Feinstaub: "Tagesgrenzwerte gehören abgeschafft"

Die EU-Regeln zur Luftqualität machen den Mitgliedsländern zu schaffen. 22 von 27 Staaten können die Grenzwerte bislang nicht einhalten. Gegen Feinstaub-Sünder Frankreich hat die Kommission nun sogar Klage eingereicht. Die FDP hat eine ganz eigene Lösung für das Problem.

Die EU-Kommission will saubere Luft für Europa. Foto: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de.
Die EU-Kommission will saubere Luft für Europa. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de.

Die EU-Regeln zur Luftqualität machen den Mitgliedsländern zu schaffen. 22 von 27 Staaten können die Grenzwerte bislang nicht einhalten. Gegen Feinstaub-Sünder Frankreich hat die Kommission nun sogar Klage eingereicht. Die FDP hat eine ganz eigene Lösung für das Problem.

Die EU-Kommission verklagt Frankreich, weil es die EU-Luftqualitätswerte für Feinstaub nicht einhält. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Bislang sei es Frankreich nicht gelungen, wirksam gegen die zu hohen Feinstaub-Emissionen in mehreren Landesteilen vorzugehen. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissars Janez Poto?nik habe die Kommission daher beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage einzureichen.

Frankreich ist bei weitem nicht das einzige EU-Land, dem die EU-Vorgaben zur Luftqualität Schwierigkeiten bereiten. Wie eine Übersicht der Kommission zeigt, wurden 2009 die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte in 22 von 27 Staaten nicht eingehalten. Auch in Deutschland wird immer wieder gegen die zulässigen Grenzwerte verstoßen (EURACTIV.de vom 30. September 2011). 

In Frankreich schreitet die Kommission nun ein. Seit 2005 wurde dort in 16 Luftqualitätsgebieten gegen die Feinstaub-Grenzwerte verstoßen. Die EU-Richtlinie zur Luftqualität von 2005 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung von Feinstaub-Grenzwerten. Vorgeschrieben wird neben einem Jahresgrenzwert (40 ?g/m3) auch ein Tagesgrenzwert (50 ?g/m3), der nicht mehr als 35-mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf.

Krahmer (FDP): "Grenzwerte sind zu unflexibel"

Die FDP plädiert dafür, die EU-Vorschriften zu lockern, anstatt sie gerichtlich durchzusetzen. "Die Nichteinhaltung der Luftqualitätsrichtlinie in mehreren Mitgliedstaaten der EU sollte Anlass für eine Revision der Regelung sein", fordert Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EU-Parlament. "Dass 22 von 27 Mitgliedsstaaten die Grenzwerte nicht einhalten können, war abzusehen", so Krahmer. "Dies liegt wohl offensichtlich nicht daran, dass sie zu faul sind, die Richtlinie umzusetzen." Vielmehr seien die EU-Grenzwerte zu unflexibel. "Manche dieser Grenzwerte sind nur mit so großem Aufwand zu erreichen, dass der Nutzen für Umwelt und Gesundheit der Bürger in keinem Verhältnis dazu steht." Die Luftqualitätspolitik müsse insgesamt revidiert werden, fordert Krahmer. Inbesondere die Tagesgrenzwerte sollten abgeschaffft werden.

awr

Links / Dokumente

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

Feinstaubalarm in Deutschland (30. September 2010)
 
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Rat verwässert Industrieauflagen (25. Juni 2009)

Dokumente

EU-Kommission: Umweltschutz: Kommission verklagt Frankreich wegen Nichtbeachtung der EU-Vorschriften für die Luftqualität (19. Mai 2011)

EU-Kommission: Luftqualität: Kommission mahnt fünf Mitgliedstaaten zur Einhaltung des EU-Rechts (30. September 2010)

EU-Kommission: Liste der Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden

EU-Kommission: Website zur Fristverlängerung

EU-Kommission: Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren