidender Bedeutung. Mit diesem Gesetz haben wir ein System geschaffen, das die rechtzeitige Versorgung mit allen Mitteln sicherstellt, die wir zur Bekämpfung der nächsten Pandemie benötigen“, sagte Válek.
Dem neuen Gesetz zufolge wird die Kommission im Falle eines gesundheitlichen Notfalls damit beauftragt, eine Liste krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen zu erstellen und mit Unterstützung der Europäischen Arzneimittelagentur ein System zur Überwachung relevanter Informationen über Angebot und Nachfrage von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und Rohstoffen innerhalb und außerhalb der Union einzurichten.
Die Mitgliedstaaten können die Kommission außerdem beauftragen, als zentrale Beschaffungsstelle für den Kauf von Gegenmaßnahmen und Rohstoffen zu fungieren.
Die neuen Regeln sehen auch die Möglichkeit vor, EU-FAB zu aktivieren – ein Netzwerk von ständig verfügbaren Produktionskapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und Medikamenten. Dies würde es der EU ermöglichen, reservierte Produktionskapazitäten schnell zur Verfügung zu stellen und Probleme mit unzureichenden Produktionskapazitäten zu vermeiden.
Schließlich soll im Rahmen von HERA ein Gesundheitlicher Krisenstab eingerichtet werden, der im Notfall die Maßnahmen des Rates, der Kommission, der EU-Organe und der Mitgliedstaaten koordinieren soll, um die Versorgung mit und den Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sicherzustellen.
Der Krisenstab wird sich aus der Kommission und einem Vertreter jedes Mitgliedstaats zusammensetzen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]