EU-Parlament verbietet kubanischen Parlamentariern den Zutritt
Das Europäische Parlament hat Mitgliedern der kubanischen Nationalversammlung vorübergehend den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten untersagt. Dies wurde aus EU-Parlamentskreisen am Donnerstag (18. April) gegenüber EFE bestätigt.
Das Europäische Parlament hat Mitgliedern der kubanischen Nationalversammlung vorübergehend den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten untersagt. Damit regiert das EU-Parlament auf die Verweigerung Kubas, EU-Abgeordnete auf die Insel zu lassen.
Es handelt sich um „vorübergehende Gegenseitigkeitsmaßnahmen in Bezug auf die Mitglieder der kubanischen Versammlung [des kubanischen Parlaments], solange den Mitgliedern des Europäischen Parlaments der Besuch in Kuba verboten ist“, hieß es aus dem Umfeld des EU-Parlaments am Donnerstag (18. April) gegenüber EFE.
Die Maßnahme, die am 14. März von der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments beschlossen wurde, wurde am Donnerstag von der NGO Prisoners Defenders in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Der spanische Europaabgeordneten Javier Nart (Renew) hatte diesen Schritt im Anschluss an die vom Europäischen Parlament am 29. Februar angenommene Entschließung angeregt, in der die systematische Verletzung der Menschenrechte durch die kubanischen Behörden angeprangert wird.
Er forderte die EU auf, Sanktionen gegen die politische Führung Kubas, einschließlich des kubanischen Präsidenten Miguel Díaz-Canel, zu verhängen.
„Im Anschluss an die Entschließung des Parlaments vom 29. Februar 2024 hat die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments am 14. März 2024 beschlossen, die Annahme vorübergehender Gegenseitigkeitsmaßnahmen in Bezug auf die Mitglieder der kubanischen Versammlung zu genehmigen, solange den Mitgliedern des Europäischen Parlaments der Besuch Kubas untersagt ist“, wurde EFE aus Parlamentskreisen zugetragen.
In der Entschließung, die mit 285 Zustimmungen, 172 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen angenommen wurde, wird vor der Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Insel gewarnt. Die Europaabgeordneten sehen darin eine klare Verletzung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba.
Die Abgeordneten betonten auch, dass ihnen systematisch kein Zutritt zur Insel gewährt werde. Dies sei ein weiterer Verstoß gegen das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bildet.
Dies ist die sechste Entschließung des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage in Kuba seit Beginn der laufenden Legislaturperiode im Juli 2019.
[Bearbeitet von Miriam Burgués/Kjeld Neubert]