EU-Leitfaden für staatliche Bankenrettung

Auf die EU-Kommission rollt die zweite Prüfungswelle nationaler Bankenrettungspläne zu. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise hatte die Kommission staatliche Nothilfen in bis zu 24 Stunden genehmigt. Sechs Monate danach müssen der Kommission nun die Umstrukturierungspläne der Pleite-Banken vorgelegt werden. In einem Leitfaden werden die Grundsätze für die Bewertung konkretisiert.

Finanzkrise: Die Staaten helfen ihren Banken. © Kladu / PIXELIO
Finanzkrise: Die Staaten helfen ihren Banken. © Kladu / PIXELIO

Auf die EU-Kommission rollt die zweite Prüfungswelle nationaler Bankenrettungspläne zu. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise hatte die Kommission staatliche Nothilfen in bis zu 24 Stunden genehmigt. Sechs Monate danach müssen der Kommission nun die Umstrukturierungspläne der Pleite-Banken vorgelegt werden. In einem Leitfaden werden die Grundsätze für die Bewertung konkretisiert.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise hat die EU-Kommission eine Flut von nationalen Rettungsmaßnahmen im Bankensektor teilweise im Express-Verfahren genehmigt. Allerdings wurden die Zusagen an die Bedingung geknüpft, dass binnen sechs Monaten ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird. Nun will die Kommission die Umstrukturierung von Banken, die mit Staatsgeldern vor der Pleite gerettet wurden, genauer unter die Lupe nehmen. Die neuen Regeln für Banken-Umstrukturierung (22. Juli 2009, englisch) sollen die seit Ende 2008 erlassenen Leitlinien zu staatlichen Garantien, Rekapitalisierung und zum Umgang mit Risikoaktiva (8. Dezember 2008) ergänzen.

EU-Kriterien für Bankenrettung

Drei Grundsätze seien bei der Prüfung entscheidend, heißt es in der Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2009. Erstens müssen staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können. Zweitens müssen sich die Banken und ihre Eigentümer angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Drittens müssen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden.

Stresstest für angeschlagene Banken

Die Leitlinien sehen beispielsweise vor, dass die angeschlagenen Finanzhäuser mit Stresstests ihre langfristige Überlebensfähigkeit nachweisen. Im Gegenzug bekommen die Institute mehr Zeit für den Verkauf von Töchtern und Geschäftsbereichen.

Mit Stresstests sollen die Stärken und Schwächen der Banken analysiert werden. Wenn eine Bank nicht ohne Staatshilfen überleben kann, dann sollte sie verlustreiche Geschäftsbereiche abstoßen, an Wettbewerber verkauft oder in die Insolvenz geschickt werden. Das ist neu, denn bislang wurde kaum darüber nachgedacht, eine ganze Bank zu schließen.

Für den Verkauf von Töchtern und Geschäftsbereichen bekommen Banken nun bis zu fünf Jahre Zeit – bisher waren es zwei bis drei Jahre. "Auch wenn die Finanzkrise noch nicht überwunden sein mag, müssen wir zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umstrukturierung europäischer Banken ernsthaft in Angriff nehmen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am 23. Juli in Brüssel bei der Veröffentlichung des EU-Leitfadens zur Bewertung der staatlichen Bankenrettung.

Deutschland stützt Banken mit 400 Milliarden Euro

Um den deutschen Finanzmarkt vor dem Kollaps zu retten, hatte Deutschland am 18. Oktober 2008 den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin eingerichtet, für den der Staat und damit die Steuerzahler haften. Deutschland kann über diesen Fonds notleidenden Finanzinstituten Garantien bis zu einer Höhe von maximal 400 Milliarden Euro und mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren vergeben. Das Volumen entspricht immerhin 16,3 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2008.

Die vom SoFFin begünstigten Institute sind die Commerzbank (EURACTIV.de vom 22. Mai 2009), Hypo Real Estate (EURACTIV.de vom 15. Mai 2009), HSH Nordbank (EURACTIV.de vom 3. Juni 2009), BayernLB, IKB und AAreal Bank.

In anderen Fällen bürgen die Bundesländer für ihre strauchelnden Banken. Das betrifft die Sachsen LB (Freistaat Sachsen), NordLB (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt), die WestLB (Nordrhein-Westfalen) – siehe EURACTIV.de vom 18. Mai 2009, BayernLB (Freistaat Bayern) oder die LBBW (Baden-Württemberg) – siehe EURACTIV.de vom 1. Juli 2009.

Hintergrund

Während der Finanzkrise hatte die Kommission ihre sonst strengen Kriterien für Staatsbeihilfen aufgrund der "beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben" gelockert. (siehe EURACTIV.de-Dossier Comeback der Subventionen) Diese Lockerung gilt aber ebenso wie die am 22. Juli 2009 vorgestellten Leitlinien nur bis Ende 2010. Danach sollen wieder die üblichen EU-Regeln für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen angewandt werden.

Siehe dazu auch EURACTIV.de zum deutschen Bad-Bank-Gesetz (3. Juli 2009)

Michael Kaczmarek

Wichtige Dokumente
Kommission: Regeln für Banken-Umstrukturierung (22. Juli 2009, englisch)
Kommission: Erläuterungen zu Umstrukturierungsbeihilfen für Banken (23. Juli 2009 Pressemitteilung)
Kommission: Frequently asked questions zur Kommissionsmitteilung (23. Juli 2009)
Kommission: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2009 (23. Juni 2009)
Kommission: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderung deutscher Regelung über Kleinbeihilfen zur Bewältigung der Krise (5 . Juni 2009)
EU-Kommission: Staatliche Beihilfen in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (8. April 2009)
Kommission: Leitlinien für die Rekapitalisierung von Banken (8. Dezember 2008)
Kommission: Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen Bankenkrise (13. Oktober 2008)

Weitere Links
Kommission: Pressedossier: Finanzkrise – die Europäische Reaktion