EU-Richter: Ehe und Homo-Paare rechtlich gleich

Der Europäische Gerichtshof hat heute die Rechte von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. In einem Grundsatzurteil gegen die Stadt Hamburg haben die EU-Richter festgestellt, dass Eheleute und Homo-Paare die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Ein schwules Paar beim Christopher Street Day in Hamburg. Die EU-Richter haben geurteilt, dass Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften rechtlich wie Eheleute zu behandeln sind. Foto: dpa (Archiv)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat einen Kurswechsel ihrer Partei beim Streitthema Homo-Ehe beschlossen, nun stimmt der Bundestag ab. [dpa, Archiv]

Der Europäische Gerichtshof hat heute die Rechte von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. In einem Grundsatzurteil gegen die Stadt Hamburg haben die EU-Richter festgestellt, dass Eheleute und Homo-Paare die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Die Hansestadt Hamburg muss einem homosexuellen Verwaltungsangestellten höhere Rentenbezüge zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Hamburg den ehemaligen Angestellten wegen seiner sexuellen Ausrichtung diskriminisert hat.

Der Kläger war eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und hatte daraufhin eine Neuberechnung seiner Zusatzversorgungsbezüge verlangt. Die Stadt hat das abgelehnt, da der Antragsteller nicht verheiratet sei. Diese Begründung verstößt aus Sicht der EU-Richter in Luxemburg der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG).

Gleiche Rechte, gleiche Pflichten

Das Urteil geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Die EU-Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, dass "in der deutschen Rechtsordnung infolge der schrittweisen Annäherung der für die Lebenspartnerschaft geschaffenen Regelungen an die für die Ehe geltenden kein ins Gewicht fallender rechtlicher Unterschied mehr zwischen diesen beiden Personenständen gibt".

Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaft sind "einander zur Fürsorge und Unterstützung verpflichtet […], wie dies auch bei Ehegatten während des Zusammenlebens der Fall ist". Anders gesagt: Homosexuelle Paare und Eheleute haben dieselben Rechte und Pflichten. "Der verbleibende Unterschied liege nämlich im Wesentlichen nur noch darin, dass die Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner, die eingetragene Lebenspartnerschaft deren Gleichgeschlechtlichkeit voraussetze", so das Gericht weiter.

mka

Links

EU: Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (27. November 2000)

EuGH: Urteil in der Rechtssache C-147/08 (10. Mai 2011)

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