Europawahl: Kippt Karlsruhe die Fünf-Prozent-Hürde?
Die etablierten Parteien blicken heute wohl mit mulmigen Gefühlen zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Die Richter könnten ihnen bald acht Sitze im EU-Parlament wegnehmen - zugunsten kleinerer Parteien.
Die etablierten Parteien blicken heute wohl mit mulmigen Gefühlen zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Die Richter könnten ihnen bald acht Sitze im EU-Parlament wegnehmen – zugunsten kleinerer Parteien.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl 2009. Beschwerdeführer sind der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim und zwei weitere Bürger. Die Hürde verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien, erklärt von Arnim im Interview mit EURACTIV.de. Außerdem hält der Parteienkritiker die Wahl über "starre Listen" für verfassungswidrig. Mit einer Entscheidung wird heute noch nicht gerechnet.
Sollten die Karlsruher Richter die Hürde nachträglich kippen, wie sie dies bereits für Kommunalwahlen in Deutschland taten, würde im EU-Parlament das Stühlerücken beginnen. Die etablierten Parteien würden insgesamt acht Sitze verlieren: CDU (2), SPD (2), Grüne (2), FDP (1) und CSU (1).
Abgeordnete kleiner Parteien würden nachrücken: Freie Wähler (2), Ökologisch-Demokratische Partei/ÖDP (1), Republikaner (1), Familien-Partei (1), Piraten-Partei (1), Rentner-Partei (1), Tierschutzpartei (1).
Die EU ist nicht die Weimarer Republik
Anders als der Bundestag wählt das EU-Parlament keine Regierung, argumentieren die Kläger. Daher müsse keine Fünf-Prozent-Hürde die Zersplitterung des Parlaments verhindern. Aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik wird im Fall des deutschen Parlaments argumentiert, zu viele kleine Parteien würden es letztendlich handlungsunfähig machen.
Die Gegner der Fünf-Prozent-Klausel führen außerdem ins Feld, dass sich auch die Abgeordneten kleiner Parteien mit Gleichgesinnten aus EU-Nachbarländern zu Fraktionen zusammenschließen können. Die Piraten-Partei tritt zum Beispiel in mehreren EU-Staaten gleichzeitig an.
Derzeit sind 162 Parteien im EU-Parlament vertreten. In Ländern wie Großbritannien, Frankreich und Spanien gibt es keine Fünf-Prozent-Klausel.
Der Beschwerde gegen das Wahlsystem mit starren Parteien-Listen werden dagegen nur wenig Chancen in Karlsruhe eingeräumt, da die Richter diese jüngst in einer Entscheidung zur Bundestagswahl bestätigten.
awr
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