EU stellt Angebot von ARD und ZDF auf Prüfstand

Die EU prüft fortan, ob Internet-Angebote gebührenfinanzierter Sender den Wettbewerb mit Privatmedien verzerren. Auch ARD und ZDF müssen künftig nachweisen, dass ihre Dienste im Internet und für Mobiltelefone den EU-Regeln entsprechen. Der Kampf um das Netz geht weiter.

ARD und ZDF erorbern das Internet. Zerstören sie damit Marktchancen privater Anbieter? Foto: Wragge
ARD und ZDF erorbern das Internet. Zerstören sie damit Marktchancen privater Anbieter? Foto: Wragge

Die EU prüft fortan, ob Internet-Angebote gebührenfinanzierter Sender den Wettbewerb mit Privatmedien verzerren. Auch ARD und ZDF müssen künftig nachweisen, dass ihre Dienste im Internet und für Mobiltelefone den EU-Regeln entsprechen. Der Kampf um das Netz geht weiter.

Aus Sicht der EU sind die Gebühren auf Fernseh- und Radiogeräte der deutschen Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) staatliche Beihilfen. Und diese dürfen den Wettbewerb mit Privatmedien nicht verzerren – auch nicht im Internet und bei mobilen Diensten. Denn die Gebühren dienten ursprünglich einmal der medialen Grundversorgung, nicht aber der Finanzierung eines Wettbewerbsvorsprungs im Internet. Insbesondere dann nicht, wenn gebührenfinanzierte neue Medien um die Werbeeinnahmen der Privaten konkurrieren.

Vorab-Test fürs öffentlich-rechtliche Internet

Anfang Juli hat die EU-Kommission beschlossen, neue Medienbereiche des Staatsfernsehens in einem Vorab-Test (ex-ante) zu prüfen. Die Frage lautet: Gibt es eine faire Balance zwischen der sozialen und kulturellen Rolle der öffentlichen Rundfunkanstalten und dem Wettbwerb.

Da die öffentlichen Medien in jedem EU-Land anders geregelt sind, bleibt es jedem Mitgliedsstaat überlassen,  wie der Test ablaufen wird. Erste Tests wurden bereits in Deutschland, Großbritannien und den flämischen Regionen Belgiens vorgenommen. Irland wird sie sehr bald einführen. In Großbritannien zum Beispiel stellt der BBC Trust den öffentlichen Wert seiner neuen Medienbereiche vor, während der nationale Medienregulator OFCOM den Einfluss auf den Markt misst. 

Der EU zufolge bringen die überarbeiteten Regulierungen, die ursprünglich aus dem Jahr 2001 stammen, die Wettbewerbsregulierung im Mediensektor auf den neuesten Stand, um auch neue Medientypen einzubeziehen. Die EU kam damit Forderungen privater Medien nach, die behaupteten, dass öffentliche Sender öffentliches Geld dafür nutzen, um einen wettbewerbsverzerrenden Einfluss auf Internet-Portale und Mobilfunk-Angebote aufzubauen. Staatliche Sender hatten dem widersprochen und behauptet, dass sie bei neuen Medien im fairen Wettbewerb stünden. 

Mehr Finanztransparenz im Mediensektor

Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte, dass öffentlich-rechtliche oder staatliche Medienanstalten dazu verpflichtet würden, über die Gebührenverwendung volle Rechenschaft  abzulegen. Finanztransparenz wäre unerlässlich, um sicherzustellen, dass es keine übergreifenden Subventionen von Medien-Dienstleistungen mit öffentlichen Geldern gäbe, teilte die Kommission mit.

Formell hat die Europäische Kommission dazu eine neue Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angenommen. Die Mitteilung bietet einen klaren Rahmen für die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sorgt dafür, dass öffentliche wie private Medienveranstalter mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf Investitionen haben.

Das neue Dokument ersetzt die Rundfunkmitteilung der Kommission von 2001 (siehe IP/01/1429). Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass mehr Gewicht auf die Rechenschaftspflicht und die wirksame Beihilfen-Kontrolle auf einzelstaatlicher Ebene gelegt wird, wobei die globalen Auswirkungen staatlich finanzierter neuer Mediendienste transparent geprüft werden sollen.

Änderungen für öffentliche Medienprojekte

Die wichtigsten Änderungen in der neuen Rundfunkmitteilung sind:

  • Vorabprüfung wesentlicher neuer Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Abwägung der Marktauswirkungen der neuen Dienste gegen den Wert für die Bürger);
  • Erläuterungen zur Einbeziehung entgeltpflichtiger Dienste in den öffentlich-rechtlichen Auftrag;
  • wirksamere Kontrolle von Überkompensierungen und Überwachung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf einzelstaatlicher Ebene;
  • Erhöhung des finanziellen Spielraums der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Rundfunkmitteilung soll dazu beitragen, dass hochwertige öffentliche Rundfunkdienste über verschiedene Plattformen – vom Internet bis hin zu Großbildwänden auf öffentlichen Plätzen – angeboten werden. Außerdem werden die Bürger und die Medienakteure Europas vor der Einführung neuer Dienste durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Gelegenheit haben, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Und schließlich wird die Mitteilung zugunsten der Steuerzahler besser gewährleisten, dass die staatlichen Mittel im Rundfunksektor in nachverfolgbarer, transparenter und verhältnismäßiger Weise eingesetzt werden.

Die neue Mitteilung geht auf umfangreiche öffentliche Konsultationen (siehe IP/08/24 , IP/08/1626 und IP/09/564 ) zurück und stützt sich auf die Grundsätze des Protokolls von Amsterdam zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (siehe Abschnitt "Hintergrund"). So wird anerkannt, dass die Mitgliedstaaten für die Festlegung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuständig sind und es Aufgabe der Kommission ist, für die Aufrechterhaltung des fairen Wettbewerbs zu sorgen.

Weitere Kämpfe stehen an

Die neuen Regeln sind das Resultat einer langen Debatte zwischen der EU, den Mitgliedsstaaten, den Lobbyisten der öffentlichen und privaten Sektoren. 

Umkämpft wird die Frage sein, wie die vorab geforderten Tests angewendet werden sollen. Die Medien des Privatsektors wollen eine bedeutendere Rolle von externen Organisationen, die öffentlichen Wert gegen Marktauswirkungen abwägen sollen. Die Kommission hat gesagt, dass Interessenvertreter die Möglichkeit haben sollten, in einem Beratungsprozess am Test teilnehmen zu können. Dem stehen Überlegungen entgegen, sie könnten die Innovation im öffentlichen Mediensektor aufhalten.

Politik-Positionen


EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes
erklärte: "Die neue Rundfunkmitteilung findet den richtigen Mittelweg zwischen den Interessen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Medienveranstalter und sorgt somit in einem sich sehr rasch wandelnden Medienumfeld im Interesse der europäischen Bürger für einen gesunden Wettbewerb. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können auf der Grundlage der Digitaltechnologie und des Internets hochwertige Dienste über jegliche Plattformen anbieten, ohne dass sich für die anderen Medienakteure unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen ergeben."

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, sagte: "Die Mitteilung schafft mehr Rechtssicherheit für die Medienakteure in Europa und gewährleistet einen fairen Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Mediengesellschaften. Der Kommission geht es insbesondere darum, die dynamische Online-Medienlandschaft zu erhalten. Dazu muss vor allem sichergestellt werden, dass die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht durch Wettbewerbsverzerrungen das Angebot der Onlinedienste und Printmedien beeinträchtigen. Die heute angenommene Mitteilung trägt diesem Ziel klar und effizient Rechnung."

Jean Paul Philippot, Präsident der Europäischen Rundfunkunion, sagte, dass die öffentlichen Medien weiterhin ein Grundpfeiler der Demokratie in Europa bleiben sollten und daher in der Lage sein müssten, sich der digitalen Entwicklung anzupassen, da dies zum Wohle der Gesellschaften geschehe. Es gebe eine echte Gefahr, dass die öffentlichen Medien durch unnütze Regulierung gefährdet würden, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Er sagte, dass er hoffe, dass die EU ihren Mitgliedsstaaten genügend Flexibilität bei den Tests gäbe. 

Ross BiggamGeneraldirektor der Vereinigung der Kommerziellen Fernsehsender (ACT), sagte, dass es einen starken Gegenwind zu dem Text aus den Kulturministerien gegeben habe, aber die Kommission habe einen ausbalancierten und arbeitsfähigen Text geschaffen. Es wäre hilfreich gewesen, wenn weitere Details beibehalten geblieben wären. Aber man verstehe, dass man in Brüssel Kompromisse schließen müsse. Trotzdem werde nun die wahre Arbeit erst begonnen: in den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der neuen Regulierungen.

Angela Mills Wade, Generaldirektorin des europäischen Verlegerrates sagte, dass die andauernde Wirtschaftskrise noch nötiger als zuvor Regeln für einen fairen Wettbewerb zwischen kommerziellen und öffentlich geförderten Medien verlange. Für die privaten Mediengesellschaften seien die Vorab-Tests und eine unabhängige Kontrollbehörde die wichtigsten Meilensteine, die helfen würden, eine Verzerrung des Markts zu verhindern. Um effektiv zu arbeiten und dem Amsterdamer Protokoll zu entsprechen, müssten Kontrollgremien aber unabhängig von der Leitung der öffentlichen Rundfunkanstalten sein. 

Hintergrund: Medienbeihilfen an dritter Stelle

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa erhalten jährlich mehr als 22 Mrd. EUR an Gebühren bzw. direkter staatlicher Unterstützung und liegen damit in Bezug auf den Gesamtumfang der erhaltenen Beihilfen hinter den Unternehmen des Agrar- und des Verkehrssektors an dritter Stelle.

Das Protokoll zum Vertrag von Amsterdam besagt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mitgliedstaaten unmittelbar mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft verknüpft ist. Dem Protokoll zufolge sind die Mitgliedstaaten befugt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, sofern die Finanzierung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags dient, wie er von den einzelnen Mitgliedstaaten übertragen, festgelegt und ausgestaltet wird, und die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der EU nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

In der Mitteilung von 2001 über die Anwendung der Beihilfevorschriften auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk legte die Kommission erstmals dar, wie dieses Protokoll ihrer Auffassung nach auszulegen ist (siehe IP/01/1429 ). Seither hat sie mehr als 20 Entscheidungen in diesem Bereich erlassen und darin die Anwendung der Vorschriften weiter präzisiert. Durch diese Entscheidungspraxis wurden die Grundsätze der Mitteilung von 2001 in vielerlei Hinsicht gestärkt.

Weiterführende Links:

EURACTIV-LinkDossier: Medienregulierung im Intenetzeitalter

Europäische Union:

Überblick über die Kommissionsentscheidungen im Rundfunk: http://ec.europa.eu/competition/sectors/media/decisions_psb.pdf

Überblick über Entscheidungen zu Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Deutschland: IP/07/543 und MEMO/07/150

Irland: IP/08/317

Belgien: IP/08/316

Mitteilung zu Staatsbeihilfen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (3 Jul. 2009)

Decisions on the issue of state aid to public broadcasters, 1999-2008

Eur-Lex:

Protocol to the Amsterdam Treaty on public broadcasting in EU member states

Industrieverbände

European Broadcasting Union


European Publishers Council

Association of Commercial Television in Europe

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