EU-Vertragsänderung: Berlin pokert hoch
Auf dem EU-Gipfel Ende der Woche zeigt sich, ob Angela Merkel eine EU-Vertragsänderung durchsetzen kann. Die Kanzlerin wirbt derzeit telefonisch für das gewagte Unternehmen, das wohl ohne ein Referendum in Großbritannien möglich wäre. Im Kern geht es um "zwei Zeilen", wie EURACTIV.de aus Regierungskreisen erfuhr. Kann Deutschland seine Nachbarn erpressen?
Auf dem EU-Gipfel Ende der Woche zeigt sich, ob Angela Merkel eine EU-Vertragsänderung durchsetzen kann. Die Kanzlerin wirbt derzeit telefonisch für das gewagte Unternehmen, das wohl ohne ein Referendum in Großbritannien möglich wäre. Im Kern geht es um „zwei Zeilen“, wie EURACTIV.de aus Regierungskreisen erfuhr. Kann Deutschland seine Nachbarn erpressen?
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fährt am Donnerstag in einer schwierigen Mission zum EU-Gipfel nach Brüssel. Berlin setzt alles auf eine Vertragsänderung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Diese wäre notwendig, um einen "Krisenbewältigungsmechanismus" zu etablieren. Er soll bei künftigen Verschuldungskrisen von EU-Staaten eine Beteiligung der privaten Gläubiger vorsehen.
Andernfalls, so die Befürchtung, kann auf den Märkten weiterhin darauf spekuliert werden, dass die anderen EU-Staaten am Ende einspringen. Nur wenn im äußersten Fall eine Art Staatsinsolvenz droht, würden die privaten Marktteilnehmer das Risiko beim Kauf von Staatsanleihen richtig bewerten und gegebenenfalls Forderungen abschreiben müssen.
Die meisten deutschen Wirtschaftsexperten betonen die entscheidende Rolle einer Insolvenzordnung für die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion – auch die beratenden Gremien der Bundesregierung.
Zuletzt findet sich die Forderung im Herbstgutachten (EURACTIV.de vom 14. Oktober 2010). "Ohne solche Vorkehrungen wird die Ankündigung, dass unsolide wirtschaftende Akteure nicht mit Mitteln der Allgemeinheit gerettet werden, unglaubwürdig bleiben", schreiben die Top-Ökonomen.
Berlin hat für eine entsprechende Änderung des EU-Vertrages alles auf eine Karte gesetzt. Es gehe beim Umfang der Änderung um eine Größenordnung von "zwei Zeilen", hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen. Um Paris für die deutsche Position zu gewinnen, hat man dem französischen Drängen nach mehr politischem Spielraum bei Defizitverfahren nachgegeben.
Wie aus Regierungskreisen verlautet, hatte man keine Wahl. Erst durch die Allianz mit Paris werde die deutsche Forderung nach einer Vertragsänderung wirklich ernst genommen – und überhaupt diskutiert.
Das Vorgehen von Merkel und Sarkozy, zwei Wochen vor dem Gipfel mit einer Erklärung vorzupreschen und dabei die Kommissionsvorlage in Teilen zu revidieren, war in anderen Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament auf scharfe Kritik gestoßen. Die deutsche Regierung fühlt sich naturgemäß im Recht.
Mit dem deutsch-französischen Vorstoß habe man den anderen Regierungen "Zeit geben" wollen, sich über das Thema mit ihren Parlamenten zu beraten. Wäre man erst auf dem Gipfel mit der Idee gekommen, wäre niemand in der Lage gewesen, spontan zu entscheiden. Von einem "deutsch-französischen Direktorium der EU", wie es der Vorsitzende der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Martin Schulz, gegeißelt hatte (EURACTIV.de vom 20. Oktober 2010), will man in Berlin nichts wissen.
Doch Angela Merkel geht mit ihrer Verhandlungsstrategie ein hohes Risiko ein. Wenn die Vertragsänderung Ende der Woche nicht von allen 27 Staaten auf den Weg gebracht wird, wäre das die wohl schwerste europapolitische Niederlage der Kanzlerin.
Über einen Plan B will man in Berlin nicht einmal vertraulich reden. "Die Frage stellt sich nicht", heißt es aus Regierungskreisen – obwohl man sich der Schwierigkeit des Unterfangens ausdrücklich bewusst ist. Sollte die Vertragsänderung nicht kommen, könnte Berlin auf das EU-Parlament hoffen, damit der Schaden halbwegs bergrenzt bleibt.
Die Abgeordneten könnten auf dem automatisierten Sanktionsmechanismus von Währungskommissar Olli Rehn bestehen, den Merkel nun erst mal für die Einigung mit Paris preisgegeben hat. Abgeordnete von CDU, CSU, und FDP äußern sich bereits in dieser Richtung und bilden damit eine merkwürdige Opposition zum Kabinett im Berlin (EURACTIV.de vom 25. Oktober 2010). Vielleicht hat sich Merkel also über das Parlament rückversichert.
Der einzige Trumpf, den Berlin im Kampf um die Vertragsänderung in der Hand hält, ist das Auslaufen des Eurorettungsschirms im Jahr 2013. Einige EU-Nachbarn wünschen sich für die Zeit danach einen unbefristeten Eurorettungsschirm, andere einen Europäischen Währungsfonds (EWF), der krisengeschüttelten Staaten ähnlich wie der Internationale Währungsfonds (IWF) dauerhaft helfen könnte.
Berlin droht damit, sich ohne Vertragsänderung an entsprechenden Initiativen auf keinen Fall zu beteiligen. Ohne das größte und wirtschaftlich stärkste EU-Land machen entsprechende Systeme aber keinen Sinn.
Ob die anderen Staaten die deutsche Drohung ernst nehmen müssen, bleibt zweifelhaft. Sie könnten darauf spekulieren, dass Deutschland im Notfall seinen Nachbarn immer helfen müsse, und zwar im eigenen Interesse.
Sollte ein zweiter Fall Griechenland auftreten, wäre Berlin wohl erneut gezwungen, mit finanzieller Unterstützung einzuspringen, allein um den Fortbestand des Euros zu sichern. Eine Vorab-Verweigerung Berlins muss im Grunde ein Bluff bleiben.
Merkel telefoniert – Vertragsänderung ohne Referendum?
Die Kanzlerin führt vor dem Gipfel zahlreiche Telefonate mit ihren europäischen Kollegen. Bis Donnerstag werde sie wohl mit allen anderen Staats- und Regierungschefs über die Frage einer Vertragsänderung gesprochen haben, heißt es aus Regierungskreisen.
Das Problem: Die EU hat eine Art Trauma, wenn es um Vertragsänderungen geht. Der Vertrag von Lissabon brauchte viele Jahre, um umgesetzt zu werden. Eine Vielzahl von rechtlichen Schwierigkeiten und ein gescheitertes Referendum in Irland führten die EU in eine schwere politische Krise.
Berlin betont, mit der jetzt geforderten Vertragsänderung würden die Querelen nicht von vorne losgehen. Man könne den gewünschten Krisenbewältigungsmechanismus im Zuge von Vertragsänderungen beschließen, die mit dem möglichen EU-Beitritt Kroations 2011 sowieso anstehen. Bis 2013 hätten die EU-Staaten Zeit, die Änderung zu ratifizieren.
Skeptiker verweisen oftmals auf Großbritannien, wenn sie Vertragsänderungen für aussichtslos erklären. Die britische Regierung von Premier David Cameron hat festgelegt, bei Kompetenzverlagerungen auf die EU-Ebene in jedem Fall ein Referendum abzuhalten. Die traditionell euroskeptischen Briten könnten das Vorhaben also scheitern lassen.
Berlin scheint allerdings einen Weg gefunden zu haben, bei einem möglichen Ratifikations-Prozedere die gefürchteten Referenden zu umgehen. Denkbar wäre eine Formulierung, die keine Kompetenzübertragung von den Mitgliedsstaaten auf die EU-Ebene vorsieht. London könnte der Änderung also ohne Volksabstimmung zustimmen – und dabei sein Wahlversprechen einhalten.
Stimmrechtsentzug als Verhandlungsmasse?
Berlin strebt eine weitere Vertragsänderung an, um einen Stimmrechtsentzug als mögliche Sanktion für Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Dieser soll als Ultima Ratio erfolgen, wenn ein Land sich wiederholt über die Defizitregeln hinwegsetzt.
Der Plan trifft auf erbitterten Widerstand. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn erklärte: "Es ist politisch eigentlich irrsinnig, wieder zu glauben, dass man jetzt auf den Weg von Vertragsänderungen gehen kann und dass man Sanktionen einbauen kann, die den Ländern das Stimmrecht nehmen", so Asselborn (EURACTIV.de 25. Oktober 2010). "Wenn man mit dieser Keule vorgeht, dann sind alle Länder, die Probleme haben, sehr stark unter Druck." Ein Stimmrechtsentzug sei ein Rückfall ins 19. Jahrhundert. Staaten würden gestraft und erniedrigt.
Berlin verweist darauf, dass ein Stimmrechtsentzug bereits im bestehenden EU-Vertrag als prinzipielle Möglichkeit vorgesehen sei. Diese Regelung müsse man nun anpassen. Angesichts des großen Widerstands scheint es unwahrscheinlich, dass sich Deutschland hier durchsetzt. Die Insolvenzordnung scheint der deutschen Regierung zudem weitaus wichtiger. Berlin könnte also in der Frage des Stimmrechts nachgeben, um die Insolvenzordnung durchzusetzen.
Rechtsgrundlage für Hilfen soll wasserdicht werden
Schließlich will Berlin den Artikel 122 des EU-Vertrags erweitern. Dieser regelt Ausnahmefälle für das Verbot für EU-Staaten, für die Schulden anderer EU-Staaten aufzukommen (‚No Bailout‘-Klausel / 125 AEUV). In Artikel 122 heißt es bislang: "Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren".
Die bisherigen Euro-Rettungsmaßnahmen waren mit dieser Ausnahmeregelung begründet worden. Rechtsexperten halten dies allerdings für höchst fragwürdig. "Ein singuläres Ereignis im Sinne des Art. 122 AEUV liegt nicht vor, da die Lage der betroffenen Staaten selbstverschuldet ist", heißt es von Seiten des Centrum für Europäische Politik (CEP) in einem Beitrag auf EURACTIV.de. Der Rechtsexperte Ulrich Häde von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zeichnet die rechtliche Problematik in einer Rede nach, die auf EURACTIV.de erschienen ist.
Die Bundesregierung will den Ausnahme-Artikel 122 nun so erweitern, dass er ausdrücklich auch dann finanzielle Hilfen erlaubt, wenn die "Existenz der Währungsunion als soches" bedroht ist, wie es aus Regierungskreisen heißt. Damit wären künftige Hilfen wie im Fall Griechenland rechtlich abgesichert.
Presse
WirtschaftsWoche: Bröckelnde Phalanx der Euro-Fighter (25. Oktober 2010)
Dokumente
Franco-German Declaration: Statement for the France-Germany-Russia Summit Deauville (18. Oktober 2010)
EU-Parlament: Empfehlungen an die Kommission zur Verbesserung der Economic Governance und des Stabilitätsrahmens in der Union, vor allem im Euroraum (2010/2099(INI)) / Feio-Bericht (11. Oktober 2010)
EU-Parlament: Bericht über die Finanz, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)/ Berès-Bericht (5. Oktober 2010)