EU-Migrationsgesetz zu "Massenzustrom" soll nicht aktiviert werden
Es ist unwahrscheinlich, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz für die aktuelle Migrationskrise im zentralen Mittelmeerraum aktiviert wird, sagte EU-Kommissarin Ylva Johansson am Montag (21. November).
Es ist unwahrscheinlich, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz für die aktuelle Migrationskrise im zentralen Mittelmeerraum aktiviert wird, sagte EU-Kommissarin Ylva Johansson am Montag (21. November).
Die 2001 verabschiedete EU-Richtlinie bietet denjenigen, die im Falle eines „Massenzustroms“ nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofortigen vorübergehenden Zugang zu einer Reihe von Sozialleistungen und Freizügigkeit innerhalb der EU.
Die Zahl der Ankünfte über die Mittelmeerroute hat sich seit 2021 verdoppelt, so die Kommission. Die Route gilt als eine der gefährlichsten der Welt und ist das Ziel von Menschenhändler:innen.
Johansson, die eine Schlüsselfigur bei der Entwicklung des Neuen Migrations- und Asyl-Pakets war, sagte jedoch, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz etwas „ganz Besonderes“ sei.
„Sie wurde bis jetzt noch nie angewandt. Sie ist natürlich für sehr spezielle Situationen gedacht, wie die, die wir gerade in der Ukraine haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für alle möglichen Situationen verwendet wird“, sagte die Kommissarin.
Nicht alle EU-Verantwortlichen sind jedoch mit einer solchen Strenge einverstanden. Der EU-Gesetzgeber Juan Fernando Lopez Aguilar sagte in einem Videointerview mit EURACTIV, dass die Richtlinie für andere Notfälle hätte aktiviert werden sollen, wie die Flüchtlingskrise 2015 und die Übernahme Afghanistans durch den Taliban im Sommer 2021.
Aktionsplan der Kommission
Kommissarin Johansson äußerte sich im Rahmen einer Sitzung zur Vorstellung des Aktionsplans der EU-Kommission zur Bewältigung der aktuellen Krise im zentralen Mittelmeer.
Die Situation im Mittelmeer bezeichnete Johansson als „unhaltbar.“
Der Aktionsplan, der am Freitag im Rat erörtert wird, zielt darauf ab, die irreguläre und unsichere Migration durch die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen zu reduzieren. Darüber hinaus soll ein besser koordinierter Ansatz für die Suche und Rettung von Flüchtlingen geschaffen und die Umsetzung des freiwilligen Solidaritätsmechanismus vorangetrieben werden.
Die Kommission erklärte, sie sei bereit, weitere Schritte zu unternehmen, um Vereinbarungen mit Nicht-EU-Ländern wie Tunesien, Ägypten oder Libyen zu treffen und umzusetzen, sowie eng mit internationalen Organisationen wie UN-Agenturen und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zusammenzuarbeiten.
Die Kommission betonte, dass „ein spezifischer Rahmen und Leitlinien für Schiffe für Such- und Rettungszwecke“ erforderlich seien.
Im Juni 2022 billigte die Kommission den Mechanismus der freiwilligen Solidarität, der darauf abzielt, den Mitgliedstaaten, die am stärksten von den Migrationsströmen im Mittelmeer betroffen sind, durch Umsiedlung und finanzielle Beiträge zu helfen.
Laut Johansson ist die Umsetzung des Mechanismus jedoch noch lange nicht abgeschlossen. „Die Umsiedlung ist im Gange, aber die Zahl der Menschen, die im Rahmen dieses Mechanismus umgesiedelt wurden, ist noch gering“, sagte der Kommissar.
Seit der Einführung des Mechanismus wurden nur 117 Asylbewerber:innen in die Mitgliedstaaten umgesiedelt, während das jährliche Ziel bei 8.000 liegt.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]