EU-Vorschlag zur Lockerung von Gen-Pflanzen
Die Europäische Kommission drängt darauf, dass bestimmte Arten von gentechnisch veränderten Pflanzen wie konventionell erzeugte Pflanzen behandelt werden. Dies geht aus einem eingesehenen Entwurf eines Kommissionsvorschlages hervor, der bei Interessenvertretern gemischte Reaktionen hervorgerufen hat.
Die Europäische Kommission drängt darauf, dass bestimmte Arten von gentechnisch veränderten Pflanzen wie konventionell erzeugte Pflanzen behandelt werden. Bei Interessenvertretern stößt die Initiative auf gemischte Reaktionen.
Gen-Editing beschreibt mehrere neue wissenschaftliche Methoden, mit denen Genome verändert werden, um bestimmte Eigenschaften in Pflanzen einzubringen, darunter Resistenz gegen Trockenheit und Schädlinge. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung der EU-Vorschriften für diese neuen Gentechniken wird für den 7. Juli erwartet.
„Das Genehmigungsverfahren und die Anforderungen an die Risikobewertung der derzeitigen GVO-Gesetzgebung sind nicht an die Vielfalt der potenziellen Pflanzenprodukte angepasst, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden können, und sind daher in bestimmten Fällen unverhältnismäßig oder unzureichend“, heißt es in dem Entwurf, der der Lebensmittel- und Landwirtschaftsplattform ARC2020 vorliegt. Außerdem seien sie „nicht förderlich“ für die Entwicklung innovativer, nützlicher Produkte.
Stattdessen schlägt der Entwurf zwei künftige Wege für genmanipulierte Organismen vor.
Demnach würden alle gentechnisch veränderten Pflanzen, die ebenfalls durch „natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen“ können, als so genannte „neue genomische Techniken der Kategorie 1“ (NGTs) eingestuft.
Das bedeutet, dass sie „ähnlich wie konventionelle Pflanzen“ behandelt würden und als solche „keine Zulassung, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung erfordern würden“, heißt es in dem Entwurf.
Pflanzen, die nicht in diesen Anwendungsbereich fallen, werden als NGTs der Kategorie 2 bezeichnet und bedürfen einer Zulassung mit einer „angepassten“ Bewertung. Hierbei wird ihren unterschiedlichen Risikoprofilen Rechnung getragen und die Herausforderungen bei der Erkennung berücksichtigt. Dazu gehören alle herbizidtoleranten Pflanzen.
„Diese Kombination stellt weitestgehend sicher, dass NGT-Pflanzen und ihre Lebens- und Futtermittel genauso sicher sind wie ihre konventionellen Gegenstücke, ohne einen unnötigen regulatorischen Aufwand zu verursachen“, heißt es in dem Entwurf.
„Politisierung von Verwaltungsentscheidungen“
Der europäische Vertreter des Pflanzenzuchtsektors Euroseeds äußerte jedoch „ernsthafte Zweifel“ an der Komplexität des von der Kommission vorgeschlagenen Prozesses, beispielsweise im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit den Mitgliedsstaaten.
„Dies birgt die Gefahr einer weiteren Politisierung dessen, was eine Verwaltungsentscheidung auf der Grundlage klarer wissenschaftlicher Kriterien sein sollte, und würde die EU in eine klare Schieflage gegenüber den Ansätzen in anderen Rechtssystemen, wie beispielsweise dem Vereinigten Königreich bringen und eine große Belastung für die Entwickler darstellen“, warnte der Verband.
Bedenken wurde auch hinsichtlich der wissenschaftlichen Rechtfertigung und der daraus resultierenden Rechtsgrundlage für die grundsätzliche Einstufung aller herbizidtoleranten NGT-Pflanzen als Produkte der zweiten Kategorie, ungeachtet der genetischen Veränderung, geäußert.
In der Zwischenzeit hält Euroseeds das vorgeschlagene Verbot für Bio-Landwirte, konventionell-ähnliche NGTs zu verwenden, und die obligatorische Kennzeichnung von konventionell-ähnlichen NGTs auf den Saatguttüten für „unlogisch und diskriminierend.“
Problematische Rückverfolgbarkeit
Der EU-Bio-Sektor IFOAM hingegen begrüßte das klare Verbot von NGTs in der ökologischen Produktion, forderte aber eine „angemessene Grundlage“, um GVO-freie und ökologische Produkte durch eine obligatorische Rückverfolgbarkeit „entlang der gesamten Produktionskette und die Kennzeichnung der Verbraucher“ vor Kontaminationen zu schützen.
Für die IFOAM ist dies „der einzige Weg, um eine echte ‚Koexistenz‘ zu erreichen.“
„Es wäre ein Fehler, die Rückverfolgbarkeit, Überwachung und Kennzeichnung von NGTs nur durch minimale Transparenzanforderungen auf der Ebene der Züchtung zu ersetzen, da dies die Last der Sicherstellung einer gentechnikfreien Produktion vollständig den Akteuren aufbürden würde, die diese nicht nutzen wollen“, warnte der Verband.
Unterdessen betrachtet der Verband die Befreiung bestimmter NGTs von der Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung als „Verweigerung des Vorsorgeprinzips und einen Rückschritt für die Biosicherheit und die Verbraucherinformation.“
„Wenn die Befürworter von NGTs so überzeugt von ihrer Sicherheit und ihren Vorteilen sind, warum bestehen sie dann darauf, ihre Verwendung in der Lebensmittelproduktion zu verbergen?“, fragte der Verband.
Auch der grüne Europaabgeordnete Benoit Biteau bezeichnete die Ausnahmeregelung für einige gentechnisch veränderte Pflanzen als „zutiefst besorgniserregend“ und warnte davor, dass die multinationalen Konzerne dadurch „in jeder Hinsicht gewinnen würden, während Landwirte und Verbraucher die Verlierer wären.“
Martin Häusling, ebenfalls grüner Abgeordneter, warnte, dass die Verbraucher, wenn dieser Entwurf in Kraft tritt, „keine Möglichkeit haben werden zu wissen, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen.“
„Züchter, Landwirte und Lebensmittelhersteller werden es schwer haben, GVO-Kontaminationen zu vermeiden, da die Entwickler von GVO ihre Nachweismethoden für sich behalten werden und die Rückverfolgbarkeit von den Betreibern der Lebensmittelkette organisiert werden muss“, so Häusling. Er warnte davor, dass dies „die Kontrolle über unsere Lebensmittelproduktion verschärfen wird.“
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Kjeld Neubert/Oliver Noyan]