EU-Länder lehnen Spitzenkandidaten und EU-weite Wahllisten ab
Die EU-Regierungen wollen den vorweihnachtlichen Gipfel nächste Woche in Brüssel nutzen, um die Pläne für transnationale Listen und Spitzenkandidat:innen bei den nächsten Europawahlen im Jahr 2024 endgültig zu verwerfen.
Die EU-Regierungen wollen den vorweihnachtlichen Gipfel nächste Woche in Brüssel nutzen, um die Pläne für transnationale Listen und Spitzenkandidat:innen bei den nächsten Europawahlen im Jahr 2024 endgültig zu verwerfen.
Laut dem von EURACTIV eingesehenen Entwurf des Gipfel-Textes, der vor dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am kommenden Donnerstag vorbereitet wurde, „deuten die Diskussionen im Rat darauf hin, dass es keine Einstimmigkeit für den Vorschlag des Europäischen Parlaments in seiner jetzigen Form gibt.“
„In der Tat ist eine Mehrheit der Delegationen eindeutig gegen die wichtigsten politischen Neuerungen, die das Europäische Parlament vorschlägt, und es bestehen ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Bestimmungen, die in Richtung der Einführung eines einheitlichen Verfahrens in allen Mitgliedstaaten gehen“, heißt es in dem Entwurf.
Dieser Schritt ist ein Rückschlag für die Abgeordneten der EU, die dies als ihre beste Chance gesehen hatten, die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 zu „europäisieren“ und den Trend der geringen Wahlbeteiligung umzukehren.
Der Entwurf für die Reform des EU-Wahlrechts, auf den sich das Europäische Parlament Anfang des Jahres geeinigt hatte, sieht die Einrichtung eines EU-weiten Wahlsystems vor, in dem 28 transnationale Sitze zusätzlich zu den derzeit 705 Sitzen im Parlament gewählt werden.
Die Idee hinter dieser Neuerung war, dass die Wähler:innen für eine nationale Partei stimmen und dann eine zweite Stimme „für europäische Parteien mit gemeinsamem Programm und Kandidat:innen“ abgeben könnten.
Die Idee einer transnationalen Liste, die von den europäischen Föderalist:innen seit mehreren Jahrzehnten propagiert wird, wurde in den letzten fünfzehn Jahren immer wieder ins Gespräch gebracht. Vor den letzten beiden Wahlen fand sie im Parlament eine Mehrheit, wurde aber von den nationalen Regierungen abgelehnt.
Die Entscheidung, die Idee eines formellen Spitzenkandidaten um das Amt des Kommissionspräsidenten vor den Wahlen im Jahr 2024 zu streichen, stellt für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wohl einen noch größeren Rückschlag dar.
Die Initiative wurde genutzt, um Jean-Claude Juncker im Jahr 2014 zum Kommissionspräsidenten zu wählen, wurde aber fünf Jahre später aufgegeben, als der Spitzenkandidat der EVP, Manfred Weber, zugunsten der deutschen Christdemokratin Ursula von der Leyen übergangen wurde.
Andere von den Abgeordneten geforderte Bestimmungen, wie die Herabsetzung des Wahlalters für Europawahlen auf 16 Jahre und die Verpflichtung, die Wahlen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten am gleichen Tag abzuhalten, werden von den Regierungen ebenfalls abgelehnt.
Das EU-Wahlrecht unterliegt nicht dem normalen Gesetzgebungsverfahren, bei dem die Abgeordneten gleichberechtigt mit den im EU-Rat versammelten nationalen Regierungen einen Kompromisstext aushandeln können. Stattdessen können die Abgeordneten, nachdem sie ihren Vorschlag eingebracht haben, nur den endgültigen Text der Minister:innen billigen oder ablehnen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]