EU prüft Airline-Rabatte von Regionalflughäfen

Die EU-Kommission führt seit Jahren einen Kampf gegen Subventionen von Billigairlines durch Regionalflughäfen in ganz Europa. Nun gerieten die Vergünstigungen von drei deutschen und einem österreichischen Regionalflughäfen ins Visier der EU-Wettbewerbshüter. In Deutschland sind drei, in Österreich ein Flughafen betroffen.

Die Parlamentarier und ihre Mitarbeiter tauschen sich nicht genug aus. Liegt es an den raren Flugverbindungen zwischen Berlin und Brüssel? Oder gar an der Skandalbaustelle BER? Foto: dpa
Die Parlamentarier und ihre Mitarbeiter tauschen sich nicht genug aus. Liegt es an den raren Flugverbindungen zwischen Berlin und Brüssel? Oder gar an der Skandalbaustelle BER? Foto: dpa

Die EU-Kommission führt seit Jahren einen Kampf gegen Subventionen von Billigairlines durch Regionalflughäfen in ganz Europa. Nun gerieten die Vergünstigungen von drei deutschen und einem österreichischen Regionalflughäfen ins Visier der EU-Wettbewerbshüter. In Deutschland sind drei, in Österreich ein Flughafen betroffen.

Nach Berichten der Austria Presse Agentur (APA) wird im soeben eröffneten Prüfverfahren der EU-Kommission untersucht, ob die Regional-Airports gegen das EU-Beihilferecht verstoßen, indem sie einigen dort tätigen Fluggesellschaften Rabatte und Zuschüsse einräumen.

Konkret geht es unter anderem um drei regionale deutsche Flughäfen (Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck) und den österreichischen Flughafen Klagenfurt. Die Airports seien selbst kapitalmäßig öffentlich subventioniert.

Der kleine Regionalflughafen von Klagenfurt erhalte regelmäßige Kapitalzufuhren von Bund, Land und Stadt Klagenfurt, argumentiert die EU-Kommission und bezweifelt, dass die Behörden "den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt" haben. Der Flughafen wäre demnach unter Marktbedingungen vermutlich nicht betriebsfähig.

Zuschüsse an Ryanair, TUIfly und Air Berlin 

Außerdem gewähre der Flughafen sämtlichen Fluggesellschaften, die ihn anfliegen, "systematische Rabatte und entrichtet zusätzliche Zahlungen an Ryanair, TUIfly und Air Berlin", berichtet die APA.

Die Kommission befürchte, dass diese Rabatte und Zuschüsse den begünstigten Fluggesellschaften einen "unfairen wirtschaftlichen Vorteil" gegenüber konkurrierenden Airlines verschaffen könnten.

In diesen vier Fällen könne die Kommission auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen "nicht ausschließen, dass die Maßnahmen staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind".

Grundsätzlich vereinbar seien laut EU-Kommission Beihilfen für Investitionen in Luftverkehrsinfrastruktur nur, wenn sie notwendig und angemessen seien, dem Gemeinwohl dienten und den Handel im Binnenmarkt nicht ungebührlich beeinträchtigten – und wenn der diskriminierungsfreie Zugang für alle Nutzer gewährleistet ist.

"Bei Betriebsbeihilfen hingegen sind Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher; sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar", erläutert die Kommission. Das Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt.

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